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Gemeinsame Übung der Feuerwehren Bad Friedrichshall, Oedheim und Gundelsheim im Gewerbegebiet Oedheim

Bad Friedrichshall

Nach § 33 Abs. 1 der Lan­des­bau­ord­nung Baden-Württem­berg (LBO) dürfen Gebäude mit Auf­ent­haltsräumen oder mit Ställen nur errichtet werden, wenn die Ver­sor­gung mit Trink-wasser dau­ernd gesi­chert ist. Außerdem muss zur Brandbekämpfung eine aus­rei­chende Was­ser­menge zur Verfügung stehen. Dies gilt natürlich auch für gewerb­liche Gebäude.

Für die Bereit­stel­lung von aus­rei­chendem Löschwasser im Innen­be­reich (§ 34 Bau­ge­setz­buch) ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig. Außerdem ist es nach § 3 des Feu­er­wehr-gesetzes von Baden-Württem­berg Auf­gabe der Gemeinde, für die ständige Bereit­hal­tung von Löschwas­ser­vorräten und sons­tigen, der tech­ni­schen Ent­wick­lung ent­spre­chenden Feu-erlöschmit­teln zu sorgen. In Aus­nahmefällen können nach § 3 Abs. 3 des Feu­er­wehr­geset-zes Eigentümer und Besitzer von Grundstücken mit erhöhter Brand- oder Explo­si­ons­ge­fahr oder anderen beson­deren Gefahren vom Bürger­meister u.a. ver­pflichtet werden für die Bekämpfung dieser Gefahren aus­rei­chend Löschwasser und sons­tige Ein­satz­mittel bereit zu halten.

Bei der Prüfung, ob eine aus­rei­chende Was­ser­ver­sor­gung zur Verfügung steht, sind die tech­ni­schen Regeln des deut­schen Ver­eins des Gas- und Was­ser­ver­eins, hier: Arbeits­blatt W405 zu Grunde zu legen. Grundsätzlich ist von einer vor­zu­hal­tenden Löschwas­ser­versor-gung in Wohn­ge­bieten mit 13,3 l/s (800 ltr./min) und in Gewerbe- und Indus­trie­ge­bieten von 26,7 l/s (1.600 ltr./min) über einen Zeit­raum von 2 Stunden aus­zu­gehen. Dies ent­spricht in Wohn­ge­bieten einer erfor­der­li­chen Was­ser­menge von 96 m³, in Gewer­be­ge­bieten von 192 m³.

Die Was­ser­ver­sor­gung der Gemeinde Oed­heim wird von den Stadt­werken Bad Fried­richs­hall betreut. Für die Zukunft ist eine Ver­bes­se­rung der Löschwas­ser­ver­sor­gung ige­plant. Es soll eine zusätzliche Ver­sor­gungs­lei­tung vom Hochbehälter Jagst­feld bis zum Gewer­be­ge­biet „Salen­busch“ her­ge­stellt werden.

Zur Sicher­stel­lung der Löschwas­ser­menge bis zur Ver­wirk­li­chung des Was­ser­an­schlusses nach Bad Fried­richs­hall war daher auf Anraten der zuständigen Bau­ge­neh­mi­gungsbehörde, dem Bau­rechts­amtes Bad Fried­richs­hall, in einem beson­deren Notalarm­plan für die Feu­er­wehr fest­zule-gen, wie die Löschver­sor­gung auch z. B. im Falle eines Rohr­bru­ches, ersatz­weise sicher­ge­stellt werden kann. Hierzu war die Erstel­lung von Plänen erfor­der­lich, aus wel­chen der Ver­lauf über die Ver­le­gung einer not­wen­digen Schlauch­lei­tung aus öffent­li­chen Gewässern ersicht­lich ist, sowie eine Berech­nung der Was­serförder­strecke über die Anzahl und Stand­orte not­wen­diger Verstärker­pumpen. Auch die Alar­mie­rung von überörtli­chen Son­der­fahr­zeugen, wie z.B. Schlauch­wagen, Tanklöschfahr­zeuge und ggf. Abholbehälter- Wasser war in diesen Alarm­plan auf­zu­nehmen.

