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Wasserförderungszug erfährt Bewährungsprobe

Bad Rappenauvon Axel Klumbach, Feuerwehr Bad Rappenau

Der neu gegründete Was­serförde­rungszug der Feu­er­wehr Bad Rap­penau, bestehend aus 2 Löschfahr­zeugen LF 8/6 der Abt. Grom­bach und Ober­gim­pern sowie dem Schlauch­wagen SW1000, der seinen neuen Stand­platz in Ober­gim­pern gefunden hat, bestand mit ins­ge­samt 20 Mann seine Bewährungs­probe beim Maschi­nen­brand in einer Heins­heimer Kom­post­firma.

Nach 2 bisher durchgeführten Übungen war dies der erste Ein­satz für diese neue zusam­men­ge­stellte Ein­heit. Auf der Gemar­kung der Stadt Bad Rap­penau (75km²) gibt es mehr als 30 ent­le­gene Objekte mit einer mehr oder weniger aus­rei­chenden Löschwas­ser­ver­sor­gung. Auf­grund der objekt­be­dingten Situa­tion, der bei der Abt. Bad Rap­penau bestehenden Auf­ga­ben­viel­falt und der Per­so­nal­si­tua­tion hat sich die Führung der Feu­er­wehr Bad Rap­penau ent­schlossen diese Ein­heit zu gründen. Durch die Führung wurde in meh­reren Gesprächen in den Abtei­lungen Bad Rap­penau, Ober­gim­pern und Grom­bach, den Abtei­lungs­kom­man­danten und deren Stell­ver­tre­tern die geplante Neu­ord­nung vor­ge­stellt. Recht schnell war klar, dass alle Abtei­lungen bereit sind sich auf diese neue Her­aus­for­de­rung ein­zu­lassen. Auch die Abt. Bad Rap­penau stimmte der Stand­ort­ver­le­gung des Fahr­zeuges Schlauch­wagen SW1000 zu, redu­zieren sich doch auf diesem Weg die Ein­satz­auf­gaben für die Abt. Bad Rap­penau und gleich­zeitig können andere Abtei­lungen mehr in das Ein­satz­ge­schehen ein­ge­bunden werden. Mit dem stellv. Abt.-Kom­man­danten der Abt. Wol­len­berg Phillip Kern konnte ein Kamerad gefunden werden der sich zum Ziel gesetzt hat für alle diese Objekte in Zusam­men­ar­beit mit den jewei­ligen Abtei­lungs­kom­man­danten Ein­satzpläne zu erstellen. Auf­grund der im Moment neu erstellten Alarm- und Ausrücke­ord­nung und der daraus ver­mut­lich zu erwar­tenden höheren Ein­satzhäufig­keit ist es der Führung der Feu­er­wehr Bad Rap­penau und Kom­man­dant Felix Mann ein wich­tiges Anliegen die Auf­gaben sowohl per­so­nell wie auch abtei­lungs­be­zogen auf eine breite Basis zu stellen. Nur auf diesem Weg, so die gemein­same Mei­nung der Führungs­mann­schaft, können wir den Schutz unserer Mitbürge­rinnen und Mitbürger zuverlässig und in guter Qualität sicher­stellen. Kurz- bis mit­tel­fristig werden hier größere Finanz­mittel benötigt, da der Schlauch­wagen mit 1000Metern Schlauch­lei­tung unter­di­men­sio­niert und mit knapp 26 Jahren ein statt­li­ches Alter erreicht hat. Zur Sicher­heit der Feu­er­wehr­ka­me­raden, der Bevölke­rung sowie der nicht zu unterschätzenden Anzahl von Gästen muss die Feu­er­wehr stets mit zeitgemäßer Technik aus­ge­stattet sein. Die Löschwas­ser­ver­sor­gung in abge­legen Objekten gehört nicht mehr zum Grund­schutz (Löschwas­ser­ver­sor­gung durch Trink­was­ser­netz) jedoch ist der Objekt­schutz (Pflicht des Eigentümers Löschwas­serbehälter etc. auf­zu­stellen) auf breiter Fläche nicht so ausgeführt, dass hier zuverlässig eine Brandbekämpfung durchgeführt werden kann.