Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

Suchergebnis löschen

Brandgefährliche asiatische Schönheiten

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Katharina Pöller, HSt

Sie werden Sky-, Kong-Ming- oder Himmelslaternen genannt und sind als nächtlicher Partygag sehr beliebt. Günter Baumann von der Heilbronner Feuerwehr warnt jedoch eindringlich vor dem Zünden der Riesenlampions.

Verboten

„Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass sie noch brennend und unbemerkt in Getreidefelder, Wiesen, Waldgebiete, Nadelhecken oder auf Dächern aus hochentzündlichem Material landen und dort schwere Brände auslösen.“ Nachts könnten so Anwohner im Schlaf überrascht werden. Baumann selbst hat schon morgens im eigenen Garten abgebrannte Überreste solcher Laternen gefunden. Die Heilbronner Feuerwehr hatte in diesem Jahr noch keinen Einsatz wegen der Himmelslaternen.

Seit August letzten Jahres ist das Starten solcher Lampions für den privaten Gebrauch in Baden-Württemberg ohne Genehmigung verboten. Die muss man beim Regierungspräsidium in Stuttgart beantragen.

Dort gibt es wöchentlich mehrere Anfragen. Anträge würden jedoch kaum gestellt, da man die Erlaubnis grundsätzlich nicht erteilt, so Pressesprecher Clemens Homoth-Kuhs auf Anfrage unserer Zeitung. So werde in allen vier Regierungsbezirken verfahren. Das Risiko eines Brandes oder eine Beeinträchtigung des Flugverkehrs bei nahegelegenen Flugplätzen sei viel zu groß. Denn die Flugkörper treiben gern unkontrollierbar ab.

Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldstrafen. Versicherungen weigern sich, entstandene Schäden zu übernehmen.

Privatfeuerwerk

Eine leuchtende Alternative ist das klassische Feuerwerk. Auch dafür braucht man eine Genehmigung, falls es außerhalb der Silvernacht stattfindet. Die gibt es zum Beispiel beim städtischen Ordnungsamt in Heilbronn. Stellvertretender Amtsleiter Rüdiger Muth: „Nur so können wir Lärmbelästigungen und Ruhestörungen vermeiden.“

Ob der Antrag auf Abschuss eines Privatfeuerwerks genehmigt wird, hängt zum Beispiel vom Ort, von der Zeit, vom Anlass und der Art des Feuerwerks ab. Obwohl man beim Ordnungsamt eher geneigt sei, Privatfeuerwerke abzulehnen, wächst die Zahl der Anträge, zum Beispiel bei Hochzeiten, Abifeten oder Geburtstagsfeiern.