Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Im Graubereich zum roten Auto

Bad Rappenauvon Florian Huber, HSt

Der größte Feind eines Feuerwehrmannes ist die Zeit. Er hat nie genug davon, sie sitzt ihm sprichwörtlich im Nacken. Wenn es brennt, dann kommt es auf jede Sekunde an. Egal, ob mitten in der Nacht oder am helllichten Tag. Klar ist: Für Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Tatütata gelten Sonderrechte. Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) macht´s möglich. Dadurch sind Feuerwehrmänner von den Regelungen der StVO ausgenommen.

Was aber passiert, wenn wie bei der Freiwilligen Feuerwehr in Bad Rappenau die Floriansjünger erst zu ihrer Einsatzzentrale eilen müssen? Sind sie dann schon im Einsatz?

Die Antwort lautet jein. „Sie dürfen natürlich nicht im Blindflug zum Feuerwehrdepot unterwegs sein", sagt Roland Deutschmann, der Ordnungsamtsleiter der Stadt Bad Rappenau.

Sorgfaltspflicht „Unsere Leute wissen um ihre Sorgfaltspflicht", erklärt Ralf Schneider, der stellvertretende Feuerwehr-Kommandant in der Kurstadt. Ein Rappenauerin hat dies im Herbst jedoch anders erlebt.

In der Raiffeisenstraße vor dem Handelshof sei sie beinahe über den Haufen gefahren worden - eben von einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, das auf dem Weg zur Wache gewesen ist. Die Frau erstattete Anzeige.

Das Verfahren läuft noch, die Ermittlungen wegen Gefährdung im Straßenverkehr sind noch nicht abgeschlossen. Für die Staatsanwaltschaft Heilbronn gilt es, die Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Für die Mitglieder der Feuerwehr heißt es im Fall der Fälle: Rein ins Auto und feste drauf aufs Gaspedal. „Wir sind für solche Fälle geschult. Unser Ziel ist, schnell und sicher anzukommen. Egal, ob auf dem Weg zur Zentrale oder zum Einsatz", sagt Ralf Schneider.

Kommt es zum Crash auf dem Weg zur Feuerwehr, dann ist das Privatauto bereits versichert, es handelt sich dabei um einen Diensteinsatz. Wie ein Mini-Schumi fühle sich jedoch trotzdem niemand, betont Schneider. Doch der Grat, auf dem ein Floriansjünger balancieren muss, ist schmaler als der Wasserschlauch in seinem Einsatzfahrzeug. Er bewegt sich im Graubereich. Denn in seinem Privatauto ist der Feuerwehrmann als solcher nicht erkennbar. Auf besondere Rücksichtnahme der anderen Verkehrsteilnehmer kann er dadurch eigentlich nicht zählen. Natürlich gibt es auch Gerichtsurteile zur Materie.

So wurde beispielsweise ein Feuerwehrmann auf dem Weg zu seinem Feuerwehrauto geblitzt. Am Ende stand ein Freispruch, aber kein Freibrief für zukünftige Rasereien. „Ich kann mich an keinen ähnlich gelagerten Fall in unserer Region erinnern", sagt Michaela Molnar, Pressestaatsanwältin in Heilbronn.

Nadelöhr In Bad Rappenau hingegen hat die Eröffnung der Handelshof-Filiale für mehr Verkehr gesorgt. „Die Raiffeisenstraße wird für uns immer mehr zu einem Nadelöhr", schildert Ralf Schneider. König Kunde parkt lieber vor dem Supermarkt oder am Straßenrand anstatt auf dem Parkdeck.

Dementsprechend eng wird es manchmal für die Verkehrsteilnehmer - und auch für die ausrückende Feuerwehr. „Wir wissen um diese Problematik und haben da ein Auge darauf", versichert Roland Deutschmann.

Bild: Vor dem Feuerwehrdepot Bad Rappenau herrscht absolutes Halteverbot. Die Zufahrt Raiffeisenstraße wird jedoch zunehmend zum Nadelöhr. (Foto: Florian Huber)