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Unfalleinsatz soll Gemeinden Geld bringen

Landkreis Heilbronnvon Carsten Friese, HSt

Der Ablauf könnte bald Wirk­lich­keit werden: Nach einem Unfall werden zwei ver­letzte Auto­fahrer von der Feu­er­wehr aus ihren Wracks befreit und kommen ins Kran­ken­haus. Unabhängig von der Schuld­frage treffen Tage später zwei def­tige Gebühren­rech­nungen bei ihnen zu Hause ein. Die Feu­er­wehr stellt die Leis­tung in Rech­nung - weil es ein neues Gesetz so vor­sieht, das der Lan­des­rech­nungshof ange­regt und die CDU-Land­tags­frak­tion auf den Weg gebracht hat.

Das retten von Unfall­op­fern und das Löschen bren­nender Wagen soll künftig nicht mehr die Gemeinde der hel­fenden Feu­er­wehr zahlen. 3,6 Mil­lionen Euro, schätzt der Lan­des­rech­nungshof, könnten Gemeinden dadurch im Jahr ein­nehmen.

Schuld­frage

Lan­des­brand­di­rektor Her­mann Schröder bestätigt, dass man „kurz davor sei“, den Refe­ren­ten­ent­wurf ins Kabi­nett zu geben. Bei Unfällen von Flug­zeugen, Zügen oder Schiffen seien Feu­er­wehr­einsätze bereits kos­ten­pflichtig. Gerade Gemeinden, die in Auto­bahnnähe liegen, seien „sehr häufig“ von Einsätzen betroffen. Selbst zahlen sollen Auto­fahrer die Rech­nung nicht, son­dern an ihre Kfz-Ver­si­che­rung wei­ter­leiten, die ohnehin die Schuld­frage klären muss. Schröder zieht Ver­gleiche zum Ret­tungs­dienst: „Da werden die Einsätze auch über die Kran­ken­kassen bezahlt.“

„Durchaus für gerecht­fertig“ hält Harry Brunnet, Vor­sit­zender des Gemein­detag-Kreis­ver­bandes, die geplante Gesetzesände­rung. „Warum sollten die Gemeinden die Kosten alleine tragen?“ Auch Heil­bronns Oberbürger­meister Helmut Him­mels­bach begrüßt die Initia­tive, um den Kos­ten­de­ckungs­grad der Feu­er­wehren zu stei­gern und auch, „weil das Ver­fahren für die Auto­fahrer trans­pa­renter wird“. Feu­er­wehr­chef Eber­hard Jochim rechnet für Heil­bronn hoch, dass durch die Neu­re­ge­lung pro Jahr rund 100 000 Euro in die Stadt­kasse fließen - wodurch sich der Zuschuss der Stadt für die Feu­er­wehr von 5,2 auf 5,1 Mil­lionen Euro ver­rin­gere.

Was eine Stunde Feu­er­wehr­ein­satz kosten würde? Ein bren­nendes Auto zu löschen taxiert Jochim auf 500 Euro, einen Unfall mit zu ret­tenden Ver­letzten schätzt er auf 1000 Euro, wenn ein Last­wagen betei­ligt ist (Kran wird gebraucht), könnten 1500 bis 2000 Euro auf der Rech­nung stehen.

Als „ange­messen“ bezeichnet Kreis­brand­meister Uwe Vogel die Pläne, da die Feu­er­wehren „ja oft weit über die Gemein­de­grenzen hin­aus­fahren“. Er schätzt, dass die Neue­rung jährlich 250 000 Euro in die Gemein­de­kassen spülen würde.

Unbil­lige Härte

Kri­tisch sieht der ADAC Württem­berg die Pläne. Wenn Auto­fahrer durch höhere Ver­si­che­rungs­beiträge am Ende drauf­zahlten, wäre das für Spre­cher Rei­mund Elbe „nicht akzep­tabel“.

Dass Auto­fahrer, die beim Unfall sterben, oder deren Angehörige für den Feu­er­wehr­ein­satz eine Rech­nung erhalten, ist nicht zwin­gend. Bei „unbil­liger Härte“ können Gemeinden darauf ver­zichten.

Gebühren und Beiträge

Für die Auf­nahme von aus­ge­lau­fenem Öl bei einem Unfall stellen Feu­er­wehren bereits Rech­nungen aus. Das Aus­pumpen voll gelau­fener Keller ist auch kos­ten­pflichtig. Brand­einsätze in Gebäuden, Men­schen- und Tier­ret­tung bleiben kos­ten­frei. Dass durch die geplante Neue­rung im Land Kfz-Haft­pflicht­beiträge steigen, damit rechnet der Gesamt­ver­band der deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft nicht.

Bild: Die Feu­er­wehr rettet einen Ver­letzten. Auto­fahrer sollen für einen der­ar­tigen Ein­satz künftig eine Rech­nung erhalten und an ihre Ver­si­che­rung wei­ter­leiten. (Foto: dpa)