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Staatssekretär Rudolf Köberle: "Nach Katastrophen braucht auch die Seele erste Hilfe"

„Unglücksfälle stellen für alle Betei­ligten, ob Opfer, Angehörige, Augen­zeugen oder Ein­satzkräfte, eine große körper­liche und see­li­sche Belas­tung dar. Dann braucht auch die Seele erste Hilfe“, sagte Staats­se­kretär Rudolf Köberle am Mitt­woch, 13. Dezember 2006, in Stutt­gart. Um die seel­sor­ge­ri­sche Betreuung von Men­schen bei Kata­stro­phen und schweren Unfällen sicher­zu­stellen, werde dieser wich­tige Dienst jetzt in einer neuen Ver­ein­ba­rung mit der Evan­ge­li­schen Lan­des­kirche in Baden, der Evan­ge­li­schen Lan­des­kirche in Württem­berg, der Diözese Rot­ten­burg-Stutt­gart und der Erzdiözese Frei­burg ver­an­kert. Er habe diese Ver­einba-rung bereits für das Land unter­zeichnet, bis Ende des Jahres werde die Rege­lung in Kraft treten.

Nach der neuen Ver­ein­ba­rung benennen die Kir­chen den Land- und Stadt­kreisen spe­ziell für Kata­stro­phenfälle aus­ge­bil­dete Seel­sor­ge­rinnen und Seel­sorger sowie ent­spre­chend qua­li­fi­zierte ehren­amt­liche Helfer. Diese beson­dere Aus­bil­dung werde auch von der Lan­des­feu­er­wehr­schule in Bruchsal unent­gelt­lich ange­boten. „Die opti­male Ver­sor­gung und Betreuung von Opfern und Angehörigen steht bei jedem Ein­satz im Vor­der­grund. Und jedes schwere Unglück oder Kata­strophe stellt die Ein­satz­lei­tungen vor völlig neue Her­aus­for­de­rungen. Des­halb ist es wichtig, dass Not­fall­seel­sorger verstärkt auch in Kata­stro­phen­schutzübungen ein­ge­bunden werden. Auch das ist in der Ver­ein­ba­rung mit den Kir­chen fest­ge­schrieben“, sagte Köberle.

Der Staats­se­kretär bekräftigte dabei die bewährte langjährige Zusam­men­ar­beit des Innen­mi­nis­te­riums mit den Kir­chen auch in der Not­fall­seel­sorge. Opfer und Hin­ter­blie­bene, aber auch Ein­satzkräfte könnten nach einem Unglück zudem von soge­nannten Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­teams und Not­fall­psy­cho­logen Hilfe erhalten. „Die Land­ratsämter und die Bürger­meisterämter in den Stadt­kreisen ver­mit­teln Betrof­fenen von tra­gi­schen Ereig­nissen auf Wunsch auch erste psy­cho­so­ziale Unterstützung. Es ist ein Angebot, das auch genutzt werden sollte, damit die Seele keine schweren Narben davonträgt.“

Wichtig sei auch die wert­volle Arbeit der Kir­chen inner­halb der Polizei des Landes bei­spiels­weise in der Aus- und Fort­bil­dung. „Die Kir­chen bieten den Beamten und Mit­ar­bei­tern der Polizei und ihren Fami­lien ihr verlässli­ches Netz von Seel­sorge in der örtli­chen Gemeinde und in Bera­tungs­stellen. In Kri­sen­be­ra­ter­teams, die bei den vier Lan­des­po­li­zei­di­rek­tionen, beim Poli­zeipräsidium Stutt­gart und bei der Bereit­schafts­po­lizei ein­ge­richtet sind, wirkten neben Polizeiärzten zudem haupt- oder neben­be­ruf­liche Poli­zei­seel­sor­ge­rinnen und -seel­sorger mit, die mit dem poli­zei­li­chen Alltag ver­traut seien. Dies beruhe auf einer Ver­ein­ba­rung des Landes mit den Kir­chen aus dem Jahr 2002. Psy­cho­so­ziale Hil­fe­stel­lungen würden daneben 105 spe­ziell aus­ge­bil­dete Kon­flikt­be­rater bei den Poli­zei­dienst­stellen im Land geben.

Für schwere Unglücksfälle im Aus­land - etwa beim See­beben in Südostasien im Dezember 2004, bei Flug­zeu­gabstürzen, bei Bus- oder Schiffsunfällen - sei beim Bun­desamt für Bevölke­rungs­schutz und Kata­stro­phen­hilfe in Bonn eine zen­trale Stelle zur Koor­di­nie­rung der Nach­sorge, Opfer- und Angehörigen-Hilfe (NOAH) für betrof­fene Deut­sche ein­ge­richtet. Auch diese Stelle arbeite in enger Abstim­mung mit den koor­di­nie­renden Not­fall­seel­sor­gern der Lan­des­kir­chen und Bistümer, aber auch mit dem Auswärtigen Amt, dem Bun­des­kri­mi­nalamt, den Lage­zen­tren der Bun­desländer, den Lan­des­kri­minalämtern, den Innen- und Gesund­heits­mi­nis­te­rien der Länder, den Hilfs­or­ga­ni­sa­tionen sowie psy­cho­lo­gi­schen und psych­ia­tri­schen Fachkräften. „Wir haben damit ein umfas­sendes Netz­werk im Land, um Men­schen auch in großer see­li­scher Not Rat und Hilfe anzu­bieten“, sagte Köberle.

Die Idee der Not­fall­seel­sorge ent­stand in einem Kreis von Pfar­rern und anderen kirch­li­chen Mit­ar­bei­tern, die neben ihrem Haupt­beruf auch im Ret­tungs­dienst oder bei der Feu­er­wehr tätig waren.

Die Not­fall­seel­sorge leistet nach einem Unglück Bei­stand und Betreuung für Opfer und deren Angehörige, für ander­weitig Betrof­fene und für Ein­satzkräfte, die in glei­cher Weise extremen psy­chi­schen und physi-schen Belas­tungen aus­ge­setzt sind. Die Kir­chen benennen den unteren Kata­stro­phen­schutzbehörden (Land­ratsämter und Bürger­meisterämter in den Stadt­kreisen) die Not­fall­seel­sor­ge­rinnen und -seel­sorger, die nach dem Lan­des­ka­ta­stro­phen­schutz­ge­setz bei ihren Einsätzen Hel­fer­status genießen. Für diese Auf­gabe gewährt das Land keine Vergütung, es ersetzt jedoch Sachschäden und auf Antrag not­wen­dige Aus­lagen.

Auch die Führungs- und Lage­zen­tren der Polizei können Seel­sor­ge­rinnen und Seel­sorger jeder­zeit alar­mieren, zum Bei­spiel wenn Poli­zisten Todes­nach­richten über­bringen müssen.

Das bis­he­rige Abkommen war zeit­lich abge­laufen und musste daher neu gere­gelt werden. Die neue Ver­sion hat eine Lauf­zeit von min­des­tens sieben Jahren.