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Löschen von Autobränden kostet künftig

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Redaktion HSt

Das neue Feu­er­wehr­ge­setz im Land sorgt für Ver­wir­rung. Wer muss künftig für welche Einsätze zahlen? Heil­bronns Kom­man­dant Eber­hard Jochim (Foto: Archiv/Dirks) bringt mit Helmut Buch­holz Klar­heit in die Sache.

Muss künftig der­je­nige zahlen, der die Feu­er­wehr ruft?

Eber­hard Jochim: Nein. Es gibt im Prinzip nur eine Ände­rung im Kos­ten­er­satz durch das Gesetz: Früher waren Pkw-Brände kos­ten­frei, wenn die Feu­er­wehr sie gelöscht hat. Jetzt muss ent­weder der Ver­ur­sa­cher oder die Ver­si­che­rung zahlen.

Bisher stellte die Wehr auch schon ihre Dienste in Rech­nung. Welche?

Jochim: Kos­ten­frei sind grundsätzlich alle Brand­einsätze und die Ret­tung von Per­sonen aus lebens­be­droh­li­chen Lagen, das sind unsere Pflicht­auf­gaben. Kos­ten­pflichtig sind grundsätzlich alle anderen Einsätze, zum Bei­spiel Fehl­alarme bei Brand­mel­de­an­lagen, Besei­ti­gung von Ölspuren, vorsätzlich oder grob fahrlässig her­beigeführte Schäden.

Wie oft stellt die Feu­er­wehr eine Rech­nung aus, und wie hoch ist sie?

Jochim: Ins­ge­samt haben wir 1800 Einsätze im Jahr. Mehr als die Hälfte davon, rund 1000, sind kos­ten­pflich­tige Einsätze, die den Bürgern oder Firmen ver­rechnet werden müssen. Die Kosten eines Fehl­alarms für eine Brand­mel­de­an­lage belaufen sich auf zirka 500 Euro für den Ein­satz des Löschzugs. Der Ein­satz eines ein­zelnen Fahr­zeugs schlägt je nach Fahr­zeugart mit 16,50 Euro bis 82,50 Euro zu Buche.

Was hat die Heil­bronner Feu­er­wehr bisher durch solche Selbst­zahler ein­ge­nommen? Sind für die Kom­munen Ein­spa­rungen möglich?

Jochim: Die Ein­nahmen für kos­ten­pflich­tige Einsätze belaufen sich auf etwa 200 000 Euro pro Jahr. Wirk­liche Ein­spa­rungen für die Kom­munen sind kaum möglich, da sie die Leis­tungen der Feu­er­wehr unabhängig vom Kos­ten­er­satz bereit­stellen müssen, zum Bei­spiel die Unter­hal­tung des Fuhr­parks.

Was halten Sie von dem neuen Feu­er­wehr­ge­setz?

Jochim: Dass bei Ver­kehrsunfällen auch Pkw-Brände bezahlt werden müssen, war schon lange eine For­de­rung der Kom­munen. Schon aus Gründen der Gleich­be­hand­lung: Denn Halter anderer Ver­kehrs­mittel, zum Bei­spiel Schiffe, wurden bereits mit dem alten Gesetz zum Kos­ten­er­satz her­an­ge­zogen.