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Bundeskartellamt verhängt weiteres Millionenbußgeld gegen Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen

von Medienteam KFV Heilbronn

Das Bun­des­kar­tellamt hat heute ein Bußgeld in Höhe von 30 Mio. Euro gegen die IVECO Magirus Brand­schutz­technik GmbH, Ulm, verhängt. Dem Unter­nehmen wird vor­ge­worfen, gemeinsam mit drei wei­teren Her­stel­lern von Feu­er­wehrlöschfahr­zeugen seit min­des­tens 2001 ver­bo­tene Preis- und Quo­ten­ab­spra­chen prak­ti­ziert und den Markt für Feu­er­wehrlöschfahr­zeuge in Deutsch­land unter­ein­ander auf­ge­teilt zu haben.

Gegen die wei­teren Betei­ligten, die Unter­nehmen Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen an der Brenz, die Schling­mann GmbH & Co. KG, Dissen, die Rosen­bauer-Gruppe mit Stand­orten in Lucken­walde und Leon­ding/Öster­reich sowie gegen einen Schweizer Wirt­schaftsprüfer, hatte das Bun­des­kar­tellamt nach ein­ver­nehm­li­cher Ver­fah­rens­be­en­di­gung (sog. Sett­le­ment) bereits im Februar letzten Jahres Bußgelder in einer Gesamthöhe von 20,5 Mio. fest­ge­setzt (siehe PM vom 10.02.2011). Gegen das Unter­nehmen Iveco war zudem in einem wei­teren Ver­fahren ein Bußgeld in Höhe von 17,5 Mio. wegen ver­bo­tener Abspra­chen im Bereich Dreh­lei­ter­fahr­zeuge erhoben worden (siehe PM vom 27.07.2011). Diese Bußgelder sind inzwi­schen rechtskräftig.

Andreas Mundt, Präsident des Bun­des­kar­tell­amtes: Mit dem heute verhängten Bußgeld haben wir den Kom­plex Feu­er­wehr­fahr­zeuge abge­schlossen. Unser kon­se­quentes Ein­greifen hat dem gegen­sei­tigen Zuschus­tern von kom­mu­nalen Aufträgen zwi­schen den Her­stel­lern ein Ende bereitet. Auf der Grund­lage unserer Ent­schei­dungen haben geschädigte Kom­munen außerdem die Möglich­keit, etwaige Scha­dens­er­satz­ansprüche gel­tend zu machen.

Bei den genannten Unter­nehmen han­delt es sich um die führenden Her­steller von Löschfahr­zeugen in Deutsch­land. Die Unter­nehmen haben sich gegen­seitig über Jahre hinweg bestimmte Ver­kaufs­an­teile, soge­nannte Soll-Quoten, zuge­standen. Die Unter­nehmen mel­deten ihre Auf­trags­eingänge an einen in der Schweiz ansässigen Wirt­schaftsprüfer. Dieser erstellte daraus Listen, auf deren Basis die Ein­hal­tung der ver­ein­barten Quoten bei regelmäßigen Kar­tell­treffen am Züricher Flug­hafen überprüft wurde. Darüber hinaus koor­di­nierten die Unter­nehmen Erhöhungen ihrer Ange­bots­preise.

Neben der Zürich-Runde der Geschäftsführer gab es regelmäßige Zusam­menkünfte auf Ebene der Ver­triebs­leiter. Auf diesen Treffen wurden die kom­mu­nalen Aus­schrei­bungen von Feu­er­wehr­fahr­zeugen unter­ein­ander auf­ge­teilt.

In beiden Fällen ging es den Unter­nehmen darum, die bestehende Kun­den­zu­tei­lung fest­zu­schreiben und vorstoßenden Preis- und Rabatt­wett­be­werb zu ver­hin­dern.

Das Ver­fahren gegen die betei­ligten Ver­triebs­leiter, aber auch gegen die Geschäftsführer und Vor­stands­vor­sit­zenden, wurde zum Zwecke einer straf­recht­li­chen Prüfung an die zuständigen Staats­an­walt­schaften abge­geben.

Wie die anderen bereits bebußten Unter­nehmen hat auch IVECO einen sog. Bonus­an­trag beim Bun­des­kar­tellamt gestellt. Die Koope­ra­tion wurde bei der Bußgeld­be­mes­sung berücksich­tigt.

Das jetzt fest­ge­setzte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Ein­spruch ein­ge­legt werden, über den das OLG Düssel­dorf ent­scheidet.

Quelle: Bun­des­kar­tellamt