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Blauröcke hinters Lenkrad bringen

Gemmingenvon Heike Kinkopf HSt

750 Euro steuert Gem­mingen bei, wenn Feu­er­wehr­leute den C-Führer­schein machen. Damit ver­sucht die Gemeinde, ein Pro­blem zu lösen, das viele Kom­munen bewegt: Es gibt nur wenige Brandbekämpfer, die hin­term Lenkrad hoch­mo­derner Löschfahr­zeuge Platz nehmen dürfen.

„750 Euro sind genug“, findet Gemeinderätin Silvia Weidner. Schließlich sei die Haus­halts­lage Gem­min­gens nicht beson­ders gut. An 900 Euro hatte der Haupt­aus­schuss in der Vor­be­ra­tung gedacht. Bei der jüngsten Sit­zung des Gemein­de­rats nun ist davon keine Rede mehr. Ohne Dis­kus­sion einigt sich das Gre­mium auf 750 Euro.

Die Zahl aktiver Flo­ri­ansjünger, die im Besitz der gefor­derten Fahr­erlaubnis sind, hat zuvor Kom­man­dant Karl-Richard Sorg ermit­telt: Neun sind es in Gem­mingen, zehn in der Abtei­lungs­wehr Steb­bach. Das große Aber: Die meisten sind fernab des Hei­mat­ortes berufstätig. Tagsüber redu­ziert sich die Zahl auf drei in Gem­mingen, in Steb­bach sind nur noch zwei Feu­er­wehr­leute erreichbar. Schlimms­ten­falls ist bei einem Ein­satz keiner da, der die Löschfahr­zeuge steuern kann und darf, weil der ent­spre­chende Führer­schein fehlt.

Je nachdem über welche Fahr­erlaubnis ein Blau­rock (privat) verfügt, belaufen sich die Aus­gaben für die zusätzliche Befähigung, einen Lösch- oder Tanklöschwagen zu fahren, auf etwa 970 bis 1200 Euro. Weil der Erwerb des nötigen C-Führer­scheins zum Bei­spiel Land­wirten privat Vor­teile bringt, hält die Ver­wal­tung den Zuschuss von 750 Euro für ange­messen.

„Kann sein, dass wir den Führer­schein bezahlen“, gibt Gemein­derat Roland Behnke zu bedenken, und die Tagespräsenz erhöhe sich den­noch nicht. Wer tagsüber bei Audi in Neckar­sulm arbeitet, nennt Bürger­meister Timo Wolf ein Bei­spiel, sei wenig geeignet, in den Genuss des Zuschusses zu kommen. Der Feu­er­wehr­aus­schuss soll Förder­anträge auf ihre Stich­hal­tig­keit hin überprüfen. Behnke schlägt weiter vor, die Ein­stel­lung von Bau­hof­mit­ar­bei­tern an die Zugehörig­keit zur Feu­er­wehr zu knüpfen. Wolf gibt zu: Die Idee stößt bei ihm auf wenig Begeis­te­rung. Gegen­vor­schlag: Prüfen, ob Mit­ar­beiter, die bei Firmen im Ort beschäftigt sind, bei Einsätzen aus­helfen.

Der Zuschuss ist an ver­trag­liche Bedin­gungen geknüpft. Ein Feu­er­wehr­mann muss zum Bei­spiel zehn Jahre aktiven Dienst leisten. Falls nicht, muss der Zuschuss anteilig zurückge­zahlt werden.

Foto: Hinter ver­schlos­senen Türen stehen Ein­satz­wagen der Steb­ba­cher Wehr parat. Gut möglich, dass tagsüber keiner da ist, der die Fahr­zeuge steuern kann. Ein Zuschuss zu den Führer­schein­kosten soll Abhilfe schaffen. (Foto: Kin­kopf)