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Neues Feuerwehr-Ehrenzeichen für 50 Jahre Einsatzdienst

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

Der Minis­terrat hat in seiner jüngsten Sit­zung beschlossen, ein Feu­er­wehr-Ehren­zei­chen für 50 Jahre Feu­er­wehr­dienst neu einzuführen. Damit will die Lan­des­re­gie­rung Frauen und Männer beson­ders würdigen, die sich über Jahr­zehnte für ihre Mit­men­schen ein­ge­setzt haben. Das sagte Innen­mi­nister Heri­bert Rech am Mitt­woch, 16. März 2011, in Stutt­gart.

Bis­lang werde das Feu­er­wehr-Ehren­zei­chen in drei Stufen ver­liehen: als Ehren­zei­chen in Silber für min­des­tens 25 Jahre aktiven Feu­er­wehr­ein­satz­dienst, als Ehren­zei­chen in Gold für min­des­tens 40 Jahre aktiven Dienst und als Ehren­zei­chen der Son­der­stufe für beson­dere Ver­dienste um das Feuerlöschwesen oder für beson­ders mutiges und ent­schlos­senes Ver­halten im Feu­er­wehr­ein­satz.

Mit der nun vom Kabi­nett auf den Weg gebrachten und auch vom Lan­des­feu­er­wehr­ver­band gewünschten wei­teren Stufe werde vor allem der veränderten Alters­struktur der Frauen und Männer bei den Feu­er­wehren Rech­nung getragen. Bei der Stif­tung des Feu­er­wehr-Ehren­zei­chens im Jahr 1956 sei eine Ehrung für 50 Jahre Feu­er­wehr­dienst nicht vor­ge­sehen gewesen, da der anre­chen­bare aktive Dienst damals erst mit Voll­endung des 18. Lebens­jahres begonnen und bereits mit Voll­endung des 60. Lebens­jahres geendet habe. Eine 50-jährige Dienst­zeit sei somit nicht zu errei­chen gewesen. Durch die Verlänge­rung der mögli­chen ehren­amt­li­chen Dienst­zeit bis zur Voll­endung des 65. Lebens­jahres im Jahre 1970 und die seit 1981 erfol­gende Anrech­nung von Zeiten der Dienst­leis­tung in der Jugend­feu­er­wehr ab Voll­endung des 14. Lebens­jahres habe sich das geändert. Viele, die Anfang der 80er Jahre zur Jun­gend­feu­er­wehr kamen, können in den kom­menden Jahren auf 50 Jahre aktiven Dienst bei der Feu­er­wehr zurückbli­cken. Um den Stel­len­wert dieses außeror­dent­li­chen Enga­ge­ments für unser Gemein­wesen ent­spre­chend her­aus­zu­stellen, haben wir uns für die neue Ehrungs­stufe ent­schlossen. Der vor­bild­liche Ein­satz der Frauen und Männer bei der Feu­er­wehr kann nicht hoch genug ein­geschätzt werden, noch dazu, wenn er über Jahr­zehnte andauert. Im Ein­satz ris­kieren sie alltäglich ihre Gesund­heit und mit­unter ihr Leben für Men­schen, die in Not geraten sind, betonte Rech.

Nach Frei­gabe durch den Minis­terrat werde nun die Anhörung der Verbände erfolgen. Über die endgültige Ände­rung der Stif­tungs­an­ord­nung beschließe nach Abschluss der Anhörung, vor­aus­sicht­lich noch vor der Som­mer­pause, die Lan­des­re­gie­rung.

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg