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Führerschein: Alters-Ausnahme für Feuerwehren

von Medienteam KFV Heilbronn

Feu­er­wehr­angehörige dürfen künftig mit 18 Jahren den Führer­schein der Klasse C erwerben – dies hat der Deut­sche Bun­desrat in seiner jüngsten Sit­zung beschlossen. Somit sind sie von der ange­ho­benen Alters­grenze für den Führer­schein der Klassen C (Alters­grenze 21 Jahre) und D (24 Jahre) aus­ge­nommen. Die Son­der­re­ge­lung gilt für Angehörige der Feu­er­wehren, der Polizei, der nach Lan­des­recht aner­kannten Ret­tungs­dienste, des Tech­ni­schen Hilfs­werks und sons­tiger Ein­heiten des Kata­stro­phen­schutzes bei Ein­satz­fahrten und vom Vor­ge­setzten ange­ord­neten Übungs­fahrten.

„Dies ist ein wei­terer zukunfts­si­chernder Erfolg für das Ehrenamt!“, freut sich Hans-Peter Kröger, Präsident des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV), über den Bun­des­rats­be­schluss. Der Fach­ver­band der 1,3 Mil­lionen Feu­er­wehr­angehörigen in Deutsch­land hatte sich gemeinsam mit den Lan­des­feu­er­wehr­verbänden beharr­lich für die Her­ab­set­zung des Min­dest­al­ters ein­ge­setzt. „Wenn die Son­der­re­ge­lung, die durch die 3. Europäische Führer­schein­richt­linie für Ein-heiten des Kata­stro­phen­schutzes ange­boten wird, nicht genutzt worden wäre, hätte dies gra­vie­rende Aus­wir­kungen auf die Verfügbar­keit von Maschi­nisten bei den Feu­er­wehren haben können – und zwar glei­chermaßen bei Berufs- wie bei Frei­wil­ligen Feu­er­wehren“, erläutert Kröger.

Sowohl beim ehren- als auch beim haupt­amt­li­chen Enga­ge­ment ist eine frühe Auf­nahme der Fahr­aus­bil­dung geboten. Die Grund­aus­bil­dung in der Feu­er­wehr fällt für die meisten Anwärte­rinnen und Anwärter mit der Zeit der beruf­li­chen Aus­bil­dung zusammen.

„In Ver­bin­dung mit der ärzt­li­chen Eig­nungs­un­ter­su­chung, durch die oft­mals ältere Feu­er­wehr­angehörige für Fahrtätig­keiten aus­fallen, und dem Rückgang der Anzahl der Feu­er­wehr­angehörigen, die ihre Fahr­erlaubnis im Rahmen des Wehr­dienstes absol­viert haben, suchen viele Feu­er­wehren hände­rin­gend qua­li­fi­zierte Maschi­nisten – hierbei dürfen junge Feu­er­wehr­angehörige nicht außen vor bleiben“, resümiert der DFV-Präsident.

Die Aspekte der Ver­kehrs­si­cher­heit werden durch den Deut­schen Feu­er­wehr­ver­band nicht ver­kannt: „Wir begrüßen es sehr, dass es vie­ler­orts bereits spe­zia­li­sierte Trai­nings­an­ge­bote für die Fahrer von Ein­satz­fahr­zeugen gibt“, erklärt Kröger. Fahr­si­cher­heits­trai­nings in Simu­la­toren und auf spe­zi­ellen Übungs­stre­cken werden erfolg­reich in eigener Regie und in enger Zusam­men­ar­beit mit den Trägern der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung in den Ländern ange­boten. Ergänzende Schu­lungsmaßnahmen in den Feu­er­wehren – etwa Ein­wei­sungs- und Übungs­fahrten und interne Prüfungen – sind inzwi­schen gang und gäbe.

Quelle: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band