Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Löschen von Autobränden kostet künftig

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Redaktion HSt

Das neue Feuerwehrgesetz im Land sorgt für Verwirrung. Wer muss künftig für welche Einsätze zahlen? Heilbronns Kommandant Eberhard Jochim (Foto: Archiv/Dirks) bringt mit Helmut Buchholz Klarheit in die Sache.

Muss künftig derjenige zahlen, der die Feuerwehr ruft?

Eberhard Jochim: Nein. Es gibt im Prinzip nur eine Änderung im Kostenersatz durch das Gesetz: Früher waren Pkw-Brände kostenfrei, wenn die Feuerwehr sie gelöscht hat. Jetzt muss entweder der Verursacher oder die Versicherung zahlen.

Bisher stellte die Wehr auch schon ihre Dienste in Rechnung. Welche?

Jochim: Kostenfrei sind grundsätzlich alle Brandeinsätze und die Rettung von Personen aus lebensbedrohlichen Lagen, das sind unsere Pflichtaufgaben. Kostenpflichtig sind grundsätzlich alle anderen Einsätze, zum Beispiel Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen, Beseitigung von Ölspuren, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.

Wie oft stellt die Feuerwehr eine Rechnung aus, und wie hoch ist sie?

Jochim: Insgesamt haben wir 1800 Einsätze im Jahr. Mehr als die Hälfte davon, rund 1000, sind kostenpflichtige Einsätze, die den Bürgern oder Firmen verrechnet werden müssen. Die Kosten eines Fehlalarms für eine Brandmeldeanlage belaufen sich auf zirka 500 Euro für den Einsatz des Löschzugs. Der Einsatz eines einzelnen Fahrzeugs schlägt je nach Fahrzeugart mit 16,50 Euro bis 82,50 Euro zu Buche.

Was hat die Heilbronner Feuerwehr bisher durch solche Selbstzahler eingenommen? Sind für die Kommunen Einsparungen möglich?

Jochim: Die Einnahmen für kostenpflichtige Einsätze belaufen sich auf etwa 200 000 Euro pro Jahr. Wirkliche Einsparungen für die Kommunen sind kaum möglich, da sie die Leistungen der Feuerwehr unabhängig vom Kostenersatz bereitstellen müssen, zum Beispiel die Unterhaltung des Fuhrparks.

Was halten Sie von dem neuen Feuerwehrgesetz?

Jochim: Dass bei Verkehrsunfällen auch Pkw-Brände bezahlt werden müssen, war schon lange eine Forderung der Kommunen. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung: Denn Halter anderer Verkehrsmittel, zum Beispiel Schiffe, wurden bereits mit dem alten Gesetz zum Kostenersatz herangezogen.