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Retten mit Gewerbesteuer?

von Heiko Fritze, HSt

Eine Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­hofs sorgt bei den Ret­tungs­diensten in der Region für Kopfschütteln: Die obersten Steu­er­richter haben Anfang des Monats geschrieben, dass sie die Gemeinnützig­keit von Ret­tungs- und Kran­ken­trans­porten anzwei­feln. Dann müssten im Stadt- und Land­kreis Heil­bronn das Deut­sche Rote Kreuz (DRK) und der Arbeiter Sama­riter Bund (ASB) Gewer­be­steuer zahlen, sobald sie mit ihren Einsätzen Gewinne erzielen.

Abstriche machen Beim DRK sieht der stell­ver­tre­tende Kreis­geschäftsführer Gerd Kowal­kowski für diesen Fall höhere Kosten auf die All­ge­mein­heit zukommen. Schließlich müssten die Ret­tungs­dienste die höheren Aus­gaben wieder her­ein­holen, wenn sie mit den Kran­ken­kassen über die Ent­gelte ver­han­deln. Der­zeit gibt es für den Ein­satz eines Ret­tungs­wa­gens 308,20 Euro, beim ein­fa­chen Kran­ken­trans­port nur 44,57 Euro sowie 1,74 Euro je gefah­renen Kilo­meter. Wenn der Not­arzt zusätzlich mit seinem Ein­satz­auto ausrückt, werden noch­mals 163,09 Euro gezahlt. „Wenn wir Steuern zahlen müssten und die Kosten nicht ersetzt bekommen, müssten wir irgendwo Abstriche machen", sagt Kowal­kowski. „Unsere Kos­ten­struktur ist jetzt schon so schlank, dass dafür keine Luft mehr ist."

Harte Worte hatten die Richter gefunden, als sie den Fall eines gewerb­li­chen Kran­ken­trans­port­dienstes aus Sachsen behan­delten, der sich eben­falls von der Gewer­be­steuer befreien lassen wollte. Sie wiesen dessen Klage zwar zurück, schrieben aber in ihrer Ent­schei­dung, dass ihrer Mei­nung nach Trans­port- und Ret­tungs­dienste von Wohl­fahrts­verbänden wie DRK, ASB oder Feu­er­wehr „um des Erwerbes Willen und nicht zum Wohle der All­ge­mein­heit" ausgeübt würden. Diese Tätig­keiten seien auf Gewinn­erzie­lung aus­ge­richtet, auch wenn der Über­schuss in anderen Sparten des jewei­ligen Ver­bandes für gemeinnützige Zwecke ein­ge­setzt werde.

Kein Gewinn Rainer Hol­thuis, Geschäftsführer des ASB-Regio­nal­ver­bands Heil­bronn-Franken, bleibt ange­sichts dieser For­mu­lie­rungen noch gelassen: „Wir müssten dann keine Steuern zahlen. Wir erzielen mit dem Ret­tungs­dienst ja keinen Gewinn, doch daraus errechnet sich die Gewer­be­steuer", sagt er. „Aller­dings könnte es sein, dass wir dann umsatz­steu­er­pflichtig werden." Er sieht diese Debatte in einer Reihe mit Dis­kus­sionen, wie es sie seit dem Auf­kommen pri­vater Ret­tungs­dienst-Anbieter immer wieder mal gegeben hat. So sollten auch schon einmal die Mit­glie­der­beiträge von Wohl­fahrts­verbänden besteuert werden, erin­nert er sich. „Ich glaube auch in diesem Fall, dass nicht viel geschehen wird", meint Hol­thuis. „Das hieße ja, das System der Gemeinnützig­keit auf den Kopf zu stellen." Der ASB Heil­bronn-Franken hat vor zwei Jahren den ein­zigen Pri­vat­an­bieter der Region, die Fran­ken­am­bu­lanz, über­nommen.

Auch Gerd Kowal­kowski bleibt trotz seiner Befürch­tungen ruhig: „Das ist noch gar nicht zu Ende gedacht worden", meint er. „Ich glaube, es wird nicht so kommen, weil man erkennen wird, dass es nicht funk­tio­nieren wird."

Hin­ter­grund: Ret­tungs-Sta­tistik

Im ver­gan­genen Jahr hat das Deut­sche Rote Kreuz im Kreis­ver­band Heil­bronn im Bereich Not­fall­ret­tung exakt 11 696 Fahrten mit dem Ret­tungs­wagen, 2788 Kran­ken­trans­porte regs­triert sowie 4485 Not­arzt-Einsätze, die bei den Ret­tungs­wagen-Fahrten not­wendig waren. Hinzu kamen 16 184 reguläre Kran­ken­trans­porte, bei denen ins­ge­samt 60 997 Kilo­meter zurückge­legt wurden. Der ASB-Regio­nal­ver­band Heil­bronn-Franken zählte ver­gan­genes Jahr etwa 6500 Einsätze mit dem Ret­tungs­wagen sowie 13 000 Kran­ken­trans­porte.

Bild: Für Unfall­einsätze wie diesen bei Tal­heim bekommen DRK und ASB für einen Ret­tungs­wagen 308,20 Euro, für den Not­arzt­wagen wei­tere 163,09 Euro. Demnächst könnte für diesen Dienst Gewer­be­steuer anfallen. (Foto: Archiv/Dirks)