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Notrufnummer 112 vom Handy ohne SIM-Karte künftig nicht mehr möglich

Landkreis Heilbronnvon Bundesinnenministerium

Am 18. März trat die Not­ruf­ver­ord­nung in Kraft. Sie ist eine Ver­ord­nung des Bun­des­mi­nis­te­riums für Wirt­schaft und Tech­no­logie und wurde am 13. Februar 2009 vom Bun­desrat gebil­ligt. Mit der Not­ruf­ver­ord­nung werden die recht­li­chen Vor­gaben des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes für den Notruf ergänzt. Unter anderem wird in der Not­ruf­ver­ord­nung neben der euro­pa­ein­heit­li­chen Not­ruf­nummer 112 die in Deutsch­land seit Jahr­zehnten eingeführte Not­ruf­nummer 110 fest­ge­schrieben, die tra­di­tio­nell für den Poli­zei­notruf genutzt wird.

Für die Tele­fon­dienst­an­bieter bringt die Not­ruf­ver­ord­nung wei­tere Rechts­klar­heit über den Umfang der ihnen oblie­genden Ver­pflich­tungen. Wei­terhin stellt die Ver­ord­nung das Ver­fahren um, mit dem sie sich über die Lage der Ein­zugs­ge­biete der Not­ruf­ab­fra­ge­stellen infor­mieren können. Bis­lang mussten sie beim Mit­be­werber Deut­sche Telekom nach­fragen, der die Ver­zeich­nisse führte. Künftig wird diese Auf­gabe von der Bun­des­netz­agentur wahr­ge­nommen.

Für die Bürger, die einen Notruf über ein Mobil­te­lefon absetzen wollen, ist es wichtig zu beachten, dass es spätes­tens ab dem 1. Juli 2009 erfor­der­lich sein wird, dass in das Mobil­te­lefon eine so genannte SIM-Karte ein­ge­legt wird und diese betriebs­be­reit ist. Dabei han­delt es sich um eine kleine mit einem Chip ver­se­hene Karte, die man bei Abschluss eines Mobil­funk­ver­trages von seinem Dienst­an­bieter ausgehändigt bekommt und auf der sich die Daten befinden, die den Anschluss gegenüber dem Netz tech­nisch berech­tigen.

Die Ände­rung gegenüber dem bis­he­rigen Ver­fahren, bei dem Not­rufe auch ohne SIM-Karte abge­setzt werden konnten, wurde not­wendig, um dem Miss­brauch der Not­ruf­nummer 112 Ein­halt zu gebieten. In Spit­zen­zeiten waren nach Angaben der Not­ruf­ab­fra­ge­stellen über 80 Pro­zent aller Anrufe missbräuch­lich. Das führte dazu, dass Not­rufe von Men­schen, die sich wirk­lich in Not befanden, nur verzögert bear­beitet und diesen damit Hil­fe­leis­tungen erst verzögert bereit­ge­stellt werden konnten. Eine Möglich­keit, diese Art des Not­ruf­miss­brauchs zu ver­folgen, bestand nicht, da hierbei aus tech­ni­schen Gründen keine per­so­nen­be­zo­genen Daten erhoben werden konnten. Mit der neuen SIM-Karten-Rege­lung wird sich dies ändern. Wei­terhin ist trotz der mit einer SIM-Karte ein­her­ge­henden Bin­dung an einen Dienst­an­bieter sicher­ge­stellt, dass Not­rufe zur "112" auch dann abge­setzt werden können, wenn man sich gerade in einem Gebiet auf­halten sollte, das nicht vom eigenen, son­dern nur von einem anderen Mobil­funk­an­bieter ver­sorgt wird.

Quelle: Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rium