Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Beruhigungspille nach drei Wochen

von Carsten Friese, HSt

Ist die Sorge vieler Bürger unberechtigt? Anfang Oktober hat das Rote Kreuz aus Spargründen einen Rettungswagen nachts in Heilbronn abgezogen, den das DRK über Jahre aus Eigenmitteln finanzierte. Nach den ersten drei Wochen im neuen System mit zwei statt drei Rettungswagen zwischen 22 und 8 Uhr in Heilbronn stellt DRK-Geschäftsführer Ludwig Landzettel fest: "Es gab bisher keine Auffälligkeiten und keine Engpässe."

Die Hilfsfrist ist das Maß aller Dinge, nach dem die Arbeit des Rettungsdienstes bewertet wird. In der Region Heilbronn lagen die Retter in den vergangenen Jahren im Soll. Landzettel ist überzeugt, dass die Frist auch im neuen System eingehalten wird. Falls es anders komme, sei klar, dass "Abhilfe geschaffen werden muss". Monatlich würden die Einsatzdaten ausgewertet.

Kritik

Auch beim ASB fordert Rettungsdienstleiter Werner Eckert, zunächst die Entwicklung abzuwarten. Zwei Rettungswagen sind als nächtlicher Bedarf für Heilbronn ausgewiesen. Nach einigen Monaten wisse man, "ob die Hilfsfrist noch passt" oder ob man bei der Zahl der Rettungswagen nachlegen müsse.

Die Diskussion hat sich auch bis in die Region Stuttgart herumgesprochen. Joachim Spohn, Sprecher der Bürgerinitiative Rettungsdienst, sieht eine 122 000-Einwohner-Stadt wie Heilbronn mit zwei Rettungswagen in der Nacht "schlecht bedient". Im bundesweiten Durchschnitt komme ein Rettungswagen auf 35 000 bis 40 000 Einwohner, zieht er Vergleiche mit Quellen, die er selbst zusammengetragen habe.

Im Kern kritisieren Insider auch die Hilfsfrist in Baden-Württemberg (siehe Hintergrund). Dass die Zeit erst nach dem Notrufgespräch anläuft, bemängelt das Forum Notfallrettung Stuttgart. Hauptziel des Forums ist eine Verkürzung der Hilfsfrist. In anderen Bundesländern liegt diese Zeitvorgabe nach Recherchen des ZDF-Magazins "Frontal 21" mit acht bis zwölf Minuten zum Teil deutlich niedriger − wobei dort auch größere Überschreitungen der Zeitvorgabe zu verzeichnen sind.

Wer zahlt?

Für den Rettungsdienst im Stadt- und Landkreis hat die Stadt Heilbronn die Rechtsaufsicht. Die Einhaltung der Hilfsfrist werde kontinuierlich geprüft, sagt Feuerwehrchef Eberhard Jochim. Solange diese Frist eingehalten werde, "ist es rein rechtlich im grünen Bereich". Ob ein dritter Rettungswagen in der Nacht in Heilbronn weiter wünschenswert wäre, stehe auf einem anderen Blatt. "Man muss es auch bezahlen können", sagt Jochim. Er ist überzeugt, dass niemand im Gegenzug höhere Krankenkassenbeiträge wolle. Im Rettungsdienstgesetz steht: Die Kostenträger sind verpflichtet, "nur die Kosten eines medizinisch notwendigen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Rettungsdienstes zu erstatten".

Die Einsatzzahlen der Retter sind in der Region Heilbronn insgesamt gestiegen (siehe Grafik). Bei dem gestrichenen Fahrzeug des DRK in Heilbronn war der Trend gegenläufig. DRK-Rettungsdienstleiter Lothar Reinhard meldet: Von 674 nächtlichen Einsätzen in 2007 ging es auf 610 (2008) und 554 (2009) zurück. Erklären kann er es nicht.

HilfsfristDie Hilfsfrist für den Rettungsdienst darf bei einem Notfall in Baden-Württemberg in 95 Prozent aller Fälle maximal 15 Minuten betragen. Sie beginnt, wenn der Disponent in der Leitstelle nach einem Notruf mit der Disposition der Rettungsfahrzeuge beginnen kann. Nach Angaben von Heilbronns DRK-Rettungsdienstleiter Lothar Reinhard löst das Ende des Notrufgesprächs automatisch die Zeitmessung aus. Die Zeit endet, wenn der Helfer am Unfallort im Fahrzeug den Status „eingetroffen“ eingibt. Auch diese Zeit wird direkt ins System übermittelt.