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+++ Neuregelung der Feuerwehrförderung tritt in Kraft +++

Das Innen­mi­nis­te­rium hat die Förde­rung des Feu­er­wehr­we­sens ver­ein­facht. Künftig wird es pro aktiven Feu­er­wehr­angehörigen einen Pau­schal­be­trag in Höhe von 85 Euro pro Jahr und eine gezielte Pro­jektförde­rung beson­ders für Feu­er­wehr­fahr­zeuge, Feu­er­wehrhäuser und Leit­stellen geben. Die bis­he­rigen sehr ver­wal­tungs­aufwändigen Kleinförde­rungen und Klein­pau­schalen - bei­spiels­weise für die Aus­bil­dung auf Kreis­ebene oder der Kos­ten­er­satz für den Besuch von Lehrgängen an der Lan­des­feu­er­wehr­schule - wurden in die Förde­rung mit Pau­schal­beträgen ein­be­zogen und dadurch Mittel zur Verstärkung der Pro­jektförde­rung umge­schichtet.

Wie Innen­mi­nister Dr. Thomas Schäuble am Dienstag, 10. Februar 2004, in Stutt­gart weiter mit­teilte, ist dieses Zwei-Säulen-Modell aus Pro­jektförde­rung und Pau­schal­be­trag geeignet, den Ver­wal­tungs­auf­wand zu mini­mieren und eine bedarfs­ge­rechte, möglichst effek­tive Feu­er­wehrförde­rung zu gewährleisten. Der Erar­bei­tung der neuen ?Zuwen­dungs­richt­linie Feu­er­wehr­wesen? (Z-Feu) sei eine sorgfältige Abstim­mung mit den berührten Verbänden und Beiräten vor­aus­ge­gangen. Abge­sehen von Ein­zelwünschen und Ein­zel­for­de­rungen hätten die kom­mu­nalen Lan­des­verbände, der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band und der Lan­des­feu­er­wehr­beirat der neuen Richt­linie grundsätzlich zuge­stimmt.

Schäuble betonte, dass die neue Z-Feu nicht den Anspruch erhebt, allen Wünschen, For­de­rungen und Anträgen Rech­nung zu tragen: ?In finan­ziell schwie­rigen Zeiten steht mit der
neuen Richt­linie aber ein Instru­ment zur Verfügung, das eine ziel­ge­rich­tete und effi­zi­ente Steue­rung der begrenzten Res­sourcen im Bereich der Feu­er­wehrförde­rung ermöglicht.?

Für den Feu­er­wehr­be­reich sehe der am 5. Februar vom Landtag beschlos­sene Staats­haus­halts­plan im Jahre 2004 ins­ge­samt 45 Mil­lionen Euro aus dem zu erwar­tenden Feu­er­schutz­steu­er­auf­kommen vor. Mit diesen Mit­teln würden bei­spiels­weise Betrieb und Unter­halt der Lan­des­feu­er­wehr­schule in Bruchsal sicher­ge­stellt, Förder­ver­pflich­tungen aus den Vor­jahren erfüllt sowie neue Förder­anträge der Kom­munen und Feu­er­wehren bedient.

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Die Neu­fas­sung der Z-Feu wird vor­aus­sicht­lich in der Februar-Aus­gabe des Gemein­samen Amts­blatts (Erschei­nungs­datum 25. Februar 2004) veröffent­licht werden und tritt rückwir­kend zum 1. Januar 2004 in Kraft.

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium


http://www.baden-wuerttemberg.de/land/agent/index.php3?id=50191