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Bewährungsstrafe: Brandstifter ist wieder in Freiheit

Bad Friedrichshallvon Carsten Friese, HSt

Nach fünfein­halb Monaten Unter­su­chungs­haft ist der 21-jährige Seri­en­brand­stifter aus Bad Fried­richs­hall-Unter­gries­heim wieder ein freier Mann. Das Heil­bronner Land­ge­richt ver­ur­teilte den Feu­er­wehr­mann am heu­tigen Freitag zu zwei Jahren Bewährungs­strafe und machte ihm zur Auf­lage, sich umge­hend in psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung zu begeben. Der Ange­klagte hatte angeben, aus Frust über mehr­fa­ches Prüfungs­ver­sagen im Ort fünf Mal gezündelt zu haben. Bei den Bränden war ein Schaden von etwa 200.000 Euro ent­standen. Eine Scheune, einen Anbau im Kin­der­garten, ein Mate­ri­al­lager und einen Stapel Stroh­ballen hatte der junge Mann ange­steckt. „Selten klaffen Taten und Täter­persönlich­keit so aus­ein­ander wie bei diesem Ange­klagten“, stellte der Vor­sit­zende Richter Hannes Breu­cker in der Urteils­begründung fest. Der „fast kind­liche“ Täter sei nicht der Feu­er­teufel, vor dem sich die Bevölke­rung so gefürchtet habe. Er sei ein sehr ein­fach den­kender Mensch und habe nie weiter als bis zu seinem nächsten Löschein­satz gedacht. Die Brand­stif­tungen „waren Aus­druck seiner Hilf­lo­sig­keit“, sagte der Richter. Ausdrücklich lobte Breu­cker die Ermitt­lungen der Polizei. Ihr Enga­ge­ment mit Obser­va­tionen und nächt­li­chen Fahr­rad­streifen im Ort sei außeror­dent­lich gewesen.

Jugend­recht Das Gericht wandte Jugend­recht an, da der Ange­klagte beim Schwer­punkt der Taten noch 20 Jahre alt war und ein­deu­tige Zei­chen von jugend­li­chem Ver­halten zeigte. Breu­cker ver­wies ein­dring­lich auf den Erzie­hungs­ge­danken im Jugend­straf­recht – im Gegen­satz zum Erwach­se­nen­straf­recht, wo Sühne und Abschre­ckung bei einem Urteil die ent­schei­dende Rolle spielen. Ein Erwach­sener hätte für diese Taten „eine dras­ti­scher Strafe“ von min­des­tens drei Jahren Haft erhalten, unter­strich der Richter. In diesem Fall aber war das Gericht über­zeugt, dass der im Hei­matort sehr enga­gierte junge Mann im Gefängnis „seine Lek­tion gelernt“ habe und nicht mehr straffällig werde. Die Scha­dens­summen seien zudem „eine Rie­sen­hy­po­thek“ für seine Zukunft. Eine wei­tere Haft würde bei dem 21-Jährigen mehr Nega­tives als Posi­tives bewirken, sagte der Richter. Ohne große Regung nahm Marcel H. den Urteils­spruch zunächst auf. Als alles zu Ende war, lief er im Gerichts­saal zu seiner Mutter und umarmte sie. Beide hatten dabei Tränen in den Augen.