Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

Suchergebnis löschen

Aktuelle Entwicklungen beim barrierefreien Notruf

von Medienteam KFV Heilbronn

Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen benötigen bei einem Notruf oft besondere Unterstützung. Bei der Ausweitung des
telefonischen Vermittlungsdienstes für diese Personengruppe und der Entwicklung einer funktionalen „Notruf-App“ gibt es aktuell Fortschritte. Diese und verschiedene weitere Punkte standen auf der Tagesordnung der 80. Sitzung des AIuK in Düsseldorf.

Dominik Röske, der Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellte eine aktuell beschlossene Änderung des Telekommunikationsgesetzes dar. Voraussichtlich im Laufe des Jahres 2018 wird der telefonische Vermittlungsdienst für Personen mit Sprach- und Hörbehinderung „jederzeit“ – also rund um die Uhr - erreichbar sein. Die betroffenen Personen können den Vermittlungsdienst via Internet oder App anrufen und über eine Videoverbindung ihr
Anliegen in Gebärdensprache vorbringen. Der Vermittlungsdienst nimmt bei einem Notruf Kontakt mit der zuständigen Leitstelle auf. Die Dolmetscher des Vermittlungsdienstes übersetzen die Gebärdensprache für die Leitstelle in Wort oder Schrift.

Weiter berichtete Röske über den Sachstand zur Einführung einer Notruf-App. Die wesentliche Herausforderung bei der Entwicklung einer funktionalen App ist das zielgerichtete Routing von Zusatzinformationen an die zuständige Leitstelle und die Eröffnung eines Kommunikationsweges, der die Barrierefreiheit so gut wie möglich gewährleistet. Das Konzept sieht vor, dass der Anrufer nach der Eingabe weniger Grunddaten in einen textbasiertenChat mit der zuständigen Leitstelle eintreten kann. Da die Anwendung webbasiert ist, benötigt die Leitstelle dazu lediglich einen Internetzugang und einen gängigen Internetbrowser. Das BMWi hat den Beginn eines ca. siebenmonatigen Pilotprojektes im Herbst dieses Jahres angekündigt. Im Projekt ist auch eine praktische modellhafte Erprobung in verschiedenen Leitstellen für ca. zwei bis drei Monate vorgesehen. Hierzu hat das BMWi am 22. September eine Pressemitteilung veröffentlicht:
http://kurzelinks.de/8oku

Was ist der AIuK?

AIuK steht für Arbeitskreis Informations- und Kommunikationstechnik. Das Gremium arbeitet dem Arbeitskreis V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder zu. Seine Aufgabe ist die Behandlung aktueller Themen der Informations- und Kommunikationstechnik der nichtpolizeilichen BOS. Der AIuK bewertet technische und rechtliche Neuerungen, nimmt fachliche Einschätzungen aktueller Entwicklungen vor und erarbeitet bundesweite Positionen zu Themen der Informations- und Kommunikationstechnik. Er setzt sich außerdem für eine praxisgerechte Umsetzung von Regelwerken ein (vgl. Konformitätsbewertung von Leitstellen im eCall-Anerkennungsverfahren).

Ein vergleichbares Gremium existiert auch im Bereich der Polizei. Der AIuK setzt sich aus Vertretern der Landes-Innenministerien und -senate, dem Bundesministerium des Innern und des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie zusammen. Als Vertreter des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg wirkt Andreas Schmidt vom Referat 65 im AIuK mit.

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg