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"Flächenbrand" war unangemeldetes Lagerfeuer

Einsatz der Feuerwehr NeudenauFlächenbrand am von Uwe Amann, Feuerwehr Neudenau

Um 21.41 Uhr wurden die Abtei­lungen Her­bolz­heim und Neu­denau zu einem Flächen­brand im Her­bolz­heimer Gewann Remestle alar­miert. Nach Augen­zeu­gen­be­richten waren Flammen zu sehen, die dort ste­hende Bäume über­ragten, also ca. 8-10 Meter hoch waren. Auch ein Feu­er­wehr­mann war auf das Feuer auf­merksam geworden und rief dem stell­ver­tre­tenden Feu­er­wehr­kom­man­danten und Abtei­lungs­kom­man­danten der Abt. Her­bolz­heim Franz Men­stell an. Dieser wie­derum ließ über die Feu­er­wehr­leit­stelle Heil­bronn sofort Alarm für die Abt. Her­bolz­heim und Neu­denau auslösen.

Beim Ein­treffen der ersten Feu­er­wehrkräfte flüchtete eine Schar Jugend­li­cher zu Fuß. Das Gelände war nur mit geländegängigen Fahr­zeuge zu errei­chen.

Als das LF 10/6 der Abt. Her­bolz­heim und der Kom­man­do­wa­gens ein­trafen, waren die Flammen auf nor­male Lager­feu­ergröße zurückge­gangen. Das Ein­greifen der Feu­er­wehr war nicht mehr not­wendig.

Die Ver­ur­sa­cher des Feuers werden wohl die Kosten des Feu­er­wehr­ein­satzes tragen müssen. Das Entzünden eines der­ar­tigen Feuers stellt eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar. Im Falles des Überg­rei­fens auf Gebäude, Fahr­zeuge oder bestellte Felder wird es zur Straftat (fahrlässige Brand­stif­tung).