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Brandstifter zu neun Monaten Bewährung verurteilt

Bad Friedrichshallvon Carsten Friese, HSt

Am Ende fiel der ganzen Familie ein Stein vom Herzen. Zu neun Monaten Haft­strafe auf Bewährung hat das Heil­bronner Amts­ge­richt am Mon­tag­morgen einen 27-jährigen Mann aus Bad Fried­richs­hall-Unter­gries­heim ver­ur­teilt. Der junge Mann hatte Anfang Januar offenbar aus Ärger um Streit in der Familie das Gar­ten­haus auf dem elter­li­chen Grundstück angezündet – mitten in eine Brand­serie hinein, die den Men­schen im Ort zuneh­mend Angst einflößte. Er hatte in der Brand­nacht selbst die Feu­er­wehr gerufen, ver­wi­ckelte sich am Tatort jedoch in Widersprüche und wurde ver­haftet.

Angeb­lich wollte er einen mutmaßlichen Täter ver­folgt haben. Die Ermittler fanden jedoch nur zwei statt vier Schuh­spuren im Schnee. Auch für die anderen Straf­taten im Ort sollte er nach Einschätzung der Ermittler nach wei­teren Ver­neh­mungen und Zeu­gen­an­gaben ver­ant­wort­lich sein. Die Anklage für drei wei­tere Brände war bereits ver­fasst, als im Ort erneut nachts ein Feuer aus­brach. Mitte Mai kam der 27-Jährige nach rund vier Monaten U-Haft wieder frei; kurz danach nahm die Polizei einen 21-jährigen Feu­er­wehr­mann aus dem Ort als Tat­verdächtigen für die Brand­serie fest. Der zuerst Ver­haf­tete war ent­lastet.

Fal­sche Angaben

Als minder schweren Fall wer­tete Richter Thomas Ber­kner die Tat des 27-Jährigen im Garten der Eltern. Die vier Monate U-Haft seien aller­dings „zum Teil selbst ver­schuldet“ gewesen, so der Richter, weil der Fest­ge­nom­mene an man­chen Stellen „rum­ge­flun­kert“ und gegenüber der Polizei fal­sche Angaben gemacht habe. Jetzt steht rechtskräftig fest, dass der arbeits­lose Ange­klagte nur für den Gar­ten­haus­brand ver­ant­wort­lich ist. Ein Bewährungs­helfer wird ihm zur Seite gestellt. 80 Stunden gemeinnützige Arbeit muss er leisten.

Chance

Nach den vielen Anfein­dungen im Ort ist die Familie nun erleich­tert und sieht die Arbeits­auf­lage nun als „Chance“ für den 27-Jährigen, eine Per­spek­tive zu bekommen. Er hatte die Förder­schule besucht, brach wegen Gelb­sucht eine Metz­ger­lehre ab, musste wegen krampf­ar­tiger Anfälle später auch einen Hel­ferjob in einer Zim­merei auf­geben.

Man habe immer wieder ver­sucht, eine Arbeit für ihn zu finden, berich­tete die Mutter als Zeugin vor Gericht. Ver­ge­bens. Für sie war das Zündeln ihres Sohnes am Gar­ten­haus „ein Hil­fe­schrei“. Sozi­al­leis­tungen bekam der 27-Jährige nicht, der im Haus der Eltern wohnte und in Haus­halt und Garten mit­half. Wenn er Geld brauchte, musste er zur Mutter oder Schwester gehen. „Viel­leicht 50 Euro im Monat“ hatte er zur Verfügung, über­schlug seine Mutter. „Es ist ein­fach schwierig“, beschrieb sie die Verhältnisse in der Familie, in der der Vater nach einem Schlag­an­fall seit elf Jahren ein Pfle­ge­fall ist.