Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Nachts kommen keine Ersthelfer aus der Luft

von Carsten Friese, HSt

Reicht das aus? Dass in der Stadt Heilbronn wie berichtet seit Oktober nachts nur noch zwei statt drei Rettungswagen im Einsatz sind, hat auch in Kreisen des Rettungsdienstes Reaktionen ausgelöst. Verständnis äußern Rettungskräfte für das Rote Kreuz, das einen aus Eigenmitteln finanzierten Rettungswagen aus Sparzwängen zwischen 22 und 8 Uhr nicht weiter betreibt. Zwei verbliebene Rettungswagen in der Stadt sind der offiziell ausgewiesene Bedarf. Kritisch sehen Insider, dass ein zugrunde liegendes Gutachten zehn Jahre alt ist.

Lange belegt

"Eine neue Erhebung wäre notwendig. Der Rettungsdienst ist seit einigen Jahren am Limit", sagt beispielsweise ein Rettungsassistent aus dem Kreis Heilbronn. Wenn die Besatzung des stillgelegten Fahrzeugs zuletzt zwei bis drei Einsätze pro Nacht hatte, ist das für ihn nicht wenig. "Bei einem Unfall ist ein Fahrzeug mindestens eine Stunde belegt." Auch ein anderer Rettungsassistent fordert, die Daten des Bereichsplans Notfallrettung für den Stadt- und Landkreis "zu überprüfen". Er betont, dass im Notfall nachts kein Rettungshubschrauber eingesetzt werde. "Die gibt es für die Notfallrettung nur tagsüber."

Ausleuchten

Dieses Prinzip bestätigt Petra Hentschel, Sprecherin der DRF-Luftrettung in Stuttgart. Während Rettungshubschrauber tagsüber schnelle Notarztzulieferer zum Unfallort seien, würden sie nachts "nicht zur Erstversorgung eingesetzt", sondern dafür, Patienten im Notfall rasch in eine Spezialklinik zu transportieren. Ein Hubschrauber könne nachts nur an bekannten, ausgeleuchteten Plätzen landen − was im Notfall mit Feuerwehrhilfe auch auf einem Sportplatz erfolge, aber nicht zur Erstversorgung. Von 28 DRF-Hubschrauberstandorten in Deutschland sind acht 24 Stunden besetzt sind; aus Heilbronner Sicht ist Nürnberg der nächste. Tagsüber sind auch Stuttgart, Leonberg, Karlsruhe und Mannheim besetzt.

Wer festlegt, ob eine Rettungsdienststruktur überprüft werden muss? Vorgaben für "eine zeitliche Limitierung macht das Rettungsdienstgesetz nicht", sagt Marion Deiß, Sprecherin im Sozialministerium. Der regionale Bereichsausschuss, in dem Vertreter von Kostenträgern (Kassen) und Rettungsverbänden in gleicher Zahl vertreten sind, müsste ein Gutachten in Auftrag geben. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, den Bedarfsplan Notfallrettung aktuell zu halten und gegebenenfalls zu überarbeiten.