Nach Fer­tig­stel­lung dieses Son­der­ein­satz­plans, wel­cher zwi­schen­zeit­lich auch vom Kreis­brand­meister geneh­migt wurde, galt es bei einer gemein­samen Übung den Ernst­fall zu proben, um Gewiss­heit über das Funk­tio­nieren der berech­neten Was­serförder­strecke zu erhalten. Eine der zwei gemeinsam geplanten Übungen der Feu­er­wehren Bad Fried­richs­hall, Oed­heim, Offenau und Gun­dels­heim wurden für das Objekt genutzt.

Hierzu wurde ein Brand auf dem Gelände eines Zim­me­rei­be­triebs am äußersten Ende des Gewer­be­ge­biets als Übungs­lage zu Grunde gelegt. Bei dem ange­nom­menen Großbrand, bei dem auch zwei Per­sonen aus einem Keller zu retten waren, galt es den ange­nom­menen Brand zu löschen und die angren­zenden Gebäude auf Nach­bar­grundstücken zu schützen.

Den Erst­an­griff fuhr das Tanklöschfahr­zeug der Feu­er­wehr Oed­heim , unterstützt von dem Löschgrup­pen­fahr­zeug LF 8. Da ersicht­lich war, dass diese Kräfte nicht aus­rei­chen, wurde sofort das TSF Degmarn und die Feu­er­wehr Bad Fried­richs­hall alar­miert. Mit den Fahr­zeugen von Bad Fried­richs­hall rückte auch das LF 8 der Feu­er­wehr Gun­dels­heim aus.

Die Was­ser­ent­nahme für den Erst­an­griff erfolgte aus dem öffent­li­chen Was­ser­ver­sor­gungs­netz. Es konnten über den Übungs­zeit­raum hinweg ca. 1.000 ltr./min ent­nommen werden.

Während die beiden Tanklöschfahr­zeuge Oed­heim und Bad Fried­richs­hall zur Brandbekämpfung und Per­so­nen­ret­tung am Haupt­ein­gang des Betriebes ein­ge­setzt waren, wurde von der Dreh­leiter und dem LF 10/6 Bad Fried­richs­hall eine Rie­gel­stel­lung zu den nördlich angren­zenden Gebäuden, von dem LF 8 Gun­dels­heim zu den südliche angren­zenden Gebäude auf­ge­baut. Die Ein­satz­lei­tung erfolgte über den ELW 1 Bad Fried­richs­hall und den MTW Oed­heim.

Par­allel wurde vom Kocher eine ca. 1.000 m lange Schlauch­lei­tung ver­legt. Die Was­ser­ent­nahme aus dem Kocher erfolgte durch das TSF Degmarn, die Ver­le­gung der Förder­strecke durch den Schlauch­wagen SW 2000 Bad Fried­richs­hall. Die erfo­der­li­chen Verstärker­pumpen wurden vom LF 8 Oed­heim und SW 2000 Bad Fried­richs­hall gestellt. Dadurch stand dann eine wei­tere Was­ser­menge von ca. 1.200 Liter Wasser zur Verfügung.

Die Berech­nungen für die Was­serförder­strecke erweisen sich als richtig. Durch eine geringfügige Kor­rektur des Stand­orts der ersten Verstärker­spritze wurde sie opti­miert.

Die Übung hatte neben der Überprüfung der Was­serförder­strecke und Abschätzen der zur Verfügung ste­henden Was­ser­lie­fe­rung auch das Ziel die Zusam­men­ar­beit der Feu­er­wehren zu fördern. Alle diese Ziele der Übung wurden erreicht, wie die Übungs­be­ob­achter Kom­man­dant Franz Schuster, Oed­heim und Kurt Semen, Bad Fried­richs­hall, bei der Abschluss­be­spre­chung zufrieden fest­stellten.