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Engagement und uneigennütziger Einsatz

von Rolf Muth, HSt

Gleich drei Feu­er­wehren im Zabergäu feiern dieses Jahr Jubiläum. Rolf Muth befragte den Heil­bronner Kreis­brand­meister Uwe Vogel (Foto: Dittmar Dirks) zur Ent­wick­lung der Wehren.

Wann wurde im Land die erste frei­wil­lige Wehr gegründet?

Uwe Vogel: Bun­des­weit bean­spru­chen meh­rere Feu­er­wehren das Prädikat „älteste frei­wil­lige Feu­er­wehr Deutsch­lands“. Die Gründung dieser Feu­er­wehren erfolgte um das Jahr 1811. Im Land Baden-Württem­berg dürfte die Frei­wil­lige Feu­er­wehr Karls­ruhe-Dur­lach mit Gründungs­jahr 1846 die älteste frei­wil­lige Feu­er­wehr sein. Im Land­kreis ist die Feu­er­wehr Eppingen mit Gründungs­jahr 1847 nur unwe­sent­lich jünger.

Wie schätzen Sie die Bedeu­tung der Feu­er­wehr fürs Gemein­wesen ein?

Vogel: Ohne Feu­er­wehr funk­tio­niert es nicht. Großes Enga­ge­ment und unei­gennütziger Ein­satz für den Dienst am Nächsten sind für aktive Feu­er­wehrmänner und -frauen ganz selbst­verständliche Bestand­teile ihres Lebens. Die Bedeu­tung der Feu­er­wehren als kostengünstige und schnell verfügbare Orga­ni­sa­tion der Nächs­ten­hilfe ist nach wie vor unum­stritten. Dies wird auch in Zukunft so bleiben. Die Bedeu­tung der Feu­er­wehren wird in der heu­tigen Zeit eher noch zunehmen.

Die Auf­gaben haben sich in den ver­gan­genen 20 Jahren ver­viel­facht, sind kom­pli­zierter geworden. Wo liegt die Grenze für ehren­amt­liche Helfer?

Vogel: Die Grenzen werden in zwei­erlei Hin­sicht deut­lich. Zum einen von der Ein­satz­be­las­tung her, beson­ders bei Feu­er­wehren, die überörtlich und auch auf den Auto­bahnen tätig sind, ande­rer­seits aber auch durch die Viel­zahl der fach­spe­zi­fi­schen Tätig­keiten, welche im Ein­satz­dienst zu erbringen sind. Nach dem Feu­er­wehr­ge­setz wird die Grenze des Ehren­amtes bei den Feu­er­wehren bei Gemeinden mit mehr als 100 000 Ein­woh­nern gesehen, ab dann sind Berufs­feu­er­wehren vor­ge­schrieben.

Der Kauf neuer Fahr­zeuge ist immer ein heikles Thema. Die Autos sind gut erhalten, haben aber oft 25 Jahre und mehr auf dem Buckel. Manche sehen in der Neu­be­schaf­fung Geld­ver­schwen­dung.

Vogel: Ich würde die Neu­be­schaf­fung von Feu­er­wehr­fahr­zeugen nicht als Geld­ver­schwen­dung betrachten. Bei den Löschfahr­zeugen beträgt die soge­nannte Zweck­bin­dungs­frist, die Zeit, nach der die Gemeinde frühes­tens wieder eine Zuwen­dung aus Mit­teln der Feu­er­schutz­steuer für die Fahr­zeug­be­schaf­fung erhalten kann, 25 Jahre. Frühes­tens nach diesem Zeit­punkt kann ein neues Fahr­zeug beschafft werden, dies ist auf­grund der tech­ni­schen Wei­ter­ent­wick­lung und der gestie­genen Ein­satz­an­for­de­rungen dann auch drin­gend erfor­der­lich.

Viele Flo­ri­ansjünger arbeiten auswärts. Also ist die Tagespräsenz ein Thema bei den Wehren. Welche Wei­chen­stel­lungen emp­fehlen Sie diesen, damit sie ein­satzfähig bleiben?

Vogel: Der­zeit erstellen die Gemeinden des Land­kreises Feu­er­wehr­kon­zep­tionen, die auch Angaben über die tatsächliche Tages­verfügbar­keit ent­halten. Eine Möglich­keit, die Tagespräsenz zu stärken, ist die soge­nannte „Dop­pel­mit­glied­schaft“ bei den Feu­er­wehren. Hierbei können Feu­er­wehr­angehörige am Wohnort und am Arbeitsort Dienst in den Feu­er­wehren leisten. Durch die Einführung des neuen digi­talen Alar­mie­rungs­sys­tems wird zukünftig eine indi­vi­du­el­lere Alar­mie­rung für die Feu­er­wehren möglich.