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Neues Rettungsdienstgesetz verabschiedet

von Medienteam KFV Heilbronn

„Das neue Ret­tungs­dienst­ge­setz ist ein wert­voller Bei­trag, um die Not­fall­ver­sor­gung der Bürge­rinnen und Bürger in Baden-Württem­berg zu ver­bes­sern. Wir wappnen das Ret­tungs­wesen für die erheb­li­chen Her­aus­for­de­rungen durch den demo­gra­fi­schen Wandel und die Ent­wick­lungen im Kran­ken­haus­sektor“, hat Innen­mi­nister Rein­hold Gall am Mitt­woch, 16. Dezember 2015, in Stutt­gart nach der Ver­ab­schie­dung der Reform durch den Landtag ver­si­chert. Die Reform wird am Tag nach ihrer Verkündung im Gesetz­blatt Baden-Württem­berg in Kraft treten.

Berücksich­tigt werden müsse bei der Not­fall­ret­tung vor allem die stei­gende Lebens­er­war­tung und die dadurch wach­sende Zahl von chro­nisch und mehr­fach erkrankten Men­schen, erklärte Minister Gall. Dies führe zu mehr Einsätzen und erfor­dere auch andere Maßnahmen vom Ret­tungs­dienst­per­sonal. Die künftigen Not­fall­sanitäterinnen und -sanitäter würden zudem besser aus­ge­bildet, um auch medi­zi­ni­sche Maßnahmen vor­zu­nehmen. „Wir setzen dabei die Rege­lungen des Bundes für den höher­qua­li­fi­zierten Beruf des Not­fall­sanitäters in Lan­des­recht um“, betonte er.

Eine wich­tige Wei­chen­stel­lung sei für die Not­fall­ver­sor­gung ins­be­son­dere, nun­mehr die gesamte Ret­tungs­kette zu betrachten und im Gesetz zu ver­an­kern. „Von der Bear­bei­tung des Not­rufs in der Leit­stelle bis zur Übergabe des Pati­enten ins Kran­ken­haus – jedes Teil der Ret­tungs­kette muss leis­tungsfähig sein und die Abläufe müssen optimal inein­ander greifen“, unter­strich der Innen­mi­nister. Die örtli­chen Bereichs­ausschüsse im Ret­tungs­dienst müssten die Hilfs­frist und die Ret­tungs­kette genau prüfen und gege­be­nen­falls rasch nach­steuern, um Zeit­in­ter­valle zu verkürzen. Das sei bisher bun­des­weit ein­malig.

Mit der Reform werde auch eine unabhängige Qualitätssi­che­rung nach lan­des­weit ein­heit­li­chen Qualitätsmaßstäben im Ret­tungs­dienst Baden-Württem­berg gesetz­lich ver­an­kert, hob Minister Gall hervor. Die Stelle für Qualitätssi­che­rung (SQR-BW) werde Struktur, Pro­zesse und Ergeb­nisse im Ret­tungs­dienst regelmäßig und durch Ein­zel­ana­lysen prüfen, um Ver­bes­se­rungen zu unterstützen. Alle Betei­ligten im Ret­tungs­dienst seien nun­mehr zur Doku­men­ta­tion über jeden Ein­satz in der Not­fall­ret­tung und zur Mit­wir­kung an der lan­des­weiten Qualitätssi­che­rung ver­pflichtet.

Außerdem werde die Rechts­auf­sicht durch die Stadt- und Land­kreise gestärkt. Bei unzu­rei­chenden Maßnahmen durch die örtli­chen Bereichs­ausschüsse sollen die Kreise selbsttätig werden und ins­be­son­dere Anord­nungen oder Ersatz­vor­nahmen treffen können. Die örtli­chen Vor­hal­tungen im Ret­tungs­dienst in den Bereichsplänen stehen nun­mehr auch unter einem Geneh­mi­gungs­vor­be­halt der Stadt- und Land­kreise. Vor den Sit­zungen der Bereichs­ausschüsse können sich die Kreise über den Stand bei der Sicher­stel­lung der Not­fall­ret­tung berichten lassen.

Innen­mi­nister Rein­hold Gall wies auch darauf hin, dass die medi­zi­ni­sche Hilfe durch gut aus­ge­bil­dete Not­fall­sanitäter ver­bes­sert werde. Durch die Geset­zes­re­form werde die Beset­zung der Ret­tungs­wagen neu gere­gelt. Bis Ende 2020 könnten diese alter­nativ mit einem Not­fall­sanitäter oder einem Ret­tungs­as­sis­tenten besetzt, ab 2021 nur noch mit Not­fall­sanitätern besetzt werden. Für Härtefälle gelte im Ein­zel­fall eine Übergangs­frist für Ret­tungs­as­sis­tenten bis Ende 2025. Vor­ge­sehen ist zudem, dass die Aus­bil­dung und Nach­qua­li­fi­zie­rung zu Not­fall­sanitätern von den Kran­ken­kassen finan­ziert werden.

Im Ret­tungs­dienst­ge­setz ver­an­kert werde daneben ein dem Ret­tungs­dienst vor­ge­schal­tetes, aber nicht hilfs­frist­re­le­vantes Helfer-vor-Ort-System. „Qua­li­fi­zierten ehren­amt­li­chen Kräften kommt etwa bei einem Herz-Kreis­lauf-Still­stand bis zum Ein­treffen des Ret­tungs­dienstes eine beson­dere Bedeu­tung zu“, betonte der Minister. Helfer und Inte­grierte Leit­stellen erhielten nun Rechts­si­cher­heit.

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg