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Neue Satzung für Feuerwehr

Talheimvon Redaktion HSt

Die Frei­wil­lige Feu­er­wehr Tal­heim hat eine neue Sat­zung. Die alte aus 1989 war 2001, 2009 und 2015 ange­passt und novel­liert worden. Jetzt hat der Gemein­detag Baden-Württem­berg eine neue Mus­ter­fas­sung vor­ge­legt. Sie ist mit dem Innen­mi­nis­te­rium, der Gemein­deprüfungs­an­stalt und dem Lan­des­feu­er­wehr­ver­band abge­stimmt. Die Neue­rungen hat die Tal­heimer Feu­er­wehr vor­be­raten. Bei einer Ent­hal­tung von Joa­chim Dürr nahm der Gemein­derat diese nun an. Neu sind: Einführung einer Pro­be­zeit; Auf­nahme mit Voll­endung des 17. Lebens­jahrs; längere Dienst­zeit-Auf­nahme in die Alters­ab­tei­lung erst ab 55 Jahren; keine Alters­grenze bei der Jugend­feu­er­wehr, so dass auch eine Kin­der­feu­er­wehr möglich ist. Eine längere Dis­kus­sion gab es um die For­mu­lie­rung zur Been­di­gung des ehren­amt­li­chen Dienstes. In Para­graf vier, Absatz vier, heißt es: Der Gemein­derat kann nach Anhörung des Feu­er­wehr­aus­schusses den ehren­amt­li­chen Dienst eines Feu­er­wehr­angehörigen aus wich­tigem Grund beenden, wenn sein Ver­halten eine erheb­liche und andau­ernde Störung des Zusam­men­le­bens in der Gemein­de­feu­er­wehr ver­ur­sacht hat oder befürchten lässt. Joa­chim Dürr störte sich an dem letzten Teil des Satzes. „Für mich stimmt das so nicht.“ Bürger­meister Rainer Gräßle kon­terte: „Wenn man eine Gefahr kommen sieht, muss man reagieren.“