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Feuerwehr begrüßt Böller-Bann

Landkreis Heilbronnvon Alexander Hettich und Herbert Kaletta, HSt

Zum zweiten Mal gilt in diesem Jahr: Feu­er­werk ist in der Sil­ves­ter­nacht vor Fach­werkhäusern tabu. Betrof­fene Städte in der Region berichten trotz anfängli­cher Skepsis von guten Erfah­rungen mit dem Verbot. Sie setzen auf die Ver­nunft der Fei­ernden. Beson­dere Kon­trollen wird es in aller Regel nicht geben.

Verschärft

Im Oktober 2009 hatte der Bun­des­ge­setz­geber das Spreng­stoff­ge­setz verschärft und viele Gemeinden kalt erwischt. "In unmit­tel­barer Nähe" von Fach­werkhäusern, heißt es seitdem im Gesetz, bleibt in der Neu­jahrs­nacht die Lunte kalt. Das soll helfen, Brände zu ver­hin­dern. Für Städte mit his­to­ri­schem Kern wie Bad Wimpfen, Eppingen oder Möckmühl heißt das: Die Knal­lerei im Zen­trum fällt flach.

Unkon­kret, nicht kon­trol­lierbar und von zwei­fel­haftem Nutzen: Die Novelle rief viele Kri­tiker auf den Plan. Mitt­ler­weile sind auch andere Töne zu hören. "Die Leute haben das Verbot akzep­tiert", sagt Günter Brenner, Chef des Ord­nungs­amts in Eppingen. Das Zen­trum der Kraich­gau­stadt besteht fast aus­schließlich aus Fach­werk. Betroffen ist auch der Markt­platz, der zuvor als Haupt­ab­schuss­rampe für Sil­ves­ter­ra­keten galt. Die Stadt hat ihr eigenes Feu­er­werk am Markt­platz aus dem Pro­gramm gestri­chen und im Mit­tei­lungs­blatt mehr­mals auf das Verbot hin­ge­wiesen. Der Ord­nungs­dienst werde zum Jah­res­wechsel aber nicht zu Kon­trollen ausrücken, so Brenner.

Nur nicht ausrücken müssen: Diesen Wunsch hegt auch die Eppinger Feu­er­wehr, die in der Sil­ves­ter­nacht wie immer in Alarm­be­reit­schaft ist. "Das ver­bes­sert die Sicher­heit und hilft, wert­volle Bau­sub­stanz zu erhalten", begrüßt Kom­man­dant Martin Kuh­mann die Böller-Bann­meile. Der Brand kurz vor Weih­nachten in Kon­stanz habe gezeigt, wie schnell ein Feuer in his­to­ri­schen Altstädten um sich greife: "Durch die enge Bau­weise ist die Gefahr groß."

Bad Wimpfen hat im Vor­jahr keine Kon­trol­leure abge­stellt. Trotzdem stiegen nur ver­ein­zelt Raketen über dem Zen­trum auf. "Die Leute sind aus der Alt­stadt raus und haben sich ver­teilt", berichtet Thomas Müller vom Wimp­fener Ord­nungsamt.

"Es war noch nie so ruhig und so sauber wie im letzten Jahr", erin­nert sich Möckmühls Feu­er­wehr­kom­man­dant Uwe Thoma. Nur ein Verstoß wurde regis­triert, und weil es so gut lief, gibt es auch keine umfang­reiche Aufklärungs­ar­beit. "Wir von der Feu­er­wehr haben den Hin­weis auf das Verbot ins städti­sche Mit­tei­lungs­blatt und auf unsere Home­page gestellt", sagt Thoma. Wei­tere Aktivitäten im Vor­feld haben weder die Feu­er­wehr­leute noch die Ver­wal­tung vor­ge­sehen. Teil­weise, so erin­nert sich Uwe Thoma zufrieden, hätten auch Gast­wirte am Sil­ves­ter­abend ihre fei­ernden Gäste auf das Verbot mit Hand­zet­teln auf­merksam gemacht.

Aus­wei­chen

Viele, die in Möckmühls Alt­stadt fei­erten, hätten ihr Feu­er­werk statt­dessen auf der großen Jagstbrücke abge­brannt. "Die Leute sind vernünftig", sagt Thoma und setzt darauf auch in diesem Jahr. Das Verbot sei in Ord­nung, immerhin habe man früher Pro­bleme gehabt, so beim Jah­res­wechsel 2008/09 einen größeren Scheu­nen­brand am Rande der Alt­stadt.

Die Polizei hat im Vor­jahr im ganzen Land­kreis Heil­bronn keinen ein­zigen Gebühren­be­scheid wegen eines Verstoßes gegen das Böller­verbot aus­ge­stellt. Die Streifen, die in der Neu­jahrs­nacht erfah­rungsgemäß genug um die Ohren haben, werden ein Auge auf die Ein­hal­tung der Regel werfen, so Poli­zei­spre­cher Rainer Köller. "Wir werden aber nicht spe­ziell kon­trol­lieren."

Fach­werk-Para­graf

In der ersten Ver­ord­nung zum Spreng­stoff­ge­setz heißt es: Das Abbrennen pyro­tech­ni­scher Gegenstände in unmit­tel­barer Nähe von Kir­chen, Kran­kenhäusern, Kinder- und Alters­heimen sowie Reet- und Fach­werkhäusern ist ver­boten. Böller vor Alters­heimen oder Kli­niken waren noch nie erlaubt. Der Fach­werk-Passus ist indes erst seit Oktober 2009 in Kraft. Der Gesetz­geber reagierte mit der Novelle auf das Vor­pre­schen ein­zelner Städte. Tübingen, wo zum Jah­res­wechsel 2008/09 ein Dach­stuhl am Markt­platz durch eine Rakete Feuer gefangen hatte, erließ ein eigenes Verbot. Auch in der nie­dersächsi­schen Stadt Goslar hatten Böller 2006 einen Großbrand ver­ur­sacht. Verstöße gegen das neue bun­des­ein­heit­liche Verbot sind Ord­nungs­wid­rig­keiten und können mit Bußgeld belegt werden.