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Einsatz von Druckluftschaum bei der Brandbekämpfung

von IM Baden Württemberg

Bei der lau­fenden Unter­su­chung des tödli­chen Unfalls der beiden Feu­er­wehrmänner bei einem Brand­ein­satz in Tübingen am 17. Dezember ver­gan­genen Jahres ist die vom Innen­mi­nis­te­rium ein­ge­setzte Unfall­kom­mis­sion auf ein bisher nicht bekanntes Pro­blem bei der Ver­wen­dung von Feu­er­wehr­schläuchen gestoßen. Genormte Schläuche, die seit Jahr­zehnten auch gegen brand­ty­pi­sche Wärme­be­las­tung ihre Wider­standsfähig­keit tagtäglich unter Beweis stellen, platzen relativ schnell, wenn in ihnen nicht Wasser, son­dern Schaum befördert wird. Sie ver­lieren unter Wärme­ein­wir­kung rasch ihre Fes­tig­keit.

Lan­des­brand­di­rektor Her­mann Schröder hat die Feu­er­wehren in Baden-Württem­berg und die Minis­te­rien der anderen Bun­desländer umge­hend darüber infor­miert. "Das schnelle Platzen der Schläuche kann unsere Ein­satzkräfte bei der Brandbekämpfung in Gebäuden, also beim so genannten Innen­an­griff, vor plötzliche und unvor­her­seh­bare Gefah­ren­si­tua­tionen stellen. Unabhängig davon, ob dies in kau­salem Zusam­men­hang mit den tödli­chen Unfällen in Tübingen steht, haben wir aus Sorge um die Sicher­heit jetzt unserer Feu­er­wehr­leute umge­hend von diesen Sach­ver­halt unter­richtet", sagte Schröder am Mitt­woch, 18. Januar 2006, in Stutt­gart.

"Den Feu­er­wehren geben wir beson­dere Emp­feh­lungen, wie sie bei der Ver­wen­dung von Druck­luft­schaum vor­gehen sollen", so der Lan­des­brand­di­rektor. "Dies gilt vor allem beim Innen­an­griff, wenn die Druck­schläuche bei­spiels­weise mit glühenden, bren­nenden oder ander­weitig erwärmten Teilen in Berührung kommen könnten. Das Druck­luft­schaum­ver­fahren, das eine Ver­bes­se­rung in der Brandbekämpfung bedeutet, weil es unter anderem Löschwas­serschäden ver­rin­gert, kann unter Beach­tung dieses Warn­hin­weises ansonsten wei­terhin ange­wendet werden. Eine abschließende Bewer­tung kann erst nach umfang­rei­chen Ver­su­chen abge­geben werden."

Das Innen­mi­nis­te­rium habe die Her­steller von Druck­luft­schaum­an­lagen und den für Schläuche zuständigen Nor­maus­schuss in das wei­tere Ver­fahren bereits ein­be­zogen. Wichtig sei auch, dass neben den poli­zei­li­chen Ermitt­lungen auch alle even­tuell vor­han­denen gerätetech­ni­schen und tak­ti­schen Kon­se­quenzen aus dem Unfall gezogen würden. "Wir sind dies vor allen Dingen auch den toten Feu­er­wehr­ka­me­raden und ihren Angehörigen schuldig", betonte der Lan­des­brand­di­rektor.