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Vulpiusklinik Bad Rappenau und Feuerwehr Bad Rappenau vereinbaren Gerätepatenschaft

Bad Rappenauvon Axel Klumbach, Feuerwehr Bad Rappenau

Zur Übergabe eines AED (auto­ma­ti­scher externer Defi­bril­lator) trafen sich der Geschäftsführer der Vul­pius-Klinik, Herr Joa­chim Off und Kmdt. Felix Mann dieser Tage in der Vul­pius-Klinik. Mit dieser Geräte-Paten­schaft leistet die Vul­pius-Klinik einen wich­tigen Bei­trag, um die Sicher­heit der Atem­schutzgeräteträger in allen Abtei­lungen der Feu­er­wehr Bad Rap­penau erheb­lich zu erhöhen, so Kom­man­dant Felix Mann. Die Übergabe des AED erfolgte an den Bad Rap­pen­auer Abtei­lungs­kom­man­dant Ralf Schneider der begleitet von seinen beiden Stell­ver­tre­tern Thomas Wachno und Michael Harrer das Gerät gerne in Emp­fang nahm. Dieser Defi­bril­lator wird auf einem Löschfahr­zeug der Abt.-Wehr Bad Rap­penau mitgeführt, bei Brand­einsätzen rückt dieses Fahr­zeug aber auch als Ergänzungs­fahr­zeug in alle Orts­teile mit aus und so pro­fi­tieren alle Abt.-Wehren von dieser Dau­er­leih­gabe.

Die Feu­er­wehr Bad Rap­penau war am 12. Juni 2010 beim Gelenktag der Vul­pius-Klinik bei der Gestal­tung des Rah­men­pro­gramms mit 2 Gruppen der Jugend­feu­er­wehr der Abt. Bad Rap­penau und der Abt. Tresch­klingen sowie ver­schie­denen Fahr­zeugen und einigen Kame­raden der Ein­satz­ab­tei­lung ein­ge­bunden. Anlässlich dieser Kon­takt­auf­nahme konnte diese AED (auto­ma­ti­scher externer Defi­bril­lator)-Geräte-Paten­schaft durch den 2.stellv. Kmdt. Axel Klum­bach vor­be­reitet werden. In einem abschließenden Gespräch zwi­schen dem Geschäftsführer der Vul­pius-Klinik, Herrn Joa­chim Off, und Kom­man­dant Felix Mann konnten die Rah­men­be­din­gungen fest­ge­legt werden.

Nach­fol­gend stellt Kom­man­dant Felix Mann den Aus­bil­dungsweg eines Atem­schutzgeräteträgers in der Feu­er­wehr, die not­wen­digen Unter­su­chungen und Übungen sowie die Gefahren bei Übungen und Einsätzen durch die körper­liche Belas­tung dar.

Vor Beginn der Aus­bil­dung als Atem­schutzgeräteträger bei der Frei­wil­ligen Feu­er­wehr muss sich ein Mit­glied einer arbeits­me­di­zi­ni­schen Unter­su­chung nach G26.3 unter­ziehen. Mit dieser Unter­su­chung, die spätes­tens alle 3 Jahre wie­der­holt werden muss, wird fest­ge­stellt, ob die gesund­heit­li­chen Vor­aus­set­zungen für die Tätig­keit als Atem­schutzgeräteträger erfüllt sind. Zusätzlich zu einer Ein­satzübung muss der Atem­schutzgeräteträger jährlich die Atem­schutzübungs­an­lage als Belas­tungsübung durch­laufen. Hier wird die körper­liche Belas­tung mit­tels Fahr­rad­er­go­meter, Lauf­band etc. überprüft.

Tatsächlich sind die Atem­schutzgeräteträger im Feu­er­wehr­ein­satz jedoch erheb­lich größeren phy­si­schen und psy­chi­schen Belas­tungen aus­ge­setzt. Die bei Bränden vor­herr­schenden Tem­pe­ra­turen haben, zusätzlich zur Schutz­ausrüstung (iso­lie­rende Schutz­klei­dung, umluft­unabhängiges Atem­schutzgerät) und der zu leis­tenden körper­li­chen Arbeit (Men­schen­ret­tung, Löschar­beiten), Ein­fluss auf die körper­liche Belas­tung der Ein­satzkräfte. Alleine die not­wen­dige Schutz­ausrüstung für einen Atem­schutzgeräteträger wiegt ein­schließlich Atem­schutzgerät 25 kg, die den Feu­er­wehr­mann zusätzlich belasten. So konnten in ver­schie­denen Stu­dien Herz­fre­quenzen über 200 Schläge / Minute gemessen werden. In den ver­gan­genen Jahren sind Brand­si­mu­la­ti­ons­an­lagen oder Feu­er­wehrübungshäuser ein immer wich­ti­gerer Bestand­teil bei der Aus­bil­dung geworden. So wurde nun auch unter realitätsnahen Simu­la­tionen eines Ein­satz­sze­na­rios mit offenen Flammen und Wärme, einer Ver­qual­mung und einer Flash-over-Simu­la­tion die akute körper­liche Belas­tung von frei­wil­ligen Feu­er­wehr­angehörigen beim Ein­satz von umluft­unabhängigen Atem­schutzgeräten unter­sucht.

In der Schluss­fol­ge­rung dieser Studie wird emp­fohlen, zur Ver­mei­dung kri­tisch hoher Herz­fre­quenzen nur sport­lich aktive und gut trai­nierte Feu­er­wehr­angehörige zum Ein­satz zuzu­lassen. Daher werden wir als Frei­wil­lige Feu­er­wehr in Zukunft auch verstärkt auf den Fit­ness-Zustand unserer Atem­schutzgeräteträger achten müssen und dies z.B. durch Dienst­sport fördern. Um kri­tisch hohe Herz­fre­quenzen und Körper­kern­tem­pe­ra­turen zu ver­meiden, ist auf die Ein­satz­zeit auch mit­tels der Atem­schutzüber­wa­chung verstärkt zu achten.

Vor dem Hin­ter­grund der kar­di­nalen Belas­tung bei Übung und Ein­satz unter Atem­schutz und um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein, ist es uns gelungen, mit der Vul­pius-Klinik Bad Rap­penau eine Paten­schaft für einen auto­ma­ti­sierten Externen Defi­bril­lator (AED) zu ver­ein­baren. Der AED ist ein medi­zi­ni­sches Gerät zur Behand­lung des Kreis­lauf­still­standes durch Abgabe von Stromstößen. Durch die Bau- und Funk­ti­ons­weise ist der AED auch beson­ders für Erst­helfer geeignet. Nach Anlage von Kle­be­elek­troden ana­ly­siert eine Soft­ware im AED den Herz­rhythmus und ent­scheidet danach, ob ein Kam­mer­flim­mern vor­liegt und somit eine Defi­bril­la­tion not­wendig ist. Nur bei einem posi­tiven Ergebnis wird die Funk­tion frei­ge­schaltet und kann durch den Anwender ausgelöst werden. Durch die Vul­pius-Klink werden die Feu­er­wehr-Ein­satzkräfte in der Anwen­dung der AED unter­wiesen. Wei­terhin wird die jährlich not­wen­dige Überprüfung des Gerätes durch die Vul­pius-Klinik über­wacht und durchgeführt. Wir möchten uns auf diesem Weg bei der Vul­pius-Klink recht herz­lich für diese Gerätepa­ten­schaft bedanken, bedeutet sie doch für die frei­wil­lige Feu­er­wehr Bad Rap­penau, wie schon zu Anfang erwähnt, eine erheb­liche Ver­bes­se­rung des Sicher­heits­stan­dards für unser Ein­satzkräfte ins­be­son­dere für die 105 Atem­schutzgeräteträger in allen Abtei­lungen.

Schließlich ist beweisen, dass bei einem Herz­still­stand durch Kam­mer­flim­mern der Ein­satz eines auto­ma­ti­schen externen Defi­bril­la­tors die Über­le­bens­chance enorm stei­gert. So nimmt die Über­le­bens­chance je Minute ohne Wie­der­be­le­bungsmaßnahmen um 10% ab. Nach bereits 3-6 Minuten treten irrever­sible Hirnschäden auf, nach 10 Minuten kann in der Regel nur der Tod fest­ge­stellt werden. Bereits seit 2001 werben alle Hilfs­or­ga­ni­sa­tionen für den Ein­satz von AED auch im öffent­li­chen Umfeld. So könnten Geräte in Bahnhöfen, Banken, Schulen, Ver­an­stal­tungs­hallen und Rathäusern etc. plat­ziert werden.

Bild von links nach rechts: Stellv. Abt.-Kmdt. Michael Harrer, Abt.-Kmdt. Ralf Schneider, Herr Joa­chim Off (Geschäftsführer Vul­pius-Klinik), stellv. Abt.-Kmdt. bzw. stellv. Kmdt. Thomas Wachno und Kmdt. Felix Mann

Als Info zu unserem Artikel. (Quelle Wiki­pedia)

Je nach Funk­ti­ons­um­fang unterstützen AEDs den Lai­en­helfer durch opti­sche Anwei­sungen (wie das Auf­leuchten von LEDs oder das Dar­stellen von Hand­lungs­auf­for­de­rungen in einem digi­talen Dis­play), akus­ti­sche Anwei­sungen (klare sprach­liche Auf­for­de­rungen des Gerätes zu bestimmten Aktionen), Pik­to­gramme (Dar­stel­lung der Posi­tion der Kle­be­elek­troden) oder auch durch ein ein­ge­bautes Metronom.