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Aktuelle Entwicklungen beim barrierefreien Notruf

von Medienteam KFV Heilbronn

Men­schen mit Sprach- und Hörbe­hin­de­rungen benötigen bei einem Notruf oft beson­dere Unterstützung. Bei der Aus­wei­tung des
tele­fo­ni­schen Ver­mitt­lungs­dienstes für diese Per­so­nen­gruppe und der Ent­wick­lung einer funk­tio­nalen „Notruf-App“ gibt es aktuell Fort­schritte. Diese und ver­schie­dene wei­tere Punkte standen auf der Tages­ord­nung der 80. Sit­zung des AIuK in Düssel­dorf.

Dominik Röske, der Ver­treter des Bun­des­mi­nis­te­riums für Wirt­schaft und Energie (BMWi) stellte eine aktuell beschlos­sene Ände­rung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes dar. Vor­aus­sicht­lich im Laufe des Jahres 2018 wird der tele­fo­ni­sche Ver­mitt­lungs­dienst für Per­sonen mit Sprach- und Hörbe­hin­de­rung „jeder­zeit“ – also rund um die Uhr - erreichbar sein. Die betrof­fenen Per­sonen können den Ver­mitt­lungs­dienst via Internet oder App anrufen und über eine Video­ver­bin­dung ihr
Anliegen in Gebärden­sprache vor­bringen. Der Ver­mitt­lungs­dienst nimmt bei einem Notruf Kon­takt mit der zuständigen Leit­stelle auf. Die Dol­met­scher des Ver­mitt­lungs­dienstes über­setzen die Gebärden­sprache für die Leit­stelle in Wort oder Schrift.

Weiter berich­tete Röske über den Sach­stand zur Einführung einer Notruf-App. Die wesent­liche Her­aus­for­de­rung bei der Ent­wick­lung einer funk­tio­nalen App ist das ziel­ge­rich­tete Rou­ting von Zusatz­in­for­ma­tionen an die zuständige Leit­stelle und die Eröffnung eines Kom­mu­ni­ka­ti­ons­weges, der die Bar­rie­re­frei­heit so gut wie möglich gewährleistet. Das Kon­zept sieht vor, dass der Anrufer nach der Ein­gabe weniger Grund­daten in einen text­ba­sier­ten­Chat mit der zuständigen Leit­stelle ein­treten kann. Da die Anwen­dung web­ba­siert ist, benötigt die Leit­stelle dazu ledig­lich einen Inter­net­zu­gang und einen gängigen Inter­net­browser. Das BMWi hat den Beginn eines ca. sie­ben­mo­na­tigen Pilot­pro­jektes im Herbst dieses Jahres angekündigt. Im Pro­jekt ist auch eine prak­ti­sche modell­hafte Erpro­bung in ver­schie­denen Leit­stellen für ca. zwei bis drei Monate vor­ge­sehen. Hierzu hat das BMWi am 22. Sep­tember eine Pres­se­mit­tei­lung veröffent­licht:
http://kurzelinks.de/8oku

Was ist der AIuK?

AIuK steht für Arbeits­kreis Infor­ma­tions- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­technik. Das Gre­mium arbeitet dem Arbeits­kreis V „Feu­er­wehr­an­ge­le­gen­heiten, Ret­tungs­wesen, Kata­stro­phen­schutz und zivile Ver­tei­di­gung“ der Ständigen Kon­fe­renz der Innen­mi­nister und –sena­toren der Länder zu. Seine Auf­gabe ist die Behand­lung aktu­eller Themen der Infor­ma­tions- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­technik der nicht­po­li­zei­li­chen BOS. Der AIuK bewertet tech­ni­sche und recht­liche Neue­rungen, nimmt fach­liche Einschätzungen aktu­eller Ent­wick­lungen vor und erar­beitet bun­des­weite Posi­tionen zu Themen der Infor­ma­tions- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­technik. Er setzt sich außerdem für eine pra­xis­ge­rechte Umset­zung von Regel­werken ein (vgl. Kon­formitätsbe­wer­tung von Leit­stellen im eCall-Aner­ken­nungs­ver­fahren).

Ein ver­gleich­bares Gre­mium exis­tiert auch im Bereich der Polizei. Der AIuK setzt sich aus Ver­tre­tern der Landes-Innen­mi­nis­te­rien und -senate, dem Bun­des­mi­nis­te­rium des Innern und des Bun­des­mi­nis­te­riums für Wirt­schaft und
Energie zusammen. Als Ver­treter des Minis­te­riums für Inneres, Digi­ta­li­sie­rung und Migra­tion Baden-Württem­berg wirkt Andreas Schmidt vom Referat 65 im AIuK mit.

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg