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46-jähriger Brandstifter muss hinter Gitter

Güglingenvon Sara Furtwängler, HSt

Zu drei Jahren und drei Monaten Haft hat das Amts­ge­richt Heil­bronn am Mon­tag­mittag einen 46-Jährigen Güglinger ver­ur­teilt. Der Mann hatte meh­rere Brand­stif­tungen gestanden.

Zuletzt hatte er in einer Juli­nacht einen Wohn­wagen neben einem Wohn­haus in Güglingen angezündet. Der Wohn­wagen brannte vollständig aus und die Flammen griffen auch auf einen Teil des Hauses über, in dem eine vierköpfige Familie schlief.

Nur weil die Eltern der fünf- und dreijährigen Kinder wach wurden, konnte sich die Familie recht­zeitig aus dem bren­nenden Haus retten. Der 43-Jährige Fami­li­en­vater erlitt jedoch eine schwere Rauch­ver­gif­tung, musste sta­tionär behan­delt werden und war meh­rere Monate krank­ge­schrieben. Die Frau sowie die beiden Kinder befinden sich nach wie vor in psy­cho­the­ra­peu­ti­scher Behand­lung.

Motiv

Zum Motiv gab der Ange­klagte an, er habe nur unter Alko­hol­ein­fluss gezündelt. Oft habe er nach dem Geschäft schon Bier getrunken und sei dann in Kneipen wei­ter­ge­zogen. Im betrun­kenen Zustand habe er auch an Auto­maten gespielt. Wenn er dort Geld ver­loren hatte, habe er Frust gehabt.

Wahllos hat der Brand­stifter auf dem Weg nach Hause dann Gegenstände angezündet. Mal einen Mülleimer, zwei Mal han­delte es sich um die Abdeck­plane eines Sport­boots. Bis er am 6. Juli den Wohn­wagen der Güglinger Familie auswählte.

Der 46-Jährige bereute vor Gericht seine Taten und ent­schul­digte sich bei der Eltern der Familie, die als Zeugen auf­traten. Er sagte, er sei sich über die Folgen seiner Tat nicht bewusste gewesen. Seine Haft­strafe wird der Güglinger wegen seiner Alko­hol­sucht in einer Ent­zie­hungs­an­stalt verbüßen. Der 46-Jährige war vor meh­reren Jahren schon einmal wegen Brand­stif­tung in seinem dama­ligen Wohnort Kirch­heim am Neckar zu einer Bewährungs­strafe ver­ur­teilt worden.