Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Neu geregelt: Wann ist ein Feuerwehreinsatz kostenpflichtig?

Pfaffenhofenvon Werner Stuber, HSt

Die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Gemeindefeuerwehr stammt in Pfaffenhofen aus dem Jahr 2004. Jetzt hat sie der Gemeinderat, entsprechend der aktuellen Rechtsprechung, auf den neuesten Stand gebracht.

Demnach kostet bei einer kostenpflichtigen Inanspruchnahme der Feuerwehr der Einsatz des Tanklöschfahrzeugs TLF 16/25 pro Stunde 184 Euro. Für das Löschgruppenfahrzeug LF 10 werden 120 Euro berechnet. Und der Einsatz des Mannschaftstransportwagens (MTW) und des Schlauchwagens kosten 20 Euro die Stunde. Für die Einsatzkräfte dürfe die Gemeinde dem Ersatzpflichtigen allerdings nur 4,80 Euro pro Person und Stunde berechnen − auch wenn die Kommune den Feuerwehrangehörigen einen sehr viel höheren Verdienstausfall ersetzen muss, erläuterte Bürgermeister Dieter Böhringer.

Der auffallend niedrige Stundensatz ergibt sich aus einer verordneten Kalkulation, in der zwar alle Kosten der Gemeinde für die Feuerwehr eingerechnet sind, den aktiven Wehrleuten nach dem Gesetz aber nur insgesamt 80 Stunden pro Person und Jahr für ihr ehrenamtliches Engagement anerkannt werden.

Vorsatz Feuerwehreinsätze bei Bränden und zur Rettung von Menschen und Tieren sowie Hilfeleistungen bei öffentlichen Notständen durch Naturereignisse oder Unfälle sind nach wie vor kostenfrei. Ersatzpflichtig werden Einsätze allerdings, wenn das Schadensereignis vom Verursacher vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Auch bei Unfällen − ohne dass Menschen oder Tiere in Gefahr sind − müssen der Feuerwehr die Kosten vom Fahrzeughalter ersetzt werden.

Ersatzpflichtig sind Sonderlösch- und -einsatzmittel bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb. Gleiches gilt, wenn der Schaden beim Umgang mit wassergefährdenden oder anderen Gefahrstoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand. Und kostenpflichtig für den Verursacher sind natürlich die Einsätze, bei denen die Feuerwehr ohne Vorliegen eines Schadensereignisses, vorsätzlich alarmiert wird.

Bei Fehlalarmen, die Brandmeldeanlagen oder Fahrzeuge mit eingebautem automatischem Notrufmelder auslösen, wird dem Betreiber oder Eigentümer hinterher ebenfalls eine Rechnung zugeschickt.