QR-Code zur Seite

Im Graubereich zum roten Auto

Bad Rappenauvon Florian Huber, HSt

Der größte Feind eines Feu­er­wehr­mannes ist die Zeit. Er hat nie genug davon, sie sitzt ihm sprichwörtlich im Nacken. Wenn es brennt, dann kommt es auf jede Sekunde an. Egal, ob mitten in der Nacht oder am hell­lichten Tag. Klar ist: Für Ein­satz­fahr­zeuge mit Blau­licht und Tatütata gelten Son­der­rechte. Para­graf 35 der Straßenver­kehrs­ord­nung (StVO) macht´s möglich. Dadurch sind Feu­er­wehrmänner von den Rege­lungen der StVO aus­ge­nommen.

Was aber pas­siert, wenn wie bei der Frei­wil­ligen Feu­er­wehr in Bad Rap­penau die Flo­ri­ansjünger erst zu ihrer Ein­satz­zen­trale eilen müssen? Sind sie dann schon im Ein­satz?

Die Ant­wort lautet jein. „Sie dürfen natürlich nicht im Blind­flug zum Feu­er­wehr­depot unter­wegs sein", sagt Roland Deutsch­mann, der Ord­nungs­amts­leiter der Stadt Bad Rap­penau.

Sorg­falts­pflicht „Unsere Leute wissen um ihre Sorg­falts­pflicht", erklärt Ralf Schneider, der stell­ver­tre­tende Feu­er­wehr-Kom­man­dant in der Kur­stadt. Ein Rap­pen­auerin hat dies im Herbst jedoch anders erlebt.

In der Raiff­ei­sen­straße vor dem Han­delshof sei sie bei­nahe über den Haufen gefahren worden - eben von einem Mit­glied der Frei­wil­ligen Feu­er­wehr, das auf dem Weg zur Wache gewesen ist. Die Frau erstat­tete Anzeige.

Das Ver­fahren läuft noch, die Ermitt­lungen wegen Gefährdung im Straßenver­kehr sind noch nicht abge­schlossen. Für die Staats­an­walt­schaft Heil­bronn gilt es, die Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Für die Mit­glieder der Feu­er­wehr heißt es im Fall der Fälle: Rein ins Auto und feste drauf aufs Gas­pedal. „Wir sind für solche Fälle geschult. Unser Ziel ist, schnell und sicher anzu­kommen. Egal, ob auf dem Weg zur Zen­trale oder zum Ein­satz", sagt Ralf Schneider.

Kommt es zum Crash auf dem Weg zur Feu­er­wehr, dann ist das Pri­vat­auto bereits ver­si­chert, es han­delt sich dabei um einen Dienst­ein­satz. Wie ein Mini-Schumi fühle sich jedoch trotzdem nie­mand, betont Schneider. Doch der Grat, auf dem ein Flo­ri­ansjünger balan­cieren muss, ist schmaler als der Was­ser­schlauch in seinem Ein­satz­fahr­zeug. Er bewegt sich im Grau­be­reich. Denn in seinem Pri­vat­auto ist der Feu­er­wehr­mann als sol­cher nicht erkennbar. Auf beson­dere Rücksicht­nahme der anderen Ver­kehrs­teil­nehmer kann er dadurch eigent­lich nicht zählen. Natürlich gibt es auch Gerichts­ur­teile zur Materie.

So wurde bei­spiels­weise ein Feu­er­wehr­mann auf dem Weg zu seinem Feu­er­wehr­auto geblitzt. Am Ende stand ein Frei­spruch, aber kein Frei­brief für zukünftige Rase­reien. „Ich kann mich an keinen ähnlich gela­gerten Fall in unserer Region erin­nern", sagt Michaela Molnar, Pres­se­staatsanwältin in Heil­bronn.

Nadelöhr In Bad Rap­penau hin­gegen hat die Eröffnung der Han­delshof-Filiale für mehr Ver­kehr gesorgt. „Die Raiff­ei­sen­straße wird für uns immer mehr zu einem Nadelöhr", schil­dert Ralf Schneider. König Kunde parkt lieber vor dem Super­markt oder am Straßenrand anstatt auf dem Park­deck.

Dem­entspre­chend eng wird es manchmal für die Ver­kehrs­teil­nehmer - und auch für die ausrückende Feu­er­wehr. „Wir wissen um diese Pro­ble­matik und haben da ein Auge darauf", ver­si­chert Roland Deutsch­mann.

Bild: Vor dem Feu­er­wehr­depot Bad Rap­penau herrscht abso­lutes Hal­te­verbot. Die Zufahrt Raiff­ei­sen­straße wird jedoch zuneh­mend zum Nadelöhr. (Foto: Flo­rian Huber)