Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren bei Schadensfällen

Feuerwehr-Pressearbeit kann aktiv in das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen und den Ermittlungserfolg der Polizei und Staatsanwaltschaft eingreifen. Um Fehler in diese negative Richtung der Öffentlichkeitsarbeit zu vermeiden, veranstaltete der KFV Heilbronn unter der Leitung von Pressesprecher Volker Lang und dem Verbandsvorsitzenden Reinhold Gall am Donnerstag eine Fragerunde mit dem Heilbronner Pressestaatsanwalt Harald Lustig. Zahlreiche Pressesprecher und Kommandanten folgten der Einladung in die Heilbronner Hauptfeuerwache.

Nachfolgend eine Zusammenstellung des Abends, welche keine rechtsverbindliche Aussage darstellt:

Wo bestehen die Schnittstellen zwischen Feuerwehr und Staatsanwaltschaft?

  • bei Straßenverkehrsdelikten (Verkehrsunfälle)
  • bei Verdacht auf Brandstiftung
  • bei sonstigen Einsätzen (z.B. Türöffnungen mit Leichensachen)

Wann wird die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde aktiv?

  • Arbeitsbeginn noch während der Feuerwehrarbeit
  • Unmittelbare und zeitnahe Spurensicherung
  • Achtung! Beseitigung von Spuren, egal ob fahrlässig oder vorsätzlich, greift unmittelbar in die Ermittlungen ein. Es sollte auf jeden Fall Rücksprache gehalten werden.

Wie vermeide ich in einem Pressebericht oder beim Interview mit Pressevertretern eine Bekanntgabe von sensiblem Wissen?

  • Vorsichtige Formulierungen (vermutlich, potentiell)
  • Offen antworten, keine Fakten schaffen (Revidiermöglichkeit)
  • Nicht zu Aussagen drängen lassen, lieber einen sicheren Sachverhalt wiederholen, auch wenn er nicht zu der Frage passt.
  • Satzpickerei der Presse kann dadurch vermieden werden. Die Pressevertreter schreiben nur, was sie auch hören wollen! Wenn sie nur eine Antwort bekommen, bleibt die Auswahl eingeschränkt.

Wie kann ich Missverständnisse vermeiden?

Oft liest man in einem Pressebereicht eine potentielle Aussage, die man so nie getätigt hat oder völlig falsch ist. Um dies zu vermeiden sollten Fachbegriffe vermieden und für den Laien umschrieben werden.

Wem gebe ich zuerst meine Pressemitteilung oder wann stelle ich einen Bericht Online?

  • Grundsätzlich gilt: keine Mitteilung solange die Angehörigen eines Opfers unwissend sind (ethischer Grundsatz)!
  • Bei Todesfällen gilt allgemein: Text- und Bildmaterial als Feuerwehr erst nach der Presse veröffentlichen! So bleibt man bei späteren Vorwürfen auf der sicheren Seite.
  • Bei Pressemitteilungen gilt die Gleichbehandlung der Presse, d.h. kein Medium oder z.B. eine bestimmte Zeitung wird bevorzugt.

Darf ich Adressen von Einsatzorten veröffentlichen?

  • Nein, da über eine Adresse auch praktisch der Namen von Betroffenen bekannt ist.
  • Keine Firmennamen veröffentlichen!
  • Bei Verkehrsunfällen stellt eine Adresse meist kein Problem dar, da der Ort nicht mit den Opfern in Verbindung gebracht werden kann.

Wie sieht es mit Kartendarstellungen (z.B. Google Maps) zu Einsatzorten aus?

  • Grundsätzlich gilt die selbe Antwort wie zuvor mit den Adressen, da der Ort im Extremfall eindeutig bestimmt werden kann.

Wie umschreibe ich die Ortsangaben?

  • Nur Ortsteil oder Gewann angeben.
  • Bei längeren Straßen kann auch der Straßenname angegeben werden, da der Ortsbezug so nicht unbedingt gegeben ist.
  • Umschreiben von Firmen (z.B. Discounter in der Hauptstraße). Auch wenn es z.B. nur einen Discounter im Ort geben sollte ist die Anonymität gewährleistet.

Müssen Schaulustige in Einsatzbildern unkenntlich gemacht werden?

Grundsätzlich hat jede deutlich abgelichtete Person ein Recht an seinem Bild. Wenn der Schaulustige also im Fokus steht muss dieser unkenntlich gemacht werden. Ist er allerdings im Hintergrund nur Beiwerk, da der Bildfokus z.B. auf ein Unfallfahrzeug gerichtet ist, so ist die Unkenntlichmachung nicht nötig.

Was darf ich auf einer Einsatzfotografie grundsätzlich nicht veröffentlichen?

  • KFZ-Kennzeichen
  • Straßennamen und Hausnummern (Ausnahme wenn kein Ortsbezug, z.B. Verkehrsunfall)
  • Firmennamen (z.B. auf LKW oder auch vom brennenden Discounter)
  • Unfallopfer
  • Brandherde
  • Detailaufnahmen, die der Ermittlung dienen
  • Aufnahmen von kompletten Räumen, da diese zu stark in das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen eingreifen. Solche Bilder sollten erst mit Rücksprache veröffentlicht werden. Zeigt das Bild allerdings nur einen Ausschnitt, z.B. die abgebrannte Dunstabzugshaube, so gilt das Bild als unkritisch.
  • Aufnahmen vom Bürgersteig sind zwar erlaubt, im Zweifel sollte jedoch auch nachgefragt werden.

Wie kann ich zur Abklärung meines Berichts mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt treten?

Die Kontaktaufnahme sollte über die Pressestelle der Polizei erfolgen. Diese steht mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung und vermittelt nötigenfalls weiter.

(Bilder: Jürgen Vogt, Feuerwehr Heilbronn)