Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Rauchmelder gesetzlich vorschreiben

von Edgar Neumann, HSt

Nach etlichen Bränden in den vergangenen Wochen mit tödlichem Ausgang ist in Baden-Württemberg eine Debatte über eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen entbrannt. Die oppositionelle SPD im Landtag brachte am Mittwoch den Gesetzentwurf für eine entsprechende Vorschrift in der Landesbauordnung ein und erhielt uneingeschränkte Zustimmung vom Landesfeuerwehrverband.

Dagegen wies Innenstaatssekretär Rudolf Köberle (CDU) die Forderung der SPD zurück: „Wir setzen auf die Eigenverantwortung unserer Bürger und wollen nicht alles von der Wiege bis zur Bahre gesetzlich regeln.“

Der SPD-Abgeordnete Reinhold Gall sagte, diese Warngeräte kosteten nur wenig Geld, würden aber in vielen Fällen helfen, das Risiko lebensgefährlicher Rauchvergiftungen zu verringern. Bei den meisten Todesfällen in Folge von Bränden sei Erstickung die Ursache. So waren am Tag vor Heiligabend 2005 beim Brand einer Doppelhaushälfte in Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis) in den frühen Morgenstunden drei Senioren im Alter zwischen 83 und 91 Jahren ums Leben gekommen.

Der SPD-Parlamentarier sagte, im Südwesten kämen bei rund 14 000 Bränden pro Jahr etwa 50 Menschen ums Leben. In mehr als der Hälfte der Fälle würden sie schon in den ersten Minuten eines Feuers Opfer der giftigen Gase. Zwar ereigneten sich nur 35 Prozent der Brände in der Nacht, dabei seien aber 70 Prozent der Toten zu beklagen.

Gall verwies darauf, dass Rauchmelder in anderen Bundesländern wie Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein bereits vorgeschrieben seien. Die SPD brachte einen Gesetzentwurf in den Landtag ein mit dem Ziel, die Landesbauordnung entsprechend zu ändern. Darin sind allerdings keine Kontrollen vorgesehen. Für bestehende Wohnungen soll es eine Übergangsfrist bis Ende 2008 geben.

Der Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes, Willi Dongus, stellte sich in einem dpa-Gespräch ohne wenn und aber hinter die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung: „Der Nutzen ist allgemein anerkannt. Wir bedauern es, dass die Landesregierung eine entsprechende Vorschrift in der Landesbauordnung ablehnt.“

Die Erfahrungen bei zahlreichen Lösch- und Rettungseinsätzen der Feuerwehren zeigten, dass ein Rauchmelder den Vorsprung von einigen Minuten sichern könne, die notwendig sind, um dem giftigen Qualm bei einem Brand zu entkommen. „Ein schlafender Mensch bemerkt den Rauch nicht“, mahnte Dongus. Und das giftige Kohlenmonoxid werde vom Blut wesentlich schneller aufgenommen als der Sauerstoff. Da könne das nicht zu überhörende Signal eines Rauchmelders überlebensnotwendig sein.

Er fügte hinzu, der Landesfeuerwehrverband habe bereits 2004 in einer Resolution verlangt, den Einbau von Rauchmeldern gesetzlich vorzuschreiben. Das Gegenargument des Landes, man wolle zusätzliche Bürokratie vermeiden, hält Dongus für wenig stichhaltig: „Es geht doch nicht um einen riesigen Kontrollaufwand. Wir wollen lediglich erreichen, dass die Montage von Rauchmeldern genauso selbstverständlich wird wie der Einbau feuerfester Türen vor Heizungsräumen, die ebenfalls vorgeschrieben sind.“ Auch Dongus verwies auf andere Bundesländer, in denen Rauchmelder bereits vorgeschrieben sind und meinte: „Dort funktioniert die Verwaltung trotzdem nach wie vor.“

Informationskampagnen, auf die sich die Landesregierung beruft, sind nach Dongus/ Worten zwar sinnvoll, aber nicht ausreichend: „Damit erreicht man immer nur einen kleinen Teil der Menschen. Außerdem bindet das wertvolle Arbeitszeit der Feuerwehrleute, die an anderer Stelle gebraucht werden.“