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Brandgefährliche asiatische Schönheiten

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Katharina Pöller, HSt

Sie werden Sky-, Kong-Ming- oder Him­mels­la­ternen genannt und sind als nächt­li­cher Par­tygag sehr beliebt. Günter Bau­mann von der Heil­bronner Feu­er­wehr warnt jedoch ein­dring­lich vor dem Zünden der Rie­sen­lam­pions.

Ver­boten

„Es besteht die ernst­hafte Gefahr, dass sie noch bren­nend und unbe­merkt in Getrei­de­felder, Wiesen, Wald­ge­biete, Nadel­he­cken oder auf Dächern aus hoch­entzündli­chem Mate­rial landen und dort schwere Brände auslösen.“ Nachts könnten so Anwohner im Schlaf über­rascht werden. Bau­mann selbst hat schon mor­gens im eigenen Garten abge­brannte Über­reste sol­cher Laternen gefunden. Die Heil­bronner Feu­er­wehr hatte in diesem Jahr noch keinen Ein­satz wegen der Him­mels­la­ternen.

Seit August letzten Jahres ist das Starten sol­cher Lam­pions für den pri­vaten Gebrauch in Baden-Württem­berg ohne Geneh­mi­gung ver­boten. Die muss man beim Regie­rungspräsidium in Stutt­gart bean­tragen.

Dort gibt es wöchent­lich meh­rere Anfragen. Anträge würden jedoch kaum gestellt, da man die Erlaubnis grundsätzlich nicht erteilt, so Pres­se­spre­cher Cle­mens Homoth-Kuhs auf Anfrage unserer Zei­tung. So werde in allen vier Regie­rungs­be­zirken ver­fahren. Das Risiko eines Brandes oder eine Beeinträchti­gung des Flug­ver­kehrs bei nahe­ge­le­genen Flugplätzen sei viel zu groß. Denn die Flugkörper treiben gern unkon­trol­lierbar ab.

Bei Zuwi­der­hand­lung drohen hohe Geld­strafen. Ver­si­che­rungen wei­gern sich, ent­stan­dene Schäden zu über­nehmen.

Pri­vat­feu­er­werk

Eine leuch­tende Alter­na­tive ist das klas­si­sche Feu­er­werk. Auch dafür braucht man eine Geneh­mi­gung, falls es außerhalb der Sil­ver­nacht statt­findet. Die gibt es zum Bei­spiel beim städti­schen Ord­nungsamt in Heil­bronn. Stell­ver­tre­tender Amts­leiter Rüdiger Muth: „Nur so können wir Lärmbelästi­gungen und Ruhestörungen ver­meiden.“

Ob der Antrag auf Abschuss eines Pri­vat­feu­er­werks geneh­migt wird, hängt zum Bei­spiel vom Ort, von der Zeit, vom Anlass und der Art des Feu­er­werks ab. Obwohl man beim Ord­nungsamt eher geneigt sei, Pri­vat­feu­er­werke abzu­lehnen, wächst die Zahl der Anträge, zum Bei­spiel bei Hoch­zeiten, Abi­feten oder Geburts­tags­feiern.