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Feuerwehrmann gesteht fünf Brandstiftungen

Bad Friedrichshallvon Carsten Friese, HSt

Bei seinen ersten Aus­sagen vor den Rich­tern kam er noch kurz ins Sto­cken. Dann spru­delte es aus dem Ange­klagten leise heraus. Ein 21-jähriger Feu­er­wehr­mann aus Bad Fried­richs­hall hat heute vor dem Heil­bronner Land­ge­richt zuge­geben, in seinem Wohnort in Unter­gries­heim zwi­schen Dezember 2009 und Mai 2010 fünf Brände gelegt zu haben.

Im Anbau eines Kin­der­gar­tens, im Mate­ri­al­lager einer Firma, gleich zwei Mal in einer Scheune und an einem Stapel mit rund 40 Stroh­ballen hat der junge Mann immer nachts leicht ent­flamm­bare Dinge wie eine Couch, Alt­pa­pier oder Scheu­nen­stroh mit einem Feu­er­zeug ange­steckt. Dann lief er jeweils nach Hause, war­tete auf den Alarm seines Feu­er­wehr-Warn­mel­ders und war immer bei den Löscheinsätzen in erster Reihe dabei. Der ange­rich­tete Sach­schaden: rund 200.000 Euro.

Das Kuriose an seinen Taten: In dem Kin­der­garten war er früher selbst, den Besitzer der Scheune kannte er gut, die Stroh­ballen gehörten dem stell­ver­tre­tenden Kom­man­danten in seiner Feu­er­wehr. Mehr oder weniger aus Zufall will der 21-Jährige die Dinge ange­steckt haben, weil er eben auf dem Nach­hau­seweg nachts daran vor­beikam. Er habe nie an den Ärger für die Besitzer und die Scha­dens­summen gedacht, sagte Marcel H. vor Gericht. Und er habe gehofft, dass das Feuer von anderen früh ent­deckt werde.

Ver­sa­gensängste Nach seinen Angaben waren es Reak­tionen auf ein viel­fa­ches Ver­sagen in Prüfungen. Sechs Mal war er allein durch die theo­re­ti­sche Führer­scheinprüfung gefallen, seine Gesel­lenprüfung als Anla­gen­me­cha­niker bestand er weder in Theorie noch in Praxis. Die Feu­er­wehr war sein Ein und Alles.

Die Trieb­feder für die Brand­stif­tungen? „Ich habe gedacht, dass ich mich bei der Feu­er­wehr beweisen kann, damit nicht alle denken, dass ich ein Ver­sager bin“, stellte der 21-Jährige fest. Beim ersten großen Löschein­satz nach dem Brand im Kin­der­gar­ten­anbau hatte er zwar ein schlechtes Gewissen. Das Lob von Kol­legen, „das hast du gut gemacht“, blieb bei ihm positiv haften.

Ange­klagter äußerst beliebt Dass diese Taten gar nicht zu seiner sons­tigen Persönlich­keit passen, merkte Hannes Breu­cker an, der Vor­sit­zende Richter. Im Ort war der 21-Jährige äußerst beliebt. Sport-, Musik­verein und katho­li­sche Gemeinde attes­tierten ihm Zuverlässig­keit, Freund­lich­keit und ein beson­deres Enga­ge­ment. Sogar sein bis­he­riger Arbeit­geber machte ihm in einem Schreiben das Angebot, ihn nach der Haft weiter zu beschäftigen. Von mas­siven Prüfungsängsten, wie Marcel H. sie jetzt beschrieb, wussten seine Eltern nichts. Er habe immer alles „in mich hin­ein­ge­fressen“, teilte er mit. Für den psych­ia­tri­schen Sach­verständigen ist der Ange­klagte kein krank­hafter Brand­stifter. Am Erleben des Feuers habe er kein starkes Inter­esse gehabt. Er habe eine gewisse Selbst­un­si­cher­heit und unter feh­lendem Erfolg gelitten. Seine Taten seien Folgen einer Lebens­krise, „aus der er offen­sicht­lich nicht her­aus­ge­funden hat“. Die Intel­li­genz des 21-Jährigen sie­delte der Gut­achter im „unteren Norm­be­reich“ an. Für einen Feu­er­wehr­mann war es nach Einschätzung aller Beob­achter schon äußerst naiv, zu glauben, dass ein Feuer nicht auf wei­tere Gegenstände und Haus­teile überg­reift. In der Scheue wurde unter anderem ein Auto zerstört. „Ich stand ja auf der anderen Seite und wollte nicht, dass das Ganze brennt“, ent­schul­digte sich der Ange­klagte lapidar. Warum er in der­selben Scheune gleich zwei Mal zündelte? Seine Ant­wort: „Ich habe gedacht, vorne ist eh schon alles kaputt.“

Opfertyp Seit fünf Monaten ist Marcel H. in U-Haft. Auf seinen Antrag zuletzt in einer Ein­zel­zelle. Der Gut­achter stufte ihn als haft­emp­find­lich ein. Ein „klas­si­scher Opfertyp“, lau­tete auch das Fazit des Jugend­ge­richts­hel­fers. Er unter­strich, dass in der Familie „zu wenig über belas­tende Momente gespro­chen wurde“. Bei drei der Taten war der Ange­klagte 20 Jahre alt, bei zwei Taten bereits 21. Das Gericht muss sich zwi­schen Erwach­senen- oder Jugend­straf­recht ent­scheiden. Am Freitag soll bereits das Urteil fallen.