Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Gemeinsame Übung der Feuerwehren Bad Friedrichshall, Oedheim und Gundelsheim im Gewerbegebiet Oedheim

Bad Friedrichshall

Nach § 33 Abs. 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) dürfen Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder mit Ställen nur errichtet werden, wenn die Versorgung mit Trink-wasser dauernd gesichert ist. Außerdem muss zur Brandbekämpfung eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen. Dies gilt natürlich auch für gewerbliche Gebäude.

Für die Bereitstellung von ausreichendem Löschwasser im Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig. Außerdem ist es nach § 3 des Feuerwehr-gesetzes von Baden-Württemberg Aufgabe der Gemeinde, für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten und sonstigen, der technischen Entwicklung entsprechenden Feu-erlöschmitteln zu sorgen. In Ausnahmefällen können nach § 3 Abs. 3 des Feuerwehrgeset-zes Eigentümer und Besitzer von Grundstücken mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr oder anderen besonderen Gefahren vom Bürgermeister u.a. verpflichtet werden für die Bekämpfung dieser Gefahren ausreichend Löschwasser und sonstige Einsatzmittel bereit zu halten.

Bei der Prüfung, ob eine ausreichende Wasserversorgung zur Verfügung steht, sind die technischen Regeln des deutschen Vereins des Gas- und Wasservereins, hier: Arbeitsblatt W405 zu Grunde zu legen. Grundsätzlich ist von einer vorzuhaltenden Löschwasserversor-gung in Wohngebieten mit 13,3 l/s (800 ltr./min) und in Gewerbe- und Industriegebieten von 26,7 l/s (1.600 ltr./min) über einen Zeitraum von 2 Stunden auszugehen. Dies entspricht in Wohngebieten einer erforderlichen Wassermenge von 96 m³, in Gewerbegebieten von 192 m³.

Die Wasserversorgung der Gemeinde Oedheim wird von den Stadtwerken Bad Friedrichshall betreut. Für die Zukunft ist eine Verbesserung der Löschwasserversorgung igeplant. Es soll eine zusätzliche Versorgungsleitung vom Hochbehälter Jagstfeld bis zum Gewerbegebiet „Salenbusch“ hergestellt werden.

Zur Sicherstellung der Löschwassermenge bis zur Verwirklichung des Wasseranschlusses nach Bad Friedrichshall war daher auf Anraten der zuständigen Baugenehmigungsbehörde, dem Baurechtsamtes Bad Friedrichshall, in einem besonderen Notalarmplan für die Feuerwehr festzule-gen, wie die Löschversorgung auch z. B. im Falle eines Rohrbruches, ersatzweise sichergestellt werden kann. Hierzu war die Erstellung von Plänen erforderlich, aus welchen der Verlauf über die Verlegung einer notwendigen Schlauchleitung aus öffentlichen Gewässern ersichtlich ist, sowie eine Berechnung der Wasserförderstrecke über die Anzahl und Standorte notwendiger Verstärkerpumpen. Auch die Alarmierung von überörtlichen Sonderfahrzeugen, wie z.B. Schlauchwagen, Tanklöschfahrzeuge und ggf. Abholbehälter- Wasser war in diesen Alarmplan aufzunehmen.

Nach Fertigstellung dieses Sondereinsatzplans, welcher zwischenzeitlich auch vom Kreisbrandmeister genehmigt wurde, galt es bei einer gemeinsamen Übung den Ernstfall zu proben, um Gewissheit über das Funktionieren der berechneten Wasserförderstrecke zu erhalten. Eine der zwei gemeinsam geplanten Übungen der Feuerwehren Bad Friedrichshall, Oedheim, Offenau und Gundelsheim wurden für das Objekt genutzt.

Hierzu wurde ein Brand auf dem Gelände eines Zimmereibetriebs am äußersten Ende des Gewerbegebiets als Übungslage zu Grunde gelegt. Bei dem angenommenen Großbrand, bei dem auch zwei Personen aus einem Keller zu retten waren, galt es den angenommenen Brand zu löschen und die angrenzenden Gebäude auf Nachbargrundstücken zu schützen.

Den Erstangriff fuhr das Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr Oedheim , unterstützt von dem Löschgruppenfahrzeug LF 8. Da ersichtlich war, dass diese Kräfte nicht ausreichen, wurde sofort das TSF Degmarn und die Feuerwehr Bad Friedrichshall alarmiert. Mit den Fahrzeugen von Bad Friedrichshall rückte auch das LF 8 der Feuerwehr Gundelsheim aus.

Die Wasserentnahme für den Erstangriff erfolgte aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz. Es konnten über den Übungszeitraum hinweg ca. 1.000 ltr./min entnommen werden.

Während die beiden Tanklöschfahrzeuge Oedheim und Bad Friedrichshall zur Brandbekämpfung und Personenrettung am Haupteingang des Betriebes eingesetzt waren, wurde von der Drehleiter und dem LF 10/6 Bad Friedrichshall eine Riegelstellung zu den nördlich angrenzenden Gebäuden, von dem LF 8 Gundelsheim zu den südliche angrenzenden Gebäude aufgebaut. Die Einsatzleitung erfolgte über den ELW 1 Bad Friedrichshall und den MTW Oedheim.

Parallel wurde vom Kocher eine ca. 1.000 m lange Schlauchleitung verlegt. Die Wasserentnahme aus dem Kocher erfolgte durch das TSF Degmarn, die Verlegung der Förderstrecke durch den Schlauchwagen SW 2000 Bad Friedrichshall. Die erfoderlichen Verstärkerpumpen wurden vom LF 8 Oedheim und SW 2000 Bad Friedrichshall gestellt. Dadurch stand dann eine weitere Wassermenge von ca. 1.200 Liter Wasser zur Verfügung.

Die Berechnungen für die Wasserförderstrecke erweisen sich als richtig. Durch eine geringfügige Korrektur des Standorts der ersten Verstärkerspritze wurde sie optimiert.

Die Übung hatte neben der Überprüfung der Wasserförderstrecke und Abschätzen der zur Verfügung stehenden Wasserlieferung auch das Ziel die Zusammenarbeit der Feuerwehren zu fördern. Alle diese Ziele der Übung wurden erreicht, wie die Übungsbeobachter Kommandant Franz Schuster, Oedheim und Kurt Semen, Bad Friedrichshall, bei der Abschlussbesprechung zufrieden feststellten.