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Betrügerin und Brandstifterin muss in den Entzug

Bad Friedrichshallvon Petra Halamoda, HSt

Zu drei Jahren und sechs Monaten Haft hat das Amts­ge­richt Heil­bronn am Dienstag eine mehr­fach wegen Betrugs vor­be­strafte Frau aus Bad Fried­richs­hall ver­ur­teilt. Im Sep­tember 2007 hatte die geständige 40-Jährige mit 2,6 Pro­mille Alkohol im Blut im Keller ihres Wohn­hauses Feuer gelegt und rund 25.000 Euro Schaden ver­ur­sacht. Fünf Bewohner mussten mit Rauch­ver­gif­tung ins Kran­ken­haus.

Zudem hatte sie über einen Zeit­raum von drei Jahren in knapp 100 Fällen unter fal­schem Namen Waren bestellt. Um 40 000 Euro prellte sie Ver­sandhäuser und Pri­vat­leute. Mit Lie­fe­rungen von Metz­ge­reien, Getränkemärkten, Klei­dern von Quelle und Tele­fon­rech­nungen machte sie für ihren Lebens­be­darf monat­lich rund 1600 Euro Schulden, zog unter anderem in eine Woh­nung mit einer Kalt­miete von 750 Euro. Dem Eigentümer blieb sie nach der Zwangsräumung 4000 Euro schuldig. Inzwi­schen laufen die Vor­be­rei­tungen für eine Pri­vat­in­sol­venz der Frau, die schon mehr­mals einen Offen­ba­rungseid geleistet hat.

Intensiv setzte sich die Kammer mit der Vita der Ange­klagten aus­ein­ander, der der psych­ia­tri­sche Gut­achter eine über­durch­schnitt­liche Intel­li­genz beschei­nigte. Einst eine gute Fach­hoch­schul­reife in der Tasche und die Jahr­gangs­beste bei ihrer Lehre als Bäcke­rei­fach­verkäuferin, hei­ra­tete die gebürtige Neckar­sul­merin mit 20 Jahren. An ein Stu­dium habe sie nie gedacht, sagte die Frau. Der Kin­der­wunsch, auch der ihres Mannes, sei groß gewesen. Obwohl ein Sohn auf die Welt kam, zer­brach die erste Ehe – ebenso die zweite. Seit dem Tod des Vaters 2001, bei dessen Erwähnung ihr die Tränen ins Gesicht schossen, wurde der Griff zu Hoch­pro­zen­tigem häufiger. „Eine Fla­sche Whisky und bis zu zwei Fla­schen Wein am Tag waren normal. Ich weiß, dass ich Alko­ho­li­kerin bin“, sagte die Frau, deren Kind bei der Großmutter lebt. „Ohne Hilfe schaff ich es nicht, da raus­zu­kommen.“

Ver­zwei­felt

Der Ober­amts­an­walt hielt ihr zugute, dass sie sich immer Arbeit gesucht habe. Schuld­mil­dernd sei die Alko­ho­li­sie­rung bei der Brand­stif­tung. Er bean­tragte die Unter­brin­gung in einer Ent­zugs­an­stalt sowie 3,5 Jahre Haft. Der Ver­tei­diger stellte die Ange­klagte als ver­zwei­felte Frau dar. „Die Brand­stif­tung war ein Hil­feruf. Wir sollten ihr eine Chance geben.“ Er plädierte für drei Jahre und vier Monate.

Der Vor­sit­zende folgte dem Antrag der Staats­an­walt­schaft. Ereig­nisse wie Schei­dung, sechs Fehl­ge­burten und der Tod des Vaters hätten zu Alko­hol­pro­blemen geführt. Bis Januar bleibt die Frau in der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt, dann beginnt sie im Rahmen der Haft eine zweijährige Ent­zie­hung im Kli­nikum am Weis­senhof. Danach wird die Strafe zur Bewährung aus­ge­setzt.