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Piloten der Feuerwehrluftbeobachtung sind im Einsatz

„Auf Grund der erhöhten Wald­brand­ge­fahr sind ab sofort die Flug­zeuge der lan­des­weiten Feu­er­wehr­luft­be­ob­ach­tung wieder im Ein­satz“. Das teilte Innen­mi­nister Heri­bert Rech am Don­nerstag, 26. April 2007, in Stutt­gart mit. Wegen der ungewöhnlich hohen Tem­pe­ra­turen und der langen Tro­cken­heit würden die Beob­ach­tungsflüge bereits jetzt gestartet. Vor allem am Wochen­ende steige die Gefahr von Waldbränden erfah­rungsgemäß an, da dann beson­ders viele Men­schen im Wald und auf Feld­wegen unter­wegs seien. Das gelte ganz beson­ders auch für den bevor­ste­henden Mai­fei­ertag.

„Eine kleine Unacht­sam­keit wie eine Glas­scherbe oder ein im hohen Gras geparktes Auto mit erhitztem Kata­ly­sator kann dann schon genügen, um einen Flächen­brand zu ent­fa­chen“, so Rech. Die Piloten der Luftüber­wa­chung könnten bei ihren Flügen kleine Brand­herde früh erkennen und durch die schnelle Alar­mie­rung der Löschmann­schaften Schlim­meres ver­hin­dern. Außerdem könnten die Piloten die Helfer am Boden in den oft­mals schwer ein­seh­baren Wald­ge­bieten optimal zum Brand­herd diri­gieren. „Die Luftüber­wa­chung ist ein sehr wich­tiges Instru­ment im Kampf gegen Waldbrände. Sie hilft optimal bei der Erkun­dung der Lage und unterstützt die Ein­satz­lei­tung per­fekt“, so Rech.

Die Feu­er­wehr­luft­be­ob­ach­tung sei nach den Wald­brand­ka­ta­stro­phen der 1970er Jahre vom Innen­mi­nis­te­rium und der Forst­ver­wal­tung ins Leben gerufen worden und exis­tiere in Baden-Württem­berg seit 1981. Auf zwei Stützpunkte ver­teilt sei eine flächen­de­ckende Beob­ach­tung des gesamten Landes gewährleistet. Der Stützpunkt Karls­ruhe decke die Rhein­schiene vom Rhein-Neckar-Kreis bis zur Schweizer Grenze und im Osten das Gebiet bis zum Enz­kreis ab. Das Ein­satz­ge­biet der Piloten am Stützpunkt Ess­lingen reiche vom Main-Tauber-Kreis bis zum Boden­see­kreis sowie vom Kreis Lud­wigs­burg bis zum Ost­alb­kreis. Im Ein­satz seien meist gechar­terte ein­mo­to­rige Sport­ma­schinen.

Auch Lan­des­brand­di­rektor Her­mann Schröder warnte ausdrücklich vor der erhöhten Wald­brand­ge­fahr und erin­nerte an die Regeln, die bei Spa­ziergängen im Wald ein­ge­halten werden müssen:

* Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzli­ches Rauch­verbot.
* Feuer machen ist nur an den offi­ziell fest ein­ge­rich­teten Feu­er­stellen an Grillplätzen erlaubt. Bei beson­ders hoher Wald­brand­ge­fahr können die örtli­chen Forstämter auch dort das Feuer machen unter­sagen.
* Grillen im Wald ist auch auf mit­ge­brachten Grillgeräten ver­boten.
* Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss min­des­tens 100 Meter vom Wald­rand ent­fernt sein. Bei der momen­tanen Tro­cken­heit sollte auch auf Wiesen auf offenes Feuer ver­zichtet werden.
* Auch an erlaubten Stellen muss das Feuer immer beauf­sich­tigt und vor dem Ver­lassen voll­kommen gelöscht werden.

„Kommt es doch zu einem Brand oder wird ein unkon­trol­liertes Feuer im Wald oder auf dem Feld ent­deckt, ist es wichtig, schnellstmöglich die Feu­er­wehr über die Ruf­nummer 112 zu alar­mieren und dabei möglichst präzise Orts­an­gaben zu machen“, so der Lan­des­brand­di­rektor.