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Gebäudebrand in Güglingen

Einsatz der Feuerwehren Güglingen und BrackenheimGebäudebrand am von Bertram Karcher, Feuerwehr Güglingen; PD Heilbronn

Zu einem Gebäude­brand in Güglingen Son­nen­rain wurde die Feu­er­wehr am 11.11.2013 um ca. 18.00 Uhr alar­miert.

Auf­grund des Ein­satz­stich­wortes GAS 2 (Gefah­ren­ab­wehr­stufe 2) und Gebäude­brand wurden die Abtei­lung Güglingen, Frau­en­zim­mern alar­miert und zusätzlich die Dreh­leiter aus Bra­cken­heim mit Löschfahr­zeug.

Beim Ein­treffen der Wehr konnte eine deut­liche Rauch­ent­wick­lung aus dem Gebäude ver­nommen werden. Schnell konnten Anwohner bestätigen, dass sich zum Glück keine Per­sonen im Gebäude befinden. Die Wehr begann sofort mit einem Innen­an­griff. Der kom­plette erste Stock war ver­raucht und ein Feuer war im Ess- und Wohn­be­reich zu Gange. Das Feuer konnte relativ schnell unter Kon­trolle gebracht werden. Wei­tere Trupps ver­schafften sich zwi­schen­zeit­lich Zugang über das Erd­ge­schoss. Auf­grund der starken Rauch­ent­wick­lung wurde nach Schaf­fung einer Abluftöffnung mit der Druckbelüftung des Gebäudes begonnen. Zur gezielten Brandbekämpfung und zum Ablöschen der Glut­nester wurde eine Wärme­bild­ka­mera ein­ge­setzt. Die Dreh­leiter aus Bra­cken­heim kon­trol­lierte den Dach­be­reich und konnte kein Überg­reifen des Feuers fest­stellen. Die gesamten Räumlich­keiten im 1. Stock wurden durch das Feuer stark in Mit­lei­den­schaft gezogen und sind unbe­wohnbar. Die Anwohner konnten bei Bekannte unter­ge­bracht werden.

Poli­zei­be­richt vom 12.11.2013

Noch unklar ist die Ursache eines Wohn­haus­brandes am Mon­tag­abend im Güglinger Son­nen­rain. Gegen 20 Uhr hörte ein 69-Jähriger selt­same Geräusche aus dem Ober­ge­schoss seines Hauses und wollte nach dem Rechten schauen. Er stellte fest, dass es im ersten Stock brannte.

Die Hit­ze­ent­wick­lung war so stark, dass der 69-Jährige beim Betreten der Woh­nung leichte Ver­let­zungen im Gesicht erlitt. Er alar­mierte sofort die Feu­er­wehr, die wenig später mit zahl­rei­chen Ein­satzkräften ein­traf und den Brand löschte.

Die Woh­nung im Ober­ge­schoss wird nor­ma­ler­weise vom Sohn des 69-Jährigen bewohnt, der zum Zeit­punkt des Brandes nicht zu Hause war.

Durch die Brand­zeh­rung sowie die starke Rußbil­dung ist das gesamte Haus momentan nicht bewohnbar. Die Ermitt­lungen dauern weiter an.