Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Neues Muster für eine Feuerwehrsatzung

von Medienteam KFV Heilbronn

Mit der Novellierung des Feuerwehrgesetzes verfolgten Innenministerium und Landesfeuerwehrverband das Ziel, den Gemeinden weitere Spielräume zu öffnen, um über die Feuerwehrsatzungen organisatorische Regelungen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. An anderen Stellen haben sich gesetzliche Regelungen geändert, die eine Anpassung der Feuerwehrsatzungen erforderlich machen.

Unter der Regie des Gemeindetags Baden-Württemberg haben Herr Dietmar Ruf (Gemeindetag), Frau Windmüller und Herr Hildinger (Innenministerium) sowie Herr Dongus und Herr Roggendorf (LFV) die bekannte – und bewährte – Mustersatzung überarbeitet und den neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Herr Ruf hat dankenswerter Weise die nicht unwichtige Aufgabe übernommen, das Muster zu erläutern und zu kommentieren. Die Veröffentlichung erfolgt in der Zeitschrift des Gemeindetags, die am 15. September 2010 erscheint.

Wie jedes Muster birgt auch dieses Chancen und Risiken: Die Chancen liegen unzweifelhaft darin, das Feuerwehrwesen als Gemeindeangelegenheit gleichwohl in weiten Strecken einheitlich zu organisieren und zugleich die gewachsenen oder gewollten örtlichen Modifikationen aufnehmen zu können. Das Risiko besteht in allzu unkritischem Abschreiben des Musters, ohne sich darüber im Klaren zu sein, was auf örtlicher Ebene tatsächlich gewollt ist.

Nachfolgend veröffentlichen wir die abgestimmte Mustersatzung zur weiteren Verwendung als Worddatei.

Der Text der Mustersatzung wiederholt in weiten Strecken den Text des Feuerwehrgesetzes. Dies nicht, weil es aus rechtlichen Gründen erforderlich wäre, sondern auf vielfältig geäußerten Wunsch, auf diese Weise ein gebündeltes Werk mit gesetzlichen und Satzungsregelungen zu erhalten, das die Rechtsanwendung erleichtert.

Der Landesfeuerwehrverband bedankt sich bei Frau Windmüller, Herrn Ruf und Herrn Hildinger für die angenehme und engagierte Zusammenarbeit bei der Überarbeitung des Musters und - besonders - bei Herrn Ruf für die Erläuterungen und Kommentierungen.

Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg