QR-Code zur Seite

Brand in Scheune und angrenzendem Wohnhaus

Einsatz der Feuerwehren Güglingen, Brackenheim und Lauffen a.N.Gebäudebrand am von T. Behringer, Feuerwehr Güglingen

Um 2.46 Uhr wurden die Abtei­lungen Güglingen und Frau­en­zim­mern (und später auch die Abtei­lung Eibens­bach) zu einem Scheu­en­brand in Frau­en­zim­mern gerufen. Die Ursache für den Brand konnte bisher noch nicht fest­ge­stellt werden. Beim Ein­treffen der Ein­satzkräfte stand die Scheune bereits im Voll­brand. Die Bewohner des direkt an die Scheune angren­zenden Wohn­hauses hatten dieses zu dem Zeit­punkt bereits ver­lassen, sodass hier glückli­cher­weise nie­mand zu Schaden kam. Eben­falls gerettet werden konnten meh­rere Hasen, die sich in einem Stall auf der Rückseite des Gebäudes befanden. In der Folge drohte der Brand auch auf das angren­zende Wohn­haus über­zu­greifen. Trotz aller Bemühungen konnte ein Überg­reifen auf das Wohn­haus im Bereich des Dach­stuhls leider nicht ver­hin­dert werden. Nach ca. 2 Stunden war das Feuer gelöscht und meh­rere Trupps suchten unter Atem­schutz mit Hilfe einer Wärme­bild­ka­mera das Wohn­haus nach Glut­nes­tern ab. Die Scheune ist kom­plett aus­ge­brannt und auch das Wohn­haus wurde im oberen Bereich stark beschädigt. Zur Unterstützung der Güglinger Kame­raden waren auch die Wehren aus Bra­cken­heim und Lauffen am Neckar mit Dreh­lei­tern und Löschfahr­zeugen im Ein­satz. Zur Klärung der Stand­si­cher­heit des Gebäudes wurde ein Sta­tiker hin­zu­ge­zogen. Die sechs Bewohner, dar­unter zwei Kinder kamen zunächst bei Bekannten unter. Die Bewohner werden später durch die Stadt Güglingen in eine Not­un­ter­kunft unter­ge­bracht, da das Haus nach dem Brand ein­sturzgefährdet ist. Erschwert wurden die Löschar­beiten der Ein­satzkräfte auf­grund der eisigen Tem­pe­ra­turen, durch das zum Teil gefrie­rende Löschwasser. Die Ein­satz­stelle wurde durch den Bauhof der Stadt Güglingen mit Salz abge­streut und nach Been­di­gung der Löschar­beiten mit­tels Zäunen vor herabstürzenden Zie­geln abge­si­chert.

Der Sach­schaden beträgt nach ersten Schätzungen zwi­schen 200.000 und 300.000 Euro.