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Prüfen, ob die Kameraden wirklich zu Hilfe eilen müssen

von Reto Bosch, HSt

Eine Kritik, die immer mal wieder zu hören ist: Die Feu­er­wehr betreibe für manche Einsätze zu viel Auf­wand. Kreis­brand­meister Hans-Wil­helm Hans­mann glaubt, dass diese Fälle im Unter­land sel­tener werden. Seit dem 1. Januar müssen die Kom­munen für Hilfe leis­tende auswärtige Wehren bezahlen. Eine neue Ver­ein­ba­rung regelt die Kosten.

Das Land Baden-Württem­berg kommt seit dem 1. Januar nicht mehr für die Kosten der so genannten Über­land­hilfe auf. For­dert der Feu­er­wehr-Kom­man­dant eines Ortes Unterstützung anderer Wehren an, muss seine Kom­mune dafür bezahlen.

Lange Zeit gab es dafür keine ein­heit­liche Rege­lung - obwohl der Stichtag 1. Januar näher rückte. Der Gemein­detag Baden-Württem­berg kündigte immer wieder an, einen Mus­ter­ver­trag zu erar­beiten.

Nachdem keine Lösung in Sicht war, nahm Kreis­brand­meister Hans-Wil­helm Hans­mann die Sache in die Hand. Sein Vor­schlag wurde nach einiger Dis­kus­sion in der Arbeits­gruppe Feu­er­wehr des Gemein­de­tags-Kreis­ver­bands leicht modi­fi­ziert und im Dezember abge­segnet. Die Berufs­feu­er­wehr Heil­bronn schließt sich dieser Rege­lung zunächst pro­be­weise an. „ Nach einem Jahr müssen wir das Ganze mal durch­rechnen“, erläutert Kom­man­dant Eber­hard Jochim.

„Die Kom­man­danten werden künftig genauer prüfen, ob sie Über­land­hilfe wirk­lich brau­chen“, ist Hans­mann über­zeugt. In der Ver­gan­gen­heit sei es vor­ge­kommen, dass schon auf der Fahrt zum Ein­satzort die Hilfe-Anfor­de­rung abge­setzt worden ist. Hans­mann: „ Es muss aber zuerst erkundet werden, was wirk­lich not­wendig ist.“ Besteht die Gefahr, dass künftig zu restriktiv mit der Über­land­hilfe umge­gangen wird? Das glaubt Hans­mann nicht. Er ver­weist auf auto­ma­ti­sierte Alar­mie­rungen, die gewährleis­teten, dass eine Min­dest­be­set­zung am Ein­satzort ist.

Bei­spiel Dach­stuhl­brand: Laut Hans­mann rückt in diesem Fall eine Dreh­leiter mit aus. Der erste Vor­schlag von Hans-Wil­helm Hans­mann sah vor, dass die Wehren 15 Euro pro Aktivem und Stunde in Rech­nung stellen. „Das war einigen Kom­munen aber zu wenig“, erklärt Lothar Oheim, Vor­sit­zender der Gemein­de­tags-Arbeits­gruppe. Schließlich einigten sich die Städte und Gemeinden auf 20 Euro.

Für die bei Alarm ange­tre­tenen, aber nicht abgerückten Feu­er­wehr­leute sind - nur für die erste Stunde - zehn Euro zu bezahlen. Mit den Pau­schal­beträgen sind auch die Kosten für Fahr­zeuge und deren Betrieb abge­golten.

Extra berechnet werden Auf­wen­dungen etwa für Atem­schutzgeräte, Messröhrchen oder Son­derlöschmittel. Kreis­brand­meister Hans­mann hat - um die Kosten für die Kom­munen bere­chenbar zu machen - die Stärke der Per­so­nal­re­serve begrenzt.

So können für ein Tanklöschfahr­zeug zehn Feu­er­wehr­leute abge­rechnet werden. Bei­spiel Ver­kehrs­un­fall: Holt eine Kom­mune einen Rüstwagen und ein Tanklöschfahr­zeug zu Hilfe, muss der Kämmerer 510 Euro an die Nach­bar­kom­mune über­weisen.