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Kreisfeuerwehrverband fordert bessere Bezahlung der hauptamtlichen Gerätewarte

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

Zur­zeit ver­han­deln der Kom­mu­nale Arbeit­geber Ver­band Baden-Württem­berg und die Ver­einte Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft Ver.di die künftige Ent­gelt­ord­nung der gewerb­li­chen Beschäftigten in Baden-Württem­berg. Teil dieser Ver­hand­lungen ist unter anderem auch die Frage der Ein­grup­pie­rung von Gerätewarten bei den kom­mu­nalen Feu­er­wehren.

Ange­sichts der Tat­sache, dass in unseren Gemein­de­feu­er­wehren die Anzahl der erfor­der­li­chen haupt­amt­li­chen Gerätewarte, ins­be­son­dere auch zur Ent­las­tung des Ehren­amts, in den kom­menden Jahren steigen wird und weil auf­grund der gegenwärtigen Ent­loh­nung, die Beset­zung schwierig sein dürfte, halten wir es für zwin­gend geboten, die Ent­loh­nung neu zu regeln.

Hierfür wäre es not­wendig, analog den Feu­er­wehr-Ein­satzkräften auch für die Feu­er­wehr-Gerätewarte im Tarif­ver­trag Tätig­keits­merk­male zu schaffen bzw. zu defi­nieren, die ihre Ein­grup­pie­rung bis in die Ent­gelt­gruppen 8 bzw. 9 ermögli­chen.

Der Gerätewart der Feu­er­wehr ist mit der sach­ge­rechten War­tung, Instand­set­zung sowie der Lage­rung von Fahr­zeugen und Gerätschaften, die bei der Feu­er­wehr ver­wendet werden, betraut. Die Beauf­tra­gung wird durch den Leiter der Feu­er­wehr bzw. durch den kom­mu­nalen Träger der Feu­er­wehr fest­ge­legt. Er sorgt dafür, dass sich das „Arbeits­ma­te­rial“ der Feu­er­wehr ständig im ein­wand­freien Zustand befindet. Nur so kann die Funk­ti­onstüchtig­keit der Geräte garan­tiert und jeder Ein­satz bestmöglich abge­ar­beitet werden. Die Liste der Fahr­zeuge und Gerätschaften ist umfang­reich und enthält eine Viel­zahl von Aus­stat­tungen zur Ret­tung und tech­ni­scher Hil­fe­leis­tung sowie Geräte zur Brandbekämpfung und Kom­mu­ni­ka­tion. Neben der immer weiter stei­genden Zahl der regelmäßig zu prüfenden Fahr­zeuge und Gerätschaften ent­stehen immer mehr Kon­troll- und Doku­men­ta­ti­ons­vor­schriften, die eine lau­fende Aus-, Fort- und Wei­ter­bil­dung der Feu­er­wehr-Gerätewarte erfor­dern.

Ver­bands­vor­sit­zender Rein­hold Gall: „Die Feu­er­wehr-Gerätewarte nehmen also eine beson­ders anspruchs­volle und ver­ant­wor­tungs­volle Auf­gabe wahr und sorgen dadurch für ein Mehr an Sicher­heit für die Feu­er­wehr-Ein­satzkräfte. Dies sollte auch Inter­esse der Träger unserer Gemein­de­feu­er­wehren sein. Des­halb sind die kom­mu­nalen Arbeit­geber auf­ge­for­dert, in den lau­fenden Tarif­ver­hand­lungen im Tarif­ver­trag Tätig­keits­merk­male zu schaffen bzw. zu defi­nieren, die eine Ein­grup­pie­rung von Feu­er­wehr-Gerätewarten bis in die Ent­gelt­gruppen 8 bzw. 9 ermögli­chen.“