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Brand in einer Tiefgarage

Einsatz der Feuerwehren Talheim, Lauffen a.N. und HeilbronnGebäudebrand am von Feuerwehr Lauffen a.N.

Der Bewohner einer Erd­ge­schoss­woh­nung in einer mehr­tei­ligen Wohn­an­lage in Tal­heim, darf wohl jetzt ein zweites Mal seinen Geburtstag feiern. In seinem total ver­rauchten Schlaf­zimmer glückli­cher­weise selbst auf­ge­wacht, hat er noch das Woh­nungs­fenster ver­schlossen, dann den Notruf abge­setzt und das Gebäude ver­lassen.

Bereits auf der Anfahrt zu Ein­satz­stelle war deut­lich eine schwarze Rauchsäule erkennbar. An der Ein­satz­stelle ein­ge­troffen, stellt sich der Gebäude­brand als Tief­ga­ra­gen­brand heraus, bei wel­chem der Brand­rauch über die Lüftungsschächte, vorbei am Schlaf­zim­mer­fenster des vor­ge­nannten Bewoh­ners, aus­trat. Die Bewohner des drei­tei­ligen Gebäude­kom­plex hatten bereits alle das Gebäude ver­lassen.

Von der Feu­er­wehr Tal­heim wurde unter Atem­schutz unverzüglich ein erster Lösch­an­griff mit einem C-Rohr vor­ge­nommen, während ein Lauf­fener Trupp mit der Wärme­bild­ka­mera den Gara­gen­be­reich absuchte und das Vor­gehen der Tal­heimer Kame­raden unterstützte. Das Ablöschen der Brand­stelle gestal­tete sich schwierig, weil die Tief­ga­rage mit einer Hebe­an­lage aus­ge­stattet ist und sich der Brand­herd im Kel­ler­ge­schoss der Hebe­an­lage befand. Da sich die Hebe­an­lage ohne Strom­ver­sor­gung nicht bewegen ließ, war es hier erfor­der­lich, Teile auch unter Ein­satz von hydrau­li­schem Ret­tungsgerät mecha­nisch zu öffnen und den betrof­fenen Brand­raum mit Schaum­mittel abzulöschen.

Während der Löschar­beiten wurde in den drei Gebäude­teilen mit Über­drucklüfern dafür gesorgt, dass die Trep­penhäuser rauch­frei sind. Die dor­tigen Brand­schutztüren waren alle vor­bild­lich geschlossen. Zum Schutz des Gebäudes erfolgte zudem eine Rie­gel­stel­lung im Bereich der Lüftungsöffnungen, da hier bereits schon Rolläden geschmolzen waren.

Da in der Anfangs­phase das Scha­dens­ausmaß in der völlig ver­rauchten Tief­ga­rage nicht absehbar war, wurde neben dem AB-Atem­schutz vor­sorg­lich auch noch der AB-Son­derlöschmittel und der AB-Mobiler-Großven­ti­lator der Berufs­feu­er­wehr zur Ein­satz­stelle ange­for­dert.

Die Ursache für den Brand und die Scha­denshöhe ist bis­lang noch nicht bekannt.

Die Feu­er­wehr weist an dieser Stelle ausdrücklich auf die Wich­tig­keit von Rauch­mel­dern in Wohnräumen hin. Rauch­melder können Leben retten!