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Feuerwehr darf keine Quietscheenten aus Spaß retten

von Helmut Buchholz, HSt

Feu­er­wehr­leute in Uni­form, die sich in einen See stürzen, um ein Quiet­scheent­chen oder andere Gum­mi­tiere zu retten. Oder Flo­ri­ansjünger, die sich zum Spaß gegen­seitig nass spritzen oder in ein Was­ser­be­cken voller Bade­schaum springen, um einen Badetag ein­zu­legen: Gibt's nicht? Gibt es doch. Oder besser gesagt: gab es einen Sommer lang. Denn im Mai, Juni und Juli war es bei einigen Feu­er­wehren in der Repu­blik ganz schön in Mode, lus­tige Video­clips von sich auf­zu­nehmen und sie ins Internet zu stellen, um Wer­bung für die Truppe zu machen. Auch in der Region Heil­bronn ent­standen solche Video­film­chen und tauchten im Internet auf.

Teil­weise for­derten die Feu­er­wehren in den Video­clips andere Feu­er­wehren zum Wett­streit via Video­clip auf. Ähnlich wie bei der Ice Bucket Chall­enge – zu deutsch: Eiskübel­her­aus­for­de­rung, die als eine Spen­den­kam­pagne zur Erfor­schung der Ner­ven­krank­heit ALS gedacht war. Die spaßige PR-Aktion der Feu­er­wehr fand Innen­mi­nister Rein­hold Gall, der auch Vor­sit­zender des Kreis­feu­er­wehr­ver­bandes Heil­bronn und selbst Feu­er­wehr­mann in Ober­sulm ist, über­haupt nicht lustig. Gall und Lan­des­brand­di­rektor Her­mann Schröder spra­chen ein Macht­wort. Schließlich wurden Ausrüstungs­ge­genstände des Landes zweck­ent­fremdet. „Es gab auch die Frage nach dem Ver­si­che­rungs­schutz“, sagt Rüdiger Felber, Spre­cher des Stutt­garter Innen­mi­nis­te­riums. Mal ganz davon abge­sehen, dass die Feu­er­wehren sich durch solche Auf­tritte in sozialen Inter­net­netz­werken „der Lächer­lich­keit preis­geben“, wie es der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band ausdrückt. Seit dem Macht­wort von Gall und Schröder sind die Jux­clips jeden­falls aus dem Internet ver­schwunden, berichtet Minis­te­ri­ums­spre­cher Rüdiger Felber.

Das Bei­spiel zeigt, wie glatt das Eis in Face­book und Co. ist – selbst für frei­wil­lige Feu­er­wehr­leute, die keine Beamte wie zum Bei­spiel Jürgen Vogt von der Heil­bronner Berufs­wehr sind. Feu­er­wehr­leute, Sol­daten, Poli­zisten und andere Beamte dürfen natürlich soziale Netz­werke nutzen. Aber nicht so frei, wie es Nicht-Beamten erlaubt ist. „Von uns wird erwartet, dass wir uns auch im Pri­vat­leben zurückhalten“, sagt der Spre­cher der Heil­bronner Berufs­feu­er­wehr Jürgen Vogt. „Man ist auch außerhalb des Dienstes Soldat und zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflichtet“, ergänzt ein Spre­cher des Bun­des­ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­riums die Vor­schriften.

Das Lan­des­in­nen­mi­nis­te­rium hat im Februar sogar extra ein Merk­blatt her­aus­ge­geben, um das Ver­halten der Ord­nungshüter auf Platt­formen wie Face­book zu regeln. Auch bei der pri­vaten Nut­zung des Inter­nets gelten dem­nach für Poli­zisten die Pflichten aus dem Beam­ten­ge­setz: poli­ti­sche Mäßigung und Zurückhal­tung und Amts­ver­schwie­gen­heit. Das heißt, Bild­ma­te­rial mit dienst­li­chen Bezügen ist tabu. Auch bei Dis­kus­sionen zu „Themen, die den Poli­zei­dienst betreffen“, sollen sich die Ord­nungshüter mäßigen. Sonst drohen ihnen straf­recht­liche, dis­zi­pli­na­ri­sche und arbeits­recht­liche Kon­se­quenzen. Denn auch der Auf­tritt im Internet beein­flusst wie das äußere Erschei­nungs­bild das Ansehen der Polizei in der Bevölke­rung.