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Klarstellung: Luftrettung nicht durch EU-Verordnung gefährdet

von Medienteam KFV Heilbronn

Für die EU-Kom­mis­sion in München hat Pres­se­re­fe­rent Steffen Schulz eine Klar­stel­lung zu den aktu­ellen Berichten in den Medien veröffent­licht, in denen vor einer angeb­li­chen Gefährung des Flug­be­triebs der Luft­ret­tung durch eine EU-Ver­ord­nung gewarnt wurde.

Die­Pres­se­mit­tei­lung im Ori­ginal:

Kein Hub­schrau­ber­lan­de­platz an Kran­kenhäusern muss wegen einer EU-Ver­ord­nung geschlossen werden. Anders­lau­tende Medi­en­be­richte sind nicht kor­rekt. Die besagte Ver­ord­nung regelt den Betrieb von kom­mer­zi­ellen Hub­schrau­bern und enthält ausdrücklich Aus­nahmen für Ret­tungs­hub­schrauber. Die Beschaf­fen­heit von Lan­deplätzen und ihre Nut­zungs­be­schränkungen, z.B. bei der Zahl der Starts und Lan­dungen, werden von dieser Ver­ord­nung nicht gere­gelt, son­dern sind eine Ange­le­gen­heit der deut­schen Behörden. Den­noch häufen sich in jüngster Zeit Medi­en­be­richte, in denen behauptet wird, die EU behin­dere die Luft­ret­tung, da Hub­schrauber nicht mehr alle Kli­niken anfliegen dürften.

Hin­ter­grund

Die EU-Ver­ord­nung 965/2012 ist keine neue Rege­lung, son­dern sie überführt nur bereits bestehende inter­na­tio­nale Rege­lungen in EU-Recht. Sie tritt am 28.10.2014 in Kraft.

Bereits seit 2002 wird der Betrieb von kom­mer­zi­ellen Hub­schrau­bern (dazu gehören auch Ret­tungs­hub­schrauber) von der Ver­ord­nung JAR-OPS3 der Joint Avia­tion Aut­ho­rity (JAA) gere­gelt. Betreiber von Ret­tungs­hub­schrau­bern wissen also schon seit 2002, welche Anfor­de­rungen die Maschinen erfüllen müssen, um eine sichere Luft­ret­tung zu gewährleisten.

Die JAA war eine zwi­schen­staat­liche Orga­ni­sa­tion ohne Ver­bin­dung zur EU, der auch Deutsch­land angehörte. Sie wurde im Jahr 2009 aufgelöst und seitdem nimmt die Europäische Flug­si­cher­heits­agentur EASA in Köln ihre Auf­gaben inner­halb der EU wahr. Auf dieser Grund­lage wurde die alte Ver­ord­nung JAR-OPS3 von 2002 in die EU-Ver­ord­nung 965/2012 überführt. Deutsch­land hat beiden Ver­ord­nungen zuge­stimmt.

http://www.presseportal.de/pm/35368/2765914/klarstellung-luftrettung-n…eu-verordnung-gefaehrdet

Quelle: Europäische Kom­mis­sion