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Falschparker behindern Rettungsdienste

Heilbronnvon Redaktion HSt

Immer wieder muss das Ord­nungsamt fest­stellen, dass beson­ders abends und nachts Ret­tungs­wege und Brand­schutz­zonen durch ver­kehrs­widrig geparkte Kraft­fahr­zeuge zuge­stellt sind. In einer Schwer­punkt­ak­tion werden des­halb Feu­er­wehr und städti­scher Voll­zugs­dienst ver­schie­denste Straßenzüge in den nächsten Wochen verstärkt kon­trol­lieren.

„Damit nehmen wir Hin­weise von Bürgern auf“, so Bürger­meister Harry Mergel, „die sich über noto­ri­sches Falsch­parken bei uns beschweren.“ Dies betrifft auch Bewoh­ner­park­zonen in der Innen­stadt, die Nachts auf unzu­mut­barer Weise zuge­parkt werden.

Ver­war­nungs­geld

Bei grob ver­kehrs­wid­rigem Ver­halten setzen die Mit­ar­beiter des Voll­zugs­dienstes daher auch strenge Maßstäbe an: Verstöße gegen abso­lute Hal­te­ver­bots­zei­chen werden mit 15 Euro Ver­war­nungs­geld, ver­kehrs­wid­riges Parken im Bereich von Feu­er­wehr­zu­fahrten und Brand­schutz­zonen mit 35 Euro geahndet. Müssen Fahr­zeuge abge­schleppt werden, ent­steht Kos­ten­er­satz von wei­teren 150 Euro.

Ord­nungs­amt­leiter Bernd Werner appel­liert an die Ver­kehrs­teil­nehmer: „Beachten Sie die Ver­kehrs­zei­chen, beachten Sie das abso­lute Halt­verbot und halten sie gekenn­zeich­nete Feu­er­wehr­zu­fahrten und Brand­schutz­zonen jeder­zeit frei. Im Ein­satz­fall kosten zuge­parkte Wege den Ret­tungs­diensten wert­volle Zeit, dabei zählt oft jede Sekunde.“