QR-Code zur Seite

Feuerwerk in Altstädten ist tabu

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Alexander Hettich und Reto Bosch, HSt

Berlin stoppt Böller: Seit dem 1. Oktober ist das Spreng­stoff­ge­setz geändert. Damit sind Feu­er­werkskörper in der Nähe von Fach­werkhäusern tabu. Für his­to­ri­sche Innenstädte wie in Eppingen oder Bra­cken­heim bedeutet das in der Praxis, dass die Knal­lerei im Zen­trum flachfällt. "Das betrifft auch den Markt­platz", bestätigt zum Bei­spiel Eppin­gens Ord­nungs­amts­leiter Günter Brenner auf Nach­frage. Die Stadt hat wegen der neuen Rechts­lage ihr kom­mu­nales Feu­er­werk abge­sagt.

Brand­schutz

Städte wie Tübingen waren vor­ge­prescht: Seit dort beim Jah­res­wechsel 2008/09 eine Rakete einen Dach­stuhl am Markt­platz in Brand gesetzt hatte, wurde das Thema heiß dis­ku­tiert. Die Stadt schuf eine eigene Rechts­grund­lage und verbot die Böller ganzjährig. Solche Alleingänge sind nun nicht mehr nötig, seit der Bun­des­ge­setz­geber die Spreng­stoff­ver­ord­nung nachgerüstet hat. Darin heißt es jetzt wörtlich: "Das Abbrennen pyro­tech­ni­scher Gegenstände in unmit­tel­barer Nähe von Kir­chen, Kran­kenhäusern, Kinder- und Alters­heimen sowie Reet- und Fach­werkhäusern ist ver­boten." Kli­niken oder Alters­heime genossen schon immer beson­deren Schutz. Kein Feu­er­werk vor Fach­werk - das ist neu. "Wir werden jetzt in Veröffent­li­chungen auf das Verbot hin­weisen", kündigt Eppin­gens Ord­nungs­amts­leiter Brenner an. Er will beim Umwelt­mi­nis­te­rium in Stutt­gart nach­haken, was das Gesetz mit "unmit­tel­barer Nähe" meine. Fach­werk gibt es in Eppin­gens Innen­stadt überall, etwa am Markt­platz, einem beliebten Treff­punkt der Eppinger zum Jah­res­wechsel. Hier muss die Lunte aus­bleiben, auch wenn es "schwierig wird, das Verbot zu überprüfen", wie Karl Franz, Spre­cher des Lan­des­um­welt­mi­nis­te­riums, einräumt.

Spe­zi­elle Kon­trollen seien per­so­nell nicht möglich, sagt Rainer Köller von der Poli­zei­di­rek­tion Heil­bronn: "Die Polizei hat in der Sil­ves­ter­nacht ohnehin alle Hände voll zu tun." Man werde vor allem "an die Ver­nunft der Bürger appel­lieren". Viele Ver­wal­tungen sind auf dem fal­schen Fuß erwischt worden. In Mos­bach hatte man ein eigenes Verbot dis­ku­tiert und ver­worfen. "Weil das keiner überprüfen kann", erläutert Ord­nungs­amts­leiter Roland Hof­mann. "Fak­tisch nicht kon­trol­lierbar", urteilt Wimp­fens Bürger­meister Claus Brechter über das Gesetz. Das sieht auch Reiner Kriegel so. Er leitet das Ord­nungsamt der Stadt Bra­cken­heim. Löwen­stein setzt auf Veröffent­li­chungen und Schilder, um die Bürger auf­zuklären.

Zustim­mung

Kreis­brand­meister Uwe Vogel begrüßt das Verbot. "Fach­werkgebäude haben eine erhöhte Brand­ge­fahr", erklärt der Feu­er­wehr­ex­perte. Diese his­to­ri­schen Gebäude lägen oft dicht bei­ein­ander. Zudem seien Fach­werkhäuser mit ihrer alten Bau­sub­stanz nicht so gut gegen Feu­er­ge­fahr geschützt wie moderne Gebäude. Wie die Kom­munen sieht auch Vogel das Pro­blem, das Verbot umzu­setzen. Er plädiert dafür, die Bürger über die beson­deren Gefahren auf­zuklären und an deren Eigen­ver­ant­wor­tung zu appel­lieren. "Eine andere Möglich­keit sehe ich nicht."

Nach Ansicht von Hein­rich Vogel schießt der Gesetz­geber über das Ziel hinaus. "Den möchte ich sehen, der mit einer Sil­ves­ter­ra­kete einen Fach­werk­balken in Brand setzt", stutzt der Eppinger Hei­mat­freund und Fach­werk­ex­perte. "Da waren Bürokraten am Werk."

Bild: Berlin gibt dem Brand­schutz Vor­rang und unter­sagt auch in der Neu­jahrs­nacht Böller vor Fach­werk wie hier in Eppingen. (Foto: dpa/Bear­bei­tung: Thomas Betzler)