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Beruhigungspille nach drei Wochen

von Carsten Friese, HSt

Ist die Sorge vieler Bürger unbe­rech­tigt? Anfang Oktober hat das Rote Kreuz aus Spargründen einen Ret­tungs­wagen nachts in Heil­bronn abge­zogen, den das DRK über Jahre aus Eigen­mit­teln finan­zierte. Nach den ersten drei Wochen im neuen System mit zwei statt drei Ret­tungs­wagen zwi­schen 22 und 8 Uhr in Heil­bronn stellt DRK-Geschäftsführer Ludwig Land­zettel fest: "Es gab bisher keine Auffällig­keiten und keine Engpässe."

Die Hilfs­frist ist das Maß aller Dinge, nach dem die Arbeit des Ret­tungs­dienstes bewertet wird. In der Region Heil­bronn lagen die Retter in den ver­gan­genen Jahren im Soll. Land­zettel ist über­zeugt, dass die Frist auch im neuen System ein­ge­halten wird. Falls es anders komme, sei klar, dass "Abhilfe geschaffen werden muss". Monat­lich würden die Ein­satz­daten aus­ge­wertet.

Kritik

Auch beim ASB for­dert Ret­tungs­dienst­leiter Werner Eckert, zunächst die Ent­wick­lung abzu­warten. Zwei Ret­tungs­wagen sind als nächt­li­cher Bedarf für Heil­bronn aus­ge­wiesen. Nach einigen Monaten wisse man, "ob die Hilfs­frist noch passt" oder ob man bei der Zahl der Ret­tungs­wagen nach­legen müsse.

Die Dis­kus­sion hat sich auch bis in die Region Stutt­gart her­um­ge­spro­chen. Joa­chim Spohn, Spre­cher der Bürger­initia­tive Ret­tungs­dienst, sieht eine 122 000-Ein­wohner-Stadt wie Heil­bronn mit zwei Ret­tungs­wagen in der Nacht "schlecht bedient". Im bun­des­weiten Durch­schnitt komme ein Ret­tungs­wagen auf 35 000 bis 40 000 Ein­wohner, zieht er Ver­gleiche mit Quellen, die er selbst zusam­men­ge­tragen habe.

Im Kern kri­ti­sieren Insider auch die Hilfs­frist in Baden-Württem­berg (siehe Hin­ter­grund). Dass die Zeit erst nach dem Not­ruf­gespräch anläuft, bemängelt das Forum Not­fall­ret­tung Stutt­gart. Haupt­ziel des Forums ist eine Verkürzung der Hilfs­frist. In anderen Bun­desländern liegt diese Zeit­vor­gabe nach Recher­chen des ZDF-Maga­zins "Frontal 21" mit acht bis zwölf Minuten zum Teil deut­lich nied­riger − wobei dort auch größere Über­schrei­tungen der Zeit­vor­gabe zu ver­zeichnen sind.

Wer zahlt?

Für den Ret­tungs­dienst im Stadt- und Land­kreis hat die Stadt Heil­bronn die Rechts­auf­sicht. Die Ein­hal­tung der Hilfs­frist werde kon­ti­nu­ier­lich geprüft, sagt Feu­er­wehr­chef Eber­hard Jochim. Solange diese Frist ein­ge­halten werde, "ist es rein recht­lich im grünen Bereich". Ob ein dritter Ret­tungs­wagen in der Nacht in Heil­bronn weiter wünschens­wert wäre, stehe auf einem anderen Blatt. "Man muss es auch bezahlen können", sagt Jochim. Er ist über­zeugt, dass nie­mand im Gegenzug höhere Kran­ken­kas­sen­beiträge wolle. Im Ret­tungs­dienst­ge­setz steht: Die Kos­tenträger sind ver­pflichtet, "nur die Kosten eines medi­zi­nisch not­wen­digen, bedarfs­ge­rechten und wirt­schaft­li­chen Ret­tungs­dienstes zu erstatten".

Die Ein­satz­zahlen der Retter sind in der Region Heil­bronn ins­ge­samt gestiegen (siehe Grafik). Bei dem gestri­chenen Fahr­zeug des DRK in Heil­bronn war der Trend gegenläufig. DRK-Ret­tungs­dienst­leiter Lothar Rein­hard meldet: Von 674 nächt­li­chen Einsätzen in 2007 ging es auf 610 (2008) und 554 (2009) zurück. Erklären kann er es nicht.

Hilfs­fristDie Hilfs­frist für den Ret­tungs­dienst darf bei einem Not­fall in Baden-Württem­berg in 95 Pro­zent aller Fälle maximal 15 Minuten betragen. Sie beginnt, wenn der Dis­po­nent in der Leit­stelle nach einem Notruf mit der Dis­po­si­tion der Ret­tungs­fahr­zeuge beginnen kann. Nach Angaben von Heil­bronns DRK-Ret­tungs­dienst­leiter Lothar Rein­hard löst das Ende des Not­ruf­gesprächs auto­ma­tisch die Zeit­mes­sung aus. Die Zeit endet, wenn der Helfer am Unfallort im Fahr­zeug den Status „ein­ge­troffen“ ein­gibt. Auch diese Zeit wird direkt ins System über­mit­telt.