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Grundausbildungslehrgang bei der Feuerwehr Schwaigern

Schwaigernvon Albert Decker Feuerwehr Schwaigern

In der Zeit vom 28.02. bis Ende März 2005 wurde in Schwai­gern ein Grund­aus­bil­dungs­lehr­gang durchgeführt. Auch der Trend ?Frauen? in der Feu­er­wehr setzte sich, wie sich das bereits in den letzten Lehrgängen abzeich­nete, weiter fort. So stand auch in diesem Lehr­gang wieder eine Feu­er­wehr­frau ihren ?Mann? in dieser ansonsten übli­chen Männerdomäne.

Welche Rechte u. Pflichten habe ich und welche Auf­gaben muss ich im Ein­satz­fall bei der Feu­er­wehr über­nehmen? 21 Mit­glieder der Feu­er­wehren aus Schwai­gern, Lein­garten, Mas­sen­bach­hausen, Zaber­feld und Bra­cken­heim lernten dies in dem 70 Stunden dau­ernden Grund­aus­bil­dungs­lehr­gang Teil 1, der ins­ge­samt 20 Unter­richts­ein­heiten ?Retten? (Erste Hilfe) spe­ziell für Feu­er­wehr­angehörige, beinhal­tete. Dieser Teil der Aus­bil­dung wurde von DRK- Aus­bil­dern abge­wi­ckelt. Ins­ge­samt ein Lehr­gangs­ma­ra­thon den Teil­nehmer und Aus­bilder hier gehen müssen.

Lehr­gangs­teil­nehmer bei der Grup­pen­ar­beit, hierbei muss ein vor­ge­ge­benes Thema aus­ge­ar­beitet und anschließend von einem Grup­pen­mit­glied,- oder der ganze Arbeits­gruppe abwech­selnd vor­ge­tragen werden.
Alle Angehörigen der Frei­wil­ligen Feu­er­wehren erhalten die gleiche Trupp­mann­aus­bil­dung. Diese Aus­bil­dung wird nach lan­des­recht­li­chen Rege­lungen in der Feu­er­wehr bezie­hungs­weise für meh­rere Feu­er­wehren zusam­men­ge­fasst auf Kreis­ebene nach den neuen Richt­li­nien der Aus­bil­dungs­an­lei­tung (AA 3) durchgeführt. Ziel der Trupp­mann­aus­bil­dung ist die Befähigung zur Über­nahme von grund­le­genden Tätig­keiten im Lösch- und Hil­fe­leis­tungs­ein­satz in der Trupp­mann­funk­tion unter Anlei­tung.
An diese Grund­aus­bil­dung Teil 1 schließt sich die über 2 Jahre dau­ernde, jährlich min­des­tens 40 Stunden umfas­sende Aus­bil­dung, ?Grund­aus­bil­dung Teil 2? in der ?Stamm­wehr? an. Erst nach diesen 2 Jahren ist die Grund­aus­bil­dung abge­schlossen und der Absol­vent ist befähigt an Einsätzen teil­zu­nehmen. Des Wei­teren ist die Grund­aus­bil­dung Teil 1 Vor­aus­set­zung für den Besuch von wei­teren Aus­bil­dungs­ab­schnitten wie Atem­schutzgeräteträger-, Funk-, oder Maschi­nis­ten­lehrgänge.
Durch Kreis­aus­bilder Albert Decker unter tatkräftiger Mit­ar­beit von Werner Sailer, Volker Lang und Timo Decker wurden in theo­re­ti­scher, als auch in prak­ti­scher Aus­bil­dung die Unter­richts­in­halte ver­mit­telt. Dies sind vor allem Kennt­nisse in der Brandbekämpfung und der Tech­ni­schen Hil­fe­leis­tung.

Wie immer bei sol­chen Aus­bil­dungs­ab­schnitten ist am Ende des Lehr­gangs in schrift­li­cher wie auch prak­ti­scher Form der Nach­weis zu erbringen, dass die Unter­richts­the­matik von den Absol­venten begriffen wurde.