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Fünf Brandstiftungen - Haftbefehl gegen 32-Jährigen

von PD Heilbronn

Für fünf Brand­stif­tungen wird sich ein 32-Jähriger ver­ant­worten müssen, den die Kri­mi­nal­po­lizei Ulm am Mitt­woch in Lan­genau fest­ge­nommen hat.

Nach dem Brand im Dach­ge­schoß eines Mehr­fa­mi­li­en­hauses in Lan­genau (Alb-Donau-Kreis), bei dem am 11. April ein Schaden von rund 200.000 Euro ent­standen war (wir berich­teten), ergaben sich Hin­weise auf eine vorsätzliche Brand­stif­tung. Ein Ver­dacht rich­tete sich gegen einen der Bewohner. Dieser Ver­dacht erhärtete sich im Laufe der Ermitt­lungen, so dass die Staats­an­walt­schaft einen Haft­be­fehl gegen ihn bean­tragte. Nach seiner Fest­nahme gestand der Beschul­digte in Ver­neh­mungen bei der Kri­mi­nal­po­lizei Ulm nicht nur die schwere Brand­stif­tung in der Lan­ge­nauer Achstraße. Er gab auch zu, für vier wei­tere Brände in Baden-Württem­berg und Bayern ver­ant­wort­lich zu sein. Diese habe er in Zuständen psy­chi­scher Anspan­nung gelegt. Nach dem Stand der Ermitt­lungen waren den schweren Straf­taten meist Kon­flikte mit den Mit­be­woh­nern oder anderen Per­sonen vor­aus­ge­gangen.

So brannte am frühen Abend des 29. Februar in Neckar­sulm-Amor­bach der Kel­ler­raum eines Mehr­fa­mi­li­en­hauses, in dem der Mann wohnte. Glückli­cher­weise ent­stand nur Sach­schaden, der sich auf rund 5.000 Euro belief. Rund viermal so hoch war der Schaden, als am 11. März zur Mit­tags­zeit im selben Haus ein Feuer im Dach­ge­schoß aus­brach.

Am 21. März 2007 wurde gegen 22.00 Uhr eine Woh­nung in Ziert­heim-Dat­ten­hausen (Land­kreis Dil­lingen) unbe­wohnbar, nachdem in einem Zwi­schen­boden Feuer aus­ge­bro­chen war. Der Schaden war dort mit rund 150.000 Euro deut­lich höher. Auch hier wohnte der 32-Jährige vorüber­ge­hend, wie die Ermitt­lungen zeigten.

Gelegt hat der Mann, so sein Geständnis, auch das Feuer, bei dem in der Nacht zum 7. Januar in Günzburg der Heiz­raum eines Mehr­fa­mi­li­en­hauses in Flammen auf­ging. Hier ent­stand ein Schaden von rund 10.000 Euro.

Am Don­nerstag wurde der Beschul­digte auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Ulm dem Haft­richter beim Amts­ge­richt Ulm vorgeführt, der Haft­be­fehl erließ. Nun befindet sich der 32-Jährige in Unter­su­chungs­haft.