Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Piloten der Feuerwehrluftbeobachtung sind im Einsatz

„Auf Grund der erhöhten Waldbrandgefahr sind ab sofort die Flugzeuge der landesweiten Feuerwehrluftbeobachtung wieder im Einsatz“. Das teilte Innenminister Heribert Rech am Donnerstag, 26. April 2007, in Stuttgart mit. Wegen der ungewöhnlich hohen Temperaturen und der langen Trockenheit würden die Beobachtungsflüge bereits jetzt gestartet. Vor allem am Wochenende steige die Gefahr von Waldbränden erfahrungsgemäß an, da dann besonders viele Menschen im Wald und auf Feldwegen unterwegs seien. Das gelte ganz besonders auch für den bevorstehenden Maifeiertag.

„Eine kleine Unachtsamkeit wie eine Glasscherbe oder ein im hohen Gras geparktes Auto mit erhitztem Katalysator kann dann schon genügen, um einen Flächenbrand zu entfachen“, so Rech. Die Piloten der Luftüberwachung könnten bei ihren Flügen kleine Brandherde früh erkennen und durch die schnelle Alarmierung der Löschmannschaften Schlimmeres verhindern. Außerdem könnten die Piloten die Helfer am Boden in den oftmals schwer einsehbaren Waldgebieten optimal zum Brandherd dirigieren. „Die Luftüberwachung ist ein sehr wichtiges Instrument im Kampf gegen Waldbrände. Sie hilft optimal bei der Erkundung der Lage und unterstützt die Einsatzleitung perfekt“, so Rech.

Die Feuerwehrluftbeobachtung sei nach den Waldbrandkatastrophen der 1970er Jahre vom Innenministerium und der Forstverwaltung ins Leben gerufen worden und existiere in Baden-Württemberg seit 1981. Auf zwei Stützpunkte verteilt sei eine flächendeckende Beobachtung des gesamten Landes gewährleistet. Der Stützpunkt Karlsruhe decke die Rheinschiene vom Rhein-Neckar-Kreis bis zur Schweizer Grenze und im Osten das Gebiet bis zum Enzkreis ab. Das Einsatzgebiet der Piloten am Stützpunkt Esslingen reiche vom Main-Tauber-Kreis bis zum Bodenseekreis sowie vom Kreis Ludwigsburg bis zum Ostalbkreis. Im Einsatz seien meist gecharterte einmotorige Sportmaschinen.

Auch Landesbranddirektor Hermann Schröder warnte ausdrücklich vor der erhöhten Waldbrandgefahr und erinnerte an die Regeln, die bei Spaziergängen im Wald eingehalten werden müssen:

* Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
* Feuer machen ist nur an den offiziell fest eingerichteten Feuerstellen an Grillplätzen erlaubt. Bei besonders hoher Waldbrandgefahr können die örtlichen Forstämter auch dort das Feuer machen untersagen.
* Grillen im Wald ist auch auf mitgebrachten Grillgeräten verboten.
* Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Bei der momentanen Trockenheit sollte auch auf Wiesen auf offenes Feuer verzichtet werden.
* Auch an erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollkommen gelöscht werden.

„Kommt es doch zu einem Brand oder wird ein unkontrolliertes Feuer im Wald oder auf dem Feld entdeckt, ist es wichtig, schnellstmöglich die Feuerwehr über die Rufnummer 112 zu alarmieren und dabei möglichst präzise Ortsangaben zu machen“, so der Landesbranddirektor.