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Feuer gelegt, um Diebstähle zu vertuschen

Ellhofenvon Redaktion HSt

Warum? Diese Frage hat Richter Jörg Geiger im Laufe der Ver­hand­lung immer wieder gestellt. „Es fällt mir nicht leicht, es zuzu­geben, ich schäme mich dafür“, erklärte der Ange­klagte schließlich. Seit ges­tern muss sich der 36-Jährige aus dem Land­kreis Heil­bronn vor der 2. Großen Straf­kammer des Land­ge­richts Heil­bronn ver­ant­worten. Die Anklage: beson­ders schwere Brand­stif­tung.

Die Staats­an­walt­schaft wirft dem gelernten Gärtner vor, im April 2007 gegen 18 Uhr in einem Lebens­mit­tel­markt in Ell­hofen Toi­let­ten­pa­pier und Haus­haltstücher angezündet zu haben. Die ent­stan­dene Unruhe habe er aus­nutzen wollen, um sich mit Waren im Gesamt­wert von rund 90 Euro aus dem Staub zu machen. Zu diesem Zeit­punkt waren etwa 30 Kunden im Markt, es gab aber keine Ver­letzten. Schaden ent­stand in den Waren­re­galen.

Zwei Brände Zwei Monate später, im Juni 2007, soll der Ange­klagte gegen 20.15 Uhr eine Tüte mit Tomaten von einem Gar­ten­grundstück in Ell­hofen ent­wendet und in der dor­tigen Gar­tenhütte eben­falls Feuer gelegt haben. Der Schaden: rund 1500 Euro. Direkt im Anschluss habe er erneut gezündelt und an der Haus­wand eines anderen, nahe gele­genen Lebens­mit­tel­la­dens eine Palette mit Plas­tik­boxen in Brand gesteckt. Das Feuer griff von der Fas­sade auf den Dach­stuhl des Marktes über und ver­ur­sachte einen Schaden von rund 17 000 Euro.

Schon vor der Ver­hand­lung hatten sich Gericht, Staats­an­walt­schaft und Ver­tei­di­gung auf ein Strafmaß verständigt. Im ersten Fall, die Brand­stif­tung im April, habe der Ange­klagte mit einer Strafe von drei Jahren zu rechnen – eine bereits zur Bewährung aus­ge­setzte Strafe ein­ge­rechnet. Für die beiden gelegten Brände im Juni, Fall zwei, würden ihn zwei Jahre erwarten. Vor­aus­set­zung: ein Geständnis.

Ablen­kungsmanöver Nicht zuletzt des­halb hakte Richter Jörg Geiger bei der Frage nach dem Warum immer wieder nach. Der Ange­klagte gab schließlich zu: In Fall eins habe er vom Dieb­stahl ablenken wollen. Fall zwei sei eben­falls ein Ablen­kungsmanöver gewesen. Er habe ein in der Nähe geparktes Auto durch­su­chen wollen. Der 36-Jährige ist seit Jahren alkohol- und dro­genabhängig, finan­ziert die Sucht, indem er Gestoh­lenes wei­ter­ver­kauft. Vor der Urteils­verkündung müsse, so Staats­an­walt Sven Brückner, noch ein­deutig geklärt werden, ob die Taten auf­grund der Dro­genabhängig­keit begangen wurden. Dann bestünde zusätzlich die Chance auf eine The­rapie.