QR-Code zur Seite

Nachts kommen keine Ersthelfer aus der Luft

von Carsten Friese, HSt

Reicht das aus? Dass in der Stadt Heil­bronn wie berichtet seit Oktober nachts nur noch zwei statt drei Ret­tungs­wagen im Ein­satz sind, hat auch in Kreisen des Ret­tungs­dienstes Reak­tionen ausgelöst. Verständnis äußern Ret­tungskräfte für das Rote Kreuz, das einen aus Eigen­mit­teln finan­zierten Ret­tungs­wagen aus Sparzwängen zwi­schen 22 und 8 Uhr nicht weiter betreibt. Zwei ver­blie­bene Ret­tungs­wagen in der Stadt sind der offi­ziell aus­ge­wie­sene Bedarf. Kri­tisch sehen Insider, dass ein zugrunde lie­gendes Gut­achten zehn Jahre alt ist.

Lange belegt

"Eine neue Erhe­bung wäre not­wendig. Der Ret­tungs­dienst ist seit einigen Jahren am Limit", sagt bei­spiels­weise ein Ret­tungs­as­sis­tent aus dem Kreis Heil­bronn. Wenn die Besat­zung des still­ge­legten Fahr­zeugs zuletzt zwei bis drei Einsätze pro Nacht hatte, ist das für ihn nicht wenig. "Bei einem Unfall ist ein Fahr­zeug min­des­tens eine Stunde belegt." Auch ein anderer Ret­tungs­as­sis­tent for­dert, die Daten des Bereichs­plans Not­fall­ret­tung für den Stadt- und Land­kreis "zu überprüfen". Er betont, dass im Not­fall nachts kein Ret­tungs­hub­schrauber ein­ge­setzt werde. "Die gibt es für die Not­fall­ret­tung nur tagsüber."

Aus­leuchten

Dieses Prinzip bestätigt Petra Hent­schel, Spre­cherin der DRF-Luft­ret­tung in Stutt­gart. Während Ret­tungs­hub­schrauber tagsüber schnelle Not­arzt­zu­lie­ferer zum Unfallort seien, würden sie nachts "nicht zur Erst­ver­sor­gung ein­ge­setzt", son­dern dafür, Pati­enten im Not­fall rasch in eine Spe­zi­al­klinik zu trans­por­tieren. Ein Hub­schrauber könne nachts nur an bekannten, aus­ge­leuch­teten Plätzen landen − was im Not­fall mit Feu­er­wehr­hilfe auch auf einem Sport­platz erfolge, aber nicht zur Erst­ver­sor­gung. Von 28 DRF-Hub­schrau­ber­stand­orten in Deutsch­land sind acht 24 Stunden besetzt sind; aus Heil­bronner Sicht ist Nürnberg der nächste. Tagsüber sind auch Stutt­gart, Leon­berg, Karls­ruhe und Mann­heim besetzt.

Wer fest­legt, ob eine Ret­tungs­dienst­struktur überprüft werden muss? Vor­gaben für "eine zeit­liche Limi­tie­rung macht das Ret­tungs­dienst­ge­setz nicht", sagt Marion Deiß, Spre­cherin im Sozi­al­mi­nis­te­rium. Der regio­nale Bereichs­aus­schuss, in dem Ver­treter von Kos­tenträgern (Kassen) und Ret­tungs­verbänden in glei­cher Zahl ver­treten sind, müsste ein Gut­achten in Auf­trag geben. Dieser Aus­schuss hat die Auf­gabe, den Bedarfs­plan Not­fall­ret­tung aktuell zu halten und gege­be­nen­falls zu überar­beiten.