Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Fortbildungsseminar der Kommandanten in Bad Rappenau

Am vergangenen Wochenende führte das Landratsamt Heilbronn wieder das zweitägige Seminar für die Führungskräfte der Feuerwehren durch. Kreisbrandmeister Uwe Vogel hatte wieder ein interessantes Programm auf der Tagesordnung.

Dezernatsleiter Adrian Mehler ging in seiner Begrüßung auf aktuelle Themen ein. „Wir haben zwar noch nicht alle Probleme gelöst, sind auf einem guten Weg“, so Mehler. So zeigen die gemachten Korrekturen im Bereich der integrierten Leistelle bereits Wirkung. Es gab Anpassungen bei den Aufwandsentschädigungen für Ausbilder und Schiedsrichter. Ebenso läuft die landkreisweite Beschaffung der Uniformhemden und Uniformen.

Feuerwehrkommandant Felix Mann überbrachte in Vertretung von Oberbürgermeister Blättgen die Grüße der Stadt Bad Rappenau.

Integrierte Leistelle

Kreisbrandmeister Uwe Vogel berichtet über den Stand der Auswertung der Unwetter Übung. „FMS by Phone“ als Rückmeldung über die Besetzung der Führungshäuser wird beibehalten. Der Faxversand, der sich bei der Übung als Problem dargestellt hatte, wurde bereits modifiziert. Statt 1 Leitung stehen jetzt bereits 4 gleichzeitige Leitungen für den Fax-Versand zur Verfügung. Eine Erweiterung auf 6 Leitungen soll folgen.

Unfallkasse Baden-Württemberg

Frank Obergöker
von der Unfallkasse Baden-Württemberg richtet den Schwerpunkt seiner Ausführen auf das Thema „Prävention“. Die UVV ist nach wie vor die Grundlage für die Sicherheit im Feuerwehrdienst, so Obergöker. Sicherheit hat dabei immer Vorrang vor allem anderen. Er appellierte an die Kommandanten, z.B. darauf zu achten, dass auch auf der Einsatzfahrt Anschnallpflicht besteht!

Renovierung der Atemschutzübungsanlage

Branddirektor Eberhard Jochim
gab einen Überblick über die neu gestaltete Übungsanlage in den Räumen der Feuerwache Heilbronn. Die alte, 1989 in Betrieb genommene Anlage bedurfte einer Erneuerung. Dafür haben die Träger insgesamt 120.000 Euroinvestiert. Die Anlage ist jetzt konform zu aktuellen FwDV7.

Neue Fahrzeuge

Nach der Mittagspause wurde die Ausstellung von neu in Dienst gestellten Einsatzfahrzeugen im Salinenpark besucht. Hier konnten insbesondere neue ELW1, GW-T, HLF 20 sowie ein GW-SAN des DRK besichtig werden.

MANV-Leitlinie der Rettungs- und Sanitätsdienste

Jürgen Schneider vom DRK Heilbronn erläuterte diese Leitleitlinie. Sie kommt zum tragen, sobald eine Schadenslage über denen der „normalen Rettungsdienstlichen Anforderungen“ liegt. Ausrufen kann eine solche Lage nur der vor Ort befindliche Leitenden Notarzt (LNA)! Die dann zur Geltung kommenden Abläufe und Strukturen sind fest vorgeschrieben. Dabei wurden alle Vorgaben des Landes (Innen- und Sozialministerium) umgesetzt. Bei einer solchen Situation können entsprechend starke Kräfte auch aus den Nachbarlandkreisen angefordert werden. Jeder Landkreis ist verpflichtet, die Hälfte seiner Kräfte einem Nachbarlandkreis auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.

Führungskräftekonzept

Im Frühjahr hat der AK Stabsarbeit seine Arbeit zur Überarbeitung des Führungskonzeptes aufgenommen. Ziel sind u.a.:

  • Umsetzung der FWDV 100
  • Entlastung der Einsatzleiter
  • Erstellung durchgängiger Regelungen für alle Führungsstufen

Die Führungsstufen A – D gemäß FwDV 100 wurden genau definiert. Stufe A entspricht dabei den bisherigen GAS 1 u. 2 Stufen, Stufe B entspricht GAS 3. Die Führungsstufe C wurde aufgeteilt in C1 und C2 und entspricht der bisherigen GAS 4. Ab C2 kommt der ELW2 und die Führungsgruppe des Landkreises zum Einsatz. Neu hinzu kommt jetzt noch die Stufe D für die es bei der Alarmierung künftig die Stufen GAS 5 und GAS 6 geben wird. In diesem Zusammenhang werden auch die GAS 4 Züge neu geordnet. Künftig fahren zunächst immer die dem Einsatzort am nächsten gelegen Unterstützungswehren an. Erst bei einer Erhöhung auf Gas 5 oder GAS 6 erfolgt die Alarmierung von weiter entfernten Kräften (bisheriges GAS 4 Konzept).

Aktuelles

Ab 1.1.2015 müssen keine Einsatzberichte mehr ans Landratsamt verschickt werden. Bei Bedarf werden diese künftig direkt aus dem Einsatzleitrechner abgerufen.

Für die Ausbildung Truppmann Teil 2 ist künftig die Heißausbildung erforderlich. Ebenso ist der Nachweis über die Teilnahme an allen geforderten weiteren Modulen zu führen und dem Landratsamt zuzuführen. Erst wenn alle Ausbildungsteil vollständig nachgewiesen sind, wird die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt.

Es besteht kein Anspruch auf die vorsorgliche Bereitstellung eines RTW während eines Einsatzes als Absicherung für die eingesetzten Kräfte.

Windenergieanlagen im Landkreis

Uwe Vogel gab einen Überblick über den Stand. Aktuell gibt es drei Windkraftanlagen die bereits in Betreib sind, zwei bei Löwenstein und eine bei Widdern. Im Hardthäuser Wald sind derzeit 19 weitere beantrage, jedoch noch nicht alle genehmigt.

Die neuesten, sowie die geplanten Anlagen sind alle vom gleichen Typ und haben eine Nabenhöhe von 149m. Bei einem Rotordurchmesser von 101m ergibt sich somit eine Gesamthöhe von fast 200m. Die Zufahrtswege zu allen Anlagen sind so ausgelegt, dass sie von Fahrzeugen bis 16t befahren werden können.

Die Möglichkeiten der Feuerwehr bei einem Brand sind sehr begrenzt, insbesondere im Bereich der Kanzel. Hier wird man sich auf ein „kontrolliertes abbrennen lassen“ beschränken müssen und einen ausreichen großen Sicherheitsbereich einrichten (Radius mindestens 500m).

Bei einem Brand im Turmfuß oder am Turm kann gelöscht werden. Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen und Sicherheitsabstände beim Löschen von elektrischen Anlagen im Hochspannungsbereich sind jedoch einzuhalten.

Für die Bewältigung von Personenunfällen gibt es entsprechende Vorgaben im Brandschutzkonzept. Im Einsatzfall kommt hier die Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr Heilbronn zum Einsatz.

Notfallmanagement der Deutschen Bahn

Herr Wasenko, für den Stadt- und Landkreis zuständiger Notfallmanager gab Hinweise für das Verhalten im Bereich der Gleisanlagen der DB. Grundsätzlich kommt bei jedem Feuerwehreinsatz im Bereich dieser Gleisanlagen eine Notfallmanager der Bahn hinzu und fungiert dann als Fachberater für den Einsatzleiter. Die Anforderung erfolgt automatisch durch die ILS über die Notfallleitstelle der DB in Karlsruhe. Herr Wasenko machte deutlich, dass der Bahnkörper erst betreten werden darf, wenn das Sperrfax der Notfallleitstelle in der ILS vorliegt. Erst dann ist sicher gestellt, dass z.B. auf den parallel liegen Gleisen kein Zugverkehr mehr stattfindet. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Oberleitungen dann noch nicht angeschaltet und geerdet sind.

Nicht zuständig sind die Notfallmanager der DB für die Stadtbahnstrecke zwischen Heilbronn und Eppingen. Hier ist die AVG in Karlsruhe verantwortlich.

Kreisfeuerwehrverband

Der Vorsitzende Reinhold Gall gab einen Überblick über aktuelle Themen. Ein Schwerpunkt wird wiederum die Jugendarbeit sein. Die Satzung bedarf Änderungen die vom Finanzamt aus steuerrechtlichen Gründen gefordert wurden.

Pressesprecher Volker Lang stellte die anstehenden Änderungen bei der Jahreszeitung des Verbandes vor. Das Konzept wird modifiziert und in diesem Zusammenhang auch des Layout aufgefrischt.

André Göbel vom Arbeitskreis Zukunftssicherung stellte dieses Konzept vor. Der Arbeitskreis hat die Aufgabe, ein Konzept für die Gewinnung von Kräften für die Einsatzabteilungen zu erarbeiten. Im kommenden Jahr ist dazu eine landkreisweiter Aktionstag am Sonntag, 13. September geplant. Die Feuerwehren erhalten rechtzeitig Unterstützungsmaterial.

Martin Kuhmann berichtet abschließend über das Feuerwehrhotel St. Florian in Titisee und appellierte an die Wehren, insbesondere von dem Angebot der Freiplätze gebraucht zu machen und diese nicht verfallen zu lassen.

Bild 1: ELW1 Eppingen

Bild 2: ELW2 Bad Rappenau

Bild 3: GW-T Bad Rappenau

Bild 4: GW-SAN DRK