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Unterweisung "Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen ohne hydraulisches Rettungsgerät"

Brackenheimvon Timo Gebert, Feuerwehr Brackenheim

Mit der Einführung einer neuen Alarm- und Ausrücke­ord­nung (AAO) bei der Frei­wil­ligen Feu­er­wehr Bra­cken­heim werden ins­be­son­dere im Hin­blick auf Einsätze bei Ver­kehrsunfällen neue Auf­gaben auf die ins­ge­samt sieben Orts­teil­wehren zukommen. Wurde in der Ver­gan­gen­heit bei Ver­kehrsunfällen nur der Löschzug der Kern­stadt Bra­cken­heim alar­miert, da nur dort hydrau­li­sches Ret­tungsgerät auf den Fahr­zeugen vor­handen ist, sollen die Feu­er­wehren in den ein­zelnen Orts­teilen zukünftig eben­falls in solche Einsätze mit ein­ge­bunden werden. Zwar wird hydrau­li­sches Ret­tungsgerät auch wei­terhin aus­schließlich auf Fahr­zeugen des Löschzugs Bra­cken­heim vor­handen sein, die ein­zelnen Teil­ort­wehren sollen bei Ver­kehrsunfällen aber ins­be­son­dere die vor­be­rei­tenden Tätig­keiten ausführen, bis Fahr­zeuge und Per­sonal aus der Kern­stadt ein­treffen.

Durch die Führung der Frei­wil­ligen Feu­er­wehr Bra­cken­heim wurde zu diesem Zweck ein Kon­zept erar­beitet, nach dem alle sieben Teil­ort­wehren bei Einsätzen mit ver­un­fallten und/oder ein­ge­klemmten Per­sonen ver­fahren sollen. Um dieses Kon­zept auch in die Praxis umsetzen zu können, fand für die Mit­glieder des Löschzugs Meims­heim am Freitag, den 22. Juni 2012 eine Unter­wei­sung zum Thema Vor­gehen bei Ver­kehrsunfällen ohne hydrau­li­sches Ret­tungsgerät statt, welche von Herrn Uwe Irr­gang von der Fa. Weber-Hydraulik aus Güglingen durchgeführt wurde.

Den Kame­ra­dinnen und Kame­raden aus Meims­heim wurden von Herrn Irr­gang Maßnahmen der tech­ni­schen Hil­fe­leis­tung bei Ver­kehrsunfällen auf­ge­zeigt, die auch ohne hydrau­li­sches Ret­tungsgerät, allein mit den auf dem örtli­chen Fahr­zeug vor­han­denen Mit­teln durchgeführt werden können. Als Bei­spiele seien hier unter anderem die Erkun­dung durch den Grup­penführer, die Ver­kehrs­ab­si­che­rung, die Sicher­stel­lung des Brand­schutzes, die Siche­rung des ver­un­fallten Fahr­zeugs z.B. durch Unter­bauen oder die Her­stel­lung einer Zugangsöffnung zu ein­ge­klemmten Per­sonen genannt. Gerade die letzten beiden Punkte Unter­bauen und Zugang schaffen waren auch die wesent­li­chen Inhalte der prak­ti­schen Unter­wei­sung an diesem Abend. So erläuterte Herr Irr­gang den Teil­neh­mern ver­schie­dene Möglich­keiten des Sicherns bzw. Unter­bauens von Fahr­zeugen, welche auch gleich prak­tisch umge­setzt wurden. Beim Thema Zugang schaffen wurden ins­be­son­dere das Glas­ma­nage­ment und der rich­tige Ein­satz des Hal­ligan-Tools erläutert und geübt. Zum Ende der Unter­wei­sung wurde noch auf die Raum­ord­nung an der Unfall­stelle ein­ge­gangen, bevor die Kame­ra­dinnen und Kame­raden aus Meims­heim auch noch mit hydrau­li­schen Ret­tungsgeräten am Fahr­zeug arbeiten konnten.

Ent­spre­chend des von der Führung der Frei­wil­ligen Feu­er­wehr Bra­cken­heim erar­bei­teten Kon­zepts für Ein­satze bei Ver­kehrsunfällen sollen von den Orts­teil­wehren zukünftig also ins­be­son­dere die Stufen eins bis drei des all­ge­meinen Ret­tungs­grund­satzes abge­ar­beitet werden, bevor die Kame­raden der Kern­stadt am Ein­satzort ein­treffen. Um diese für die sieben Teil­ort­wehren neue Auf­gabe sicher bewerk­stel­ligen zu können, sollen alle Orts­teil­wehren in den nächsten Monaten ent­spre­chend unter­wiesen werden. Herrn Irr­gang von der Fa. Weber-Hydraulik an dieser Stelle noch­mals herz­li­chen Dank für die infor­ma­tive Unter­wei­sung an diesem Frei­tag­abend.