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Feuerwehr muss Tor öffnen - Ruhestörung mit strafrechtlichen Folgen

Einsatz der Feuerwehr OedheimTüre öffnen (ohne Notfall) am von PD Heilbronn

Bericht der Poli­zei­di­rek­tion Heil­bronn:

Anwohner beschwerten sich in der Nacht zum Sonntag gegen 02.00 Uhr über sehr laute Musik, aus­ge­hend von einem Unter­nehmen im Indus­trie­ge­biet im nördli­chen Teil Oed­heims. Zwei Beamte des Poli­zei­re­vier Neckar­sulm begaben sich dar­aufhin an den Ort des Gesche­hens und fuhren mit ihrem Dienst­fahr­zeug auf das offene Betriebsgelände. Der 55-jährige Inhaber des Betriebes, wel­cher auf dem Areal seiner Firma eine Geburts­tags­feier ver­an­stal­tete, eilte dar­aufhin sofort auf das Dienst­fahr­zeug und die noch darin sit­zenden Beamten zu und begann mit seinen Händen auf das Dach des Wagens zu schlagen. Noch bevor die Person auf­ge­for­dert werden konnte dies zu unter­lassen, begab sich der Mann zum Hoftor und ver­schloss dieses. Die Beamten for­derten den Mann auf, die Lärmbelästi­gung zu beenden, sich aus­zu­weisen und das Tor wieder zu öffnen, was der Mann mit dem Hin­weis ver­wei­gerte, die Polizei habe nicht das Recht sich auf seinem Gelände auf­zu­halten. Während die Beamten ihm die Rechts­lage zu erläutern ver­suchten, fasste dieser einen der Beamten am Hemd­kragen und ver­suchte diesen durch hef­tiges Schieben und Ziehen in Rich­tung des Tores zu befördern. Auch nach dem Ein­treffen wei­terer Streifen wei­gerte sich der Betriebs­in­haber beharr­lich das Tor zu öffnen.

Erst nach dem Ein­treffen der Feu­er­wehr, die zum gewalt­samen Öffnen des Tores hin­zu­ge­zogen wurde, lenkte der Mann ein und öffnete das Tor.

Per­sonen- und Sachschäden waren nicht zu ver­zeichnen. Gegen den 55-jährigen wurde ein Straf­ver­fahren wegen Wider­standes gegen Voll­stre­ckungs­be­amte und Frei­heits­be­rau­bung ein­ge­leitet.

Freiwillige Feuerwehr Oedheim

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