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Rauchmelder gesetzlich vorschreiben

von Edgar Neumann, HSt

Nach etli­chen Bränden in den ver­gan­genen Wochen mit tödli­chem Aus­gang ist in Baden-Württem­berg eine Debatte über eine gesetz­liche Pflicht zum Einbau von Rauch­mel­dern in Woh­nungen ent­brannt. Die oppo­si­tio­nelle SPD im Landtag brachte am Mitt­woch den Gesetz­ent­wurf für eine ent­spre­chende Vor­schrift in der Lan­des­bau­ord­nung ein und erhielt unein­ge­schränkte Zustim­mung vom Lan­des­feu­er­wehr­ver­band.

Dagegen wies Innen­staats­se­kretär Rudolf Köberle (CDU) die For­de­rung der SPD zurück: „Wir setzen auf die Eigen­ver­ant­wor­tung unserer Bürger und wollen nicht alles von der Wiege bis zur Bahre gesetz­lich regeln.“

Der SPD-Abge­ord­nete Rein­hold Gall sagte, diese Warngeräte kos­teten nur wenig Geld, würden aber in vielen Fällen helfen, das Risiko lebensgefährli­cher Rauch­ver­gif­tungen zu ver­rin­gern. Bei den meisten Todesfällen in Folge von Bränden sei Ersti­ckung die Ursache. So waren am Tag vor Hei­lig­abend 2005 beim Brand einer Dop­pel­haushälfte in Bad Mer­gen­theim (Main-Tauber-Kreis) in den frühen Mor­gen­stunden drei Senioren im Alter zwi­schen 83 und 91 Jahren ums Leben gekommen.

Der SPD-Par­la­men­ta­rier sagte, im Südwesten kämen bei rund 14 000 Bränden pro Jahr etwa 50 Men­schen ums Leben. In mehr als der Hälfte der Fälle würden sie schon in den ersten Minuten eines Feuers Opfer der gif­tigen Gase. Zwar ereig­neten sich nur 35 Pro­zent der Brände in der Nacht, dabei seien aber 70 Pro­zent der Toten zu beklagen.

Gall ver­wies darauf, dass Rauch­melder in anderen Bun­desländern wie Ham­burg, Hessen, Rhein­land-Pfalz, Saar­land und Schleswig-Hol­stein bereits vor­ge­schrieben seien. Die SPD brachte einen Gesetz­ent­wurf in den Landtag ein mit dem Ziel, die Lan­des­bau­ord­nung ent­spre­chend zu ändern. Darin sind aller­dings keine Kon­trollen vor­ge­sehen. Für bestehende Woh­nungen soll es eine Übergangs­frist bis Ende 2008 geben.

Der Geschäftsführer des Lan­des­feu­er­wehr­ver­bandes, Willi Dongus, stellte sich in einem dpa-Gespräch ohne wenn und aber hinter die For­de­rung nach einer gesetz­li­chen Rege­lung: „Der Nutzen ist all­ge­mein aner­kannt. Wir bedauern es, dass die Lan­des­re­gie­rung eine ent­spre­chende Vor­schrift in der Lan­des­bau­ord­nung ablehnt.“

Die Erfah­rungen bei zahl­rei­chen Lösch- und Ret­tungs­einsätzen der Feu­er­wehren zeigten, dass ein Rauch­melder den Vor­sprung von einigen Minuten sichern könne, die not­wendig sind, um dem gif­tigen Qualm bei einem Brand zu ent­kommen. „Ein schla­fender Mensch bemerkt den Rauch nicht“, mahnte Dongus. Und das gif­tige Koh­len­mon­oxid werde vom Blut wesent­lich schneller auf­ge­nommen als der Sau­er­stoff. Da könne das nicht zu überhörende Signal eines Rauch­mel­ders über­le­bens­not­wendig sein.

Er fügte hinzu, der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band habe bereits 2004 in einer Reso­lu­tion ver­langt, den Einbau von Rauch­mel­dern gesetz­lich vor­zu­schreiben. Das Gegen­ar­gu­ment des Landes, man wolle zusätzliche Bürokratie ver­meiden, hält Dongus für wenig stich­haltig: „Es geht doch nicht um einen rie­sigen Kon­troll­auf­wand. Wir wollen ledig­lich errei­chen, dass die Mon­tage von Rauch­mel­dern genauso selbst­verständlich wird wie der Einbau feu­er­fester Türen vor Hei­zungsräumen, die eben­falls vor­ge­schrieben sind.“ Auch Dongus ver­wies auf andere Bun­desländer, in denen Rauch­melder bereits vor­ge­schrieben sind und meinte: „Dort funk­tio­niert die Ver­wal­tung trotzdem nach wie vor.“

Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gnen, auf die sich die Lan­des­re­gie­rung beruft, sind nach Dongus/ Worten zwar sinn­voll, aber nicht aus­rei­chend: „Damit erreicht man immer nur einen kleinen Teil der Men­schen. Außerdem bindet das wert­volle Arbeits­zeit der Feu­er­wehr­leute, die an anderer Stelle gebraucht werden.“