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Die Bedeutung der Normungsarbeit im Feuerwehrwesen aus Sicht des Innenministeriums

von Medienteam KFV Heilbronn

Das Deut­sche Institut für Nor­mung e.V. (DIN) feiert in diesem Jahr das 100-jährige Bestehen. Dieses Jubiläum gibt Anlass, die Nor­mungs­ar­beit im Feu­er­wehr­wesen zu beleuchten.

Normen sind in unseren Indus­trieländern nicht mehr weg­zu­denken. Sie stellen Regeln der Technik dar und dienen der Ver­ein­heit­li­chung eines Pro­duktes, eines Sys­tems oder eines Ver­fah­rens. Mit dieser Ver­ein­heit­li­chung werden vor allem Kom­pa­ti­bilität, Siche­rung der Qualität, Wirt­schaft­lich­keit und Rechts­si­cher­heit gewährleistet. Die stan­dar­di­sierten Anforde-
rungs­be­schrei­bungen ermögli­chen in vielen Fällen erst eine effek­tive und effi­zi­ente Verständi­gung zwi­schen Nutzer und Anbieter. Durch die Mit­ar­beit von Feu­er­wehr­angehörigen in den Nor­men­gre­mien (Ver­treter der öffent­li­chen Hand) kann erreicht werden, dass die Akzep­tanz für die Indus­trie­pro­dukte im Feu­er­wehr­be­reich erhöht wird.

Der Beschaf­fung norm­ge­rechter Aus­stat­tung liegt das Gebot der Wirt­schaft­lich­keit zu Grunde. Nicht zuletzt des­halb können finan­zi­elle Zuwen­dungen des Landes für kom­mu­nale Beschaf­fungen nach der Ver­wal­tungs­vor­schrift über die Zuwen­dungen im Feu­er­wehr­wesen (VwV-Z-Feu) gewährt werden. Gleich­zeitig wird über das Zuwen­dungs­ver­fahren ein lan­des­weiter Stan­dard geschaffen, der die Zusam­men­ar­beit meh­rerer Gemein­de­feu­er­wehren an Ein­satz­stellen nach ein­heit­li­chen tech­nisch-tak­ti­schen Grundsätzen ermöglicht und darüber hinaus für die Aus­bil­dung im Feu­er­wehr­be­reich eine uner­setz­liche ein­heit­liche Grund­lage bildet.

Für Nor­mungs­vor­haben im „Brandund Kata­stro­phen­schutz“, „Vor­beu­gender Brand­schutz “ und der “Tech­ni­schen Hil­fe­leis­tung“ ist der Fach­nor­men­aus­schuss Feu­er­wehr­wesen (FNFW) im DIN zuständig. Als Teil des DIN koope­riert der FNFW mit wei­teren Nor­men­ausschüssen, wie dem „Nor­men­aus­schuss Bau­wesen ( NABau)“ oder dem „Nor­men­aus­schuss Ret­tungs­dienst und Kran­ken­haus (NARK)“. Des Wei­teren betei­ligt sich der FNFW an euro­pa­weiten und inter­na­tio­nalen Nor­mungs­vor­haben.

Koor­di­niert durch einen Len­kungs­aus­schuss glie­dert sich der FNFW in sechs Fach­be­reiche (FB):

  • FB 01 – Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung
  • FB 02 – Brand­melde- und Feu­er­alarm­an­lagen
  • FB 03 – Orts­feste Brandbekämpfungs­an­lagen
  • FB 04 – Ausrüstung für die Feu­er­wehr
  • FB 05 – Sicher­heit und Schutz des Gemein­we­sens
  • FB 06 – elek­tri­sche Betriebs­mittel

Diese Fach­be­reiche unter­glie­dern sich wie­derum in Arbeits­ausschüsse (AA), welche ein The­men­ge­biet bear­beiten. Baden-Württem­berg war schon immer in den Fach­be­rei­chen und Arbeits­ausschüssen sehr gut ver­treten. Im Len­kungs­aus­schuss des FNFW (NA 031 BR) stellt seit Jahr­zehnten der Leiter des Feu­er­wehr­re­fe­rates im Innen­mi­nis­te­rium einen der vier Länder­ver­treter. Mit­ge­wirkt haben in dieser Zeit die ehe­ma­ligen Lan­des­brand­di­rek­toren Ulrich Kortt und Her­mann
Schröder sowie deren langjähriger Ver­treter Rolf Schmid. Seit einem Jahr bekleidet Lan­des­brand­di­rektor Dr. Karsten Hom­rig­hausen diese Funk­tion.

In Arbeits­ausschüssen inner­halb der Fach­be­reiche wird die Fach­ar­beit geleistet. Der Arbeits­aus­schuss 02 „Bau­liche Anlagen und Ein­rich­tungen“ (NA 031-04-02 AA) ist tra­di­tio­nell baden-württem­ber­gisch geprägt. Hier wurde die DIN 14097 „Feu­er­wehrübungshäuser“ federführend von dem damals für das Bau­wesen an der Lan­des­feu­er­wehr­schule zuständigen Mit­ar­beiter, Ober­amtsrat Man­fred Bau­mann, erar­beitet. Für die später ent­stan­denen wei­teren Teile der Norm, die sich mit gas- und holz­be­feu­erten Brandübungs­an­lagen beschäftigten, konnte sich Minis­te­ri­al­di­ri­gent Her­mann Schröder, sei­ner­zeit Leiter der Lan­des­feu­er­wehr­schule in Bruchsal, maßgeb­lich ein­bringen. Seit einigen Jahren hat Bezirks­brand­meister
Frieder Lieb, RP Stutt­gart, den Vor­sitz als soge­nannter Obmann für den Arbeits­aus­schuss über­nommen.

Den Fach­be­reich 04 „Ausrüstung für die Feu­er­wehr“ (NA 031-04 FBR) lei­tete während seiner aktiven Dienst­zeit der Leiter der Feu­er­wehr Frei­burg, Lei­tender Brand­di­rektor a.D. Gernot Schneider.

In den Arbeits­ausschüssen waren bezie­hungs­weise sind zur­zeit tätig:

  • NA 031-04-01 AA „Begriffe und Bild­zei­chen“: OBR Dr. Martin Reiter, LFS
  • NA 031-04-05 AA „Feuerlöschpumpen“: BD Chris­tian Schwarze, BF Stutt­gart
  • NA 031-04-06 AA „All­ge­meine Anfor­de­rungen an Löschfahr­zeuge“: früher MR a.D. Rolf­Schmid; heute MR Volker Velten– IM BW und Dipl.-Ing. Mar­tin­Leutz­bach, Feu­er­wehrprüfstel­le­beim TÜV-Süd
  • NA 031-04-07 AA „Sons­ti­ge­Fahr­zeuge“: BBM Jürgen Link,RP Karls­ruhe
  • NA 031-04-08 AA „Hub­ret­tungs­fahr­zeuge“: BBM Adrian Wibel,RP Frei­burg
  • NA 031-06-01 AA „Elek­tri­sche Betriebs­mittel“: BOAR Michael Melio­umis, LFS

Allen gemeinsam war und ist die Moti­va­tion und Über­zeu­gung, einen kon­struk­tiven Bei­trag für den Erhalt der Leis­tungsfähig­keit sowie für die tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung unserer Feu­er­wehren zu leisten, und zwar über das
nor­male Dienst­geschäft an ihrer Dienst­stelle hinaus.

Eine Über­sicht über die aktu­ellen Pro­jekte der Arbeits­ausschüsse im FNFW finden Sie auf der Inter­net­seite
http://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/fnfw/aktuelles

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